Einweisung in die Psychiatrie: Justizausschuss beschleunigt Verfahren   

erstellt am
18  02. 10

Künftig soll ein einziges Gutachten für Unterbringung reichen
Wien (pk) - Der Justizausschuss beschloss am 17.02. Änderungen im Unterbringungs- und Heimaufenthaltsgesetz, die darauf abzielen, das Verfahren der Einweisung psychisch kranker Personen in geschlossene psychiatrische Anstalten zu beschleunigen. Waren bisher für die Unterbringung zwei Sachverständigengutachten notwendig, so soll künftig nach der mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ verabschiedeten Novelle bereits ein einziges Gutachten für die Maßnahme ausreichen, sofern seitens des Patienten oder der Angehörigen nicht ausdrücklich ein zweites Gutachten verlangt wird. Verankert wird durch die neuen Bestimmungen auch das Verhältnismäßigkeitsprinzip, wonach nun bei der Prüfung einer Unterbringung auch die voraussichtliche weitere Entwicklung und der Behandlungserfolg zu berücksichtigen sind.

Ein S-V-Abänderungsantrag stellte dazu klar, dass jedenfalls ein ärztliches Dokument über die psychische Erkrankung oder geistige Behinderung vorzulegen ist, wenn der Betroffene länger als 48 Stunden dauernd oder über diesen Zeitraum hinaus wiederholt in seiner Freiheit beschränkt wird. Ein einstimmig angenommener Entschließungsantrag wiederum verpflichtet die Justizministerin, binnen zwei Jahren dem Parlament über die Erfahrungen mit der Novelle zu berichten.

Kritik an der Novelle kam vor allem von den Grünen, deren Sprecher Abgeordneter Albert Steinhauser zwar das Abstellen auf den Behandlungserfolg bei Prüfung der Unterbringung begrüßte, in der Abstandnahme von einem zweiten Gutachten aber eine Einschränkung der Rechte der betroffenen Personen sah.

Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) lehnte das Abgehen von der Doppelbegutachtung bei zwangsweiser Unterbringung ab, kündigte aber namens seiner Fraktion die Zustimmung im Plenum zu einzelnen Punkten der Materie an.

Abgeordneter Johann Maier (S) nahm den Tagesordnungspunkt zum Anlass, das Problem der Heimvertragsbedingungen anzusprechen, wobei er feststellte, es sei untragbar, wie einzelne Heime – private wie öffentliche – mit den Rechten von Pfleglingen und Heimbewohnern umgehen. Er ortete in diesem Zusammenhang ein Kontrolldefizit und meinte, niemand überprüfe, ob die gesetzlichen Bestimmungen für Heimverträge auch tatsächlich eingehalten werden, bestimmten Heimbetreibern sei die Rechtslage schlichtweg egal. Maier ersuchte die Justizministerin, gemeinsam mit dem Konsumentenschutzministerium eine Überprüfung der Vertragsformblätter für sämtliche Heime vorzunehmen, und schlug zudem die Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung für Heimträger auf Vorlage ihrer Vertragsbedingungen bei den beiden Ministerien vor.

Rehabilitierung der Austrofaschismus-Opfer, Obsorge: Anträge vertagt
Ein Antrag des Abgeordneten Albert Steinhauser (G) auf Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen vertagt. Die Abgeordneten Franz Glaser und Heribert Donnerbauer (beide V) signalisierten die Gesprächsbereitschaft ihrer Fraktion, wiesen aber auf die Notwendigkeit weiterer historischer Forschungen hin.

Mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurde schließlich auch eine Initiative des Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F) auf Beschleunigung der Verfahren im Obsorgerecht. Abgeordnete Anna Franz (V) sprach in diesem Zusammenhang die Komplexität des Themas an, sah noch weiteren Diskussionsbedarf und erinnerte im Übrigen an eine bereits geplante parlamentarische Enquete zum Obsorgerecht.
     
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