Land Tirol und Sozialversicherungsträger planen gemeinsam ambulante Gesundheitsversorgung für Tirol   

erstellt am
03  03. 10

Innsbruck (lk) - Nach dem erfolgreichen Abschluss des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) Tirol im stationären Bereich im Herbst 2009 gehen Land Tirol und Sozialversicherungsträger gemeinsam den nächsten Schritt: Im Rahmen des 2. Moduls des RSG wird die ambulante Gesundheitsversorgung in Tirol geplant. Im 1. Modul wurde die zukünftige Ausrichtung der elf öffentlichen Krankenhäuser in Tirol festgelegt.

Das ambulante Modul wird alle relevanten ambulanten Gesundheits- und Versorgungsbereiche in Tirol umfassen: Spitalsambulanzen, den niedergelassenen ärztlichen und fachärztlichen Bereich, selbständige Ambulatorien und Tageskliniken, Hebammen, Organisationen der medizinischen Hauskrankenpflege, medizinisch technische Dienste sowie die psychotherapeutische und die psychologische Versorgung.

„Die besondere Herausforderung besteht darin“, betont Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg, „dass der gesamte ambulante Versorgungsbereich nunmehr erstmals vom Land Tirol und von den Sozialversicherungsträgern gemeinsam analysiert wird. Durch dieses gemeinsame Vorgehen soll es zu einer Optimierung der Abstimmung der ambulanten Planung sowie der ambulanten Versorgung kommen. Damit soll der Vorgabe des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit in Richtung integrierte, sektorenübergreifende Planung entsprochen werden.“

In den Planungsprozess werden alle wesentlichen Systempartner, insbesondere die Ärztekammer, die Wirtschaftskammer und andere eingebunden.

„Wir wollen mit dem ambulanten Modul eine qualitätsvolle, gleichmäßige und bestmöglich erreichbare, aber auch gesamtwirtschaftlich effiziente, medizinisch adäquate und patientenorientierte Versorgung gewährleisten. Für die Patientinnen und Patienten soll eine rasche, lückenlose sowie medizinisch und ökonomisch sinnvolle Behandlungskette sichergestellt werden“, so der Obmann der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK), Michael Huber.

Das Land Tirol und die Sozialversicherung schreiben die Erstellung der Ist-Analyse und der Planungsgrundlagen gemeinsam aus. Mit einer Vergabe ist im Laufe des Sommer 2010 zu rechnen, innerhalb von 12 Monaten soll gemeinsam mit dem Planungspartner - einem externen Beratungsunternehmen - die Beschreibung der Ist-Situation in der Versorgung vorliegen, auf der dann die weiteren Planungsarbeiten aufgebaut werden.

LR Tilg und TGKK-Obmann Huber unisono: „Erst durch die Arbeiten zum RSG kann das medizinische Leistungsgeschehen im niedergelassenen, ambulanten und stationären Bereich gut aufeinander abgestimmt werden. Davon profitieren nicht nur die Tiroler Patientinnen und Patienten, das ist auch ein wichtiger Ansatz um das Tiroler Gesundheitswesen langfristig zukunftsweisend aufzustellen und Kostendämpfungspotentiale zu generieren.“
     
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