OGH bestätigt KSV1870 rechtmäßige Verwendung von Bonitätsdaten   

erstellt am
22  02. 10

Streitverfahren endet am 3.2.2010 mit OGH-Urteil zugunsten des KSV1870
Wien (ksv) - In der jüngeren Vergangenheit erfolgten zwei OGH-Urteile, in denen Klägern Recht gegeben wurde, die eine Verwendung ihrer Daten bestimmten Betreibern von Bonitätsdatenbanken untersagt hatten. Nun wurde dem KSV1870 in einem ähnlich gelagerten Fall bestätigt, dass seine Datenbanken korrekt und gesetzeskonform betrieben werden, und zwar, wie im Urteil ausdrücklich erwähnt wird, ALLE Bonitätsdatenbanken des KSV1870.

Unter anderem die Achtsamkeit bezüglich der Abfragegründe, hat den OGH überzeugt, wie KSV1870 Geschäftsführer Johannes Nejedlik erklärt: "Unsere Datenbanken sind nicht dazu da, um etwaige Neugierde zu befriedigen, sondern um Gläubiger vor Forderungsausfällen zu bewahren. Das bedeutet, dass wir auch die Gründe für Abfragen bei den Auftraggebern hinterfragen. Nur wer vor der Entscheidung steht, auf offene Rechnung zu liefern, oder etwa einen Kredit zu gewähren, hat Anspruch, sich über die Bonität seines Vertragspartners bei uns zu erkundigen." Natürlich geht damit auch eine einwandfreie Identifikation des Abfragenden Hand in Hand.

Die KSV1870 Datenbanken unterliegen strengen Richtlinien, wie sie z. B. von der Datenschutzkommission vorgegeben werden. Sie betreffen im besonderen Löschfristen sowie die Erfüllung der Auskunftspflicht an Betroffene. Zum anderen sind es aber auch die eigenen, strengen Qualitätskriterien des KSV1870, der seit 140 Jahren im Dienste seiner Mitglieder und Kunden tätig ist, wie Geschäftsführer Johannes Nejedlik betont: "Wir sind uns der großen Verantwortung, die Gläubigerschutz mit sich bringt, jederzeit bewusst. Für den Umgang mit Bonitätsdaten gilt dies ganz besonders."

Ein weiteres grundlegendes Element der KSV1870 Datenbanken ist ihre Transparenz. Unternehmen ebenso wie Private können jederzeit in die über sie gespeicherten Daten Einblick nehmen. Wenn es daraus resultierend Einträge abzuklären gilt, stehen die Mitarbeiter(innen) des Kundencenters auch dafür zur Verfügung - und dies in mehreren Sprachen.

Wie die letzten Monate gezeigt haben, kehren viele, die sich nach § 28/2 löschen ließen, in die Datenbanken des KSV1870 "zurück". "Wir haben uns entschieden, Personen bzw. Firmen, die sich ursprünglich löschen ließen, auf Wunsch kostenlos wieder in unsere Datenbanken aufzunehmen. Kredite oder Lieferungen auf offene Rechnung verlangen Transparenz und Fairness von beiden Seiten. Es freut uns sehr, dass das Bewusstsein dafür im Ansteigen begriffen ist. Denn gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Kredite so rasch und unbürokratisch wie möglich vergeben werden können", so Nejedlik.
     
Informationen: http://www.ksv.at    
     
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