Erstmals Briefwahl bei den Tiroler Gemeindewahlen   

erstellt am
26  02. 10

Innsbruck (lk) - Wahlberechtigte, die verhindert sind, ihre Stimme am Wahltag im zuständigen Wahllokal abzugeben, können die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des Stimmrechtes im Wege der Briefwahl beantragen. Erstmals bei einem solch kommunalen Urnengang bieten die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 14. März 2010 diese Möglichkeit. Der entsprechende Antrag ist spätestens 4. März 2010 schriftlich oder bis 9.März 2010 mündlich bei der Gemeinde zu stellen.

Wie funktioniert die Briefwahl?
Die amtlichen Stimmzettel sind persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen und anschließend in das Wahlkuvert zu legen, das wiederum in die Wahlkarte kommt. Auf der Wahlkarte ist dann durch Unterschrift eidesstattlich zu erklären, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Abschließend ist die Wahlkarte zu verschließen und so rechtzeitig im Postweg an die Gemeinde zu übermitteln, dass die Wahlkarte dort spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag, also am 12. März 2010, einlangt. Wahlkarten, die nicht im Postweg an die Gemeinde zugestellt wurden oder unverschlossen sind, dürfen nicht in die Ermittlung des Wahlergebnisses einbezogen werden. Weitere Informationen im Internet:
     
Informationen: http://www.tirol.gv.at/gemeinderatswahl2010    
     
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