Staatliche Beihilfen   

erstellt am
24  02. 10

Kommission genehmigt staatliche Haftungsübernahme für österreichische Bundesmuseen
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine österreichische Regelung genehmigt, die den österreichischen Finanzminister dazu befugt, für Schäden an Kunstobjekten, die Wiener Bundesmuseen von Dritten als Leihgabe für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden, die Haftung zu übernehmen.

Die Begünstigten der Beihilferegelung, acht österreichische Bundesmuseen mit Sitz in Wien, nehmen Aufgaben im Interesse des österreichischen Staates wahr, die darauf ausgerichtet sind, das nationale, aber auch das europäische und das weltweite Kulturerbe zu fördern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Mit Hilfe der Regelung können Werke ausgestellt werden, die ansonsten in aller Welt verstreut sind und sich entweder im Besitz von Museen oder privaten Kunstsammlern befinden. Die Beihilfe erfolgt in Form einer Haftungsübernahme für Schäden an Kunstwerken, die von Dritten als Leihgabe zur Verfügung gestellt werden. Die sechsjährige Regelung läuft vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2015.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Beihilfemaßnahme kulturfördernd ist und nationales Kulturerbe erhält, ohne dass die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft in einem Maße beeinträchtigt werden, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Daher wird die Haftungsübernahme zugunsten österreichischer Bundesmuseen als staatliche Beihilfe eingestuft, die infolge der für Kulturförderung geltenden Ausnahmeregelung nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe d AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

Mit der hier beschriebenen Regelung wird eine bereits von der Kommission genehmigte Beihilferegelung für österreichische Bundesmuseen mit Sitz in Wien verlängert.
     
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