Tierschutzbericht informiert über die Jahre 2007 und 2008   

erstellt am
15  03. 10

Aktuelle Rechtslage, Evaluierung und Projekte des Ministeriums
Wien (pk) - Gesundheitsminister Alois Stöger hat vor kurzem den Tierschutzbericht 2007/2008 dem Nationalrat zugeleitet. Auf insgesamt 72 Seiten gibt der Bericht einen Überblick über die aktuelle nationale und europäische Rechtslage, die Weiterentwicklung des Tierschutzrechts, die Arbeit der Tierschutzombudsleute in den Bundesländern, die Evaluierung im Hinblick auf den Gesetzesvollzug sowie über diverse Projekte des Ressorts in diesem Bereich.

Gesundheitsminister für Tierschutz und –transport zuständig
Mit 1. Jänner 2005 wurde dem Bundesministerium für Gesundheit die Zuständigkeit für "allgemeine Angelegenheiten des Tierschutzes" und mit 1. März 2007 auch die Zuständigkeit für "Angelegenheiten des Schutzes von Tieren beim Transport" vom BMVIT übertragen. In den beiden Berichtsjahren kam es zu zwei Novellierungen des Tierschutzgesetzes, die u.a. Neuerungen in Bezug auf die Hundehaltung und den Hundehandel brachten. So wurde etwa der Verkauf und das Feilbieten von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen verboten, um den illegalen Handel von "Kofferraumhunden" vor Einkaufszentren Einhalt zu bieten. Weiters wurde auch eine Kennzeichnung und Registrierung von Hunden in einer österreichweiten Datenbank vorgesehen. Überdies wurde die Errichtung einer Fachstelle zur Prüfung der Tiergerechtigkeit von Stalleinrichtungen und Haltungssystemen durch das Gesundheitsministerium beschlossen. Eine Änderung der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung am 24.11.2008 hatte zum Ziel, möglichst tierschutzgerechte Bedingungen für die Haltung von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen zu schaffen.

Da seit 5.1.2007 die EU-Tiertransportverordnung gilt, musste ein neues Tiertransportgesetz beschlossen werden. Darin ist u.a. vorgesehen, dass von allen EU-Mitgliedstaaten eine Kontaktstelle einzurichten ist, um die internationale Kommunikation betreffend alle Tiertransportagenden und die Annahme und Weitergabe von Meldungen über Verstöße zu gewährleisten. Das Bundesministerium für Gesundheit erstellt jährlich unter Anhörung des Tierschutzrats einen Kontrollplan, welcher die Anzahl der durchzuführenden Tiertransportkontrollen vorgibt. Die Länder haben zudem Krisenpläne auszuarbeiten und dem BMG vorzulegen. Durch diese soll nachgewiesen werden, dass in Notfällen so schnell wie möglich entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Tiere getroffen werden können, und insbesondere auch entsprechende Einrichtungen zur Versorgung und Betreuung der Tiere (Notversorgungsstellen) zur Verfügung stehen.

Auf EU-Ebene sind besonders das Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie der Kommissionsvorschlag bezüglich Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern erwähnenswert. Die EU-Kommission hat im Jahr 2008 auch Vorschläge für eine Verordnung zum Schutz der Tiere bei der Schlachtung und beim Töten sowie für das Inverkehrbringen, den Import, die Durchfuhr und den Export von Robbenprodukten aus der Europäischen Union vorgelegt.

Tierschutzrat und Tierschutzombudsleute
Der Tierschutzrat ist eine gemäß Paragraph 42 des Tierschutzgesetzes ins Leben gerufene Expertenkommission, deren Aufgabe die Beratung des Bundesministers in Fragen des Tierschutzes ist. Weiters trägt der Tierschutzrat durch das Erstellen von Stellungnahmen zu Verordnungsentwürfen, durch die Erarbeitung von Vorschlägen sowie durch Formulierungen von Empfehlungen und Richtlinien, die sich aus dem Vollzug des Tierschutzgesetzes ergeben, zur Verbesserung und Vereinheitlichung des Vollzugs bei. Die Mitglieder des Rats behandelten im Berichtszeitraum eine breite Palette von Themen, die vom Einziehen von Nasenringen, illegalen Hundeimporten, der tierschutzkonformen Tötung von Krustentieren, der Verwendung von Elektrozäunen für Hunde, dem Sportangeln bis zur Haltung von Rehen reichten. Ein weiteres Kapitel widmet sich sodann der Arbeit der Tierschutzombudsleute in den Bundesländern, deren kurze Berichte auf zwölf Seiten nachzulesen sind.

Tierschutzprojekte des Ministeriums
Gemäß Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.

Das BMG kam dieser Aufforderung nach und vergab in den Jahren 2007 und 2008 zahlreiche Forschungsprojekte. Aufgrund der in Österreich stattfindenden Umstellung der Legehennenhaltung wurde zum Beispiel im März 2007 das Projekt Evaluierung neuer Haltungssysteme am Beispiel von Volieren und neuen Käfigsystemen für Legehennen in Auftrag gegeben. Im Rahmen des im Frühjahr 2007 begonnenen Projekts Haltung von behornten und unbehornten Milchziegen in Großgruppen werden objektive Daten erhoben und Vorschläge für eine weitere Vorgangsweise ab 31. 12. 2010 hinsichtlich einer Entscheidung bezüglich Zulassung oder Verbot der Enthornung von Milchziegen erarbeitet. Das Projekt Einführung und Monitoring von Betriebsentwicklungsplänen (BEP) Tiergesundheit und Wohlbefinden in österreichischen Bioschweinebetrieben soll einen konkreten Schritt in Richtung Optimierung von Prophylaxemaßnahmen und Reduzierung von Tierarzneimitteln darstellen.

Über die Tätigkeiten des Vereins "Tierschutz macht Schule" in den Jahren 2007 und 2008 informiert ein weiteres Kapitel des Berichts. Im Jahr 2008 standen etwa folgende Arbeitsschwerpunkte im Mittelpunkt: die Organisation von Tierschutzseminaren für PädagogInnen und Workshops für WissensvermittlerInnen (Train the Trainer), Tierschutz-Aktionstage für Kinder und Jugendliche, die Erstellung von Unterrichtsmaterialien für LehrerInnen und SchülerInnen der 3. bis 7. Schulstufe zu den Themen "Heimtiere" und "Nutztiere" sowie der Aufbau einer umfangreichen Datenbank. Das Netzwerk von "Tierschutz macht Schule" umfasst bereits 33 Organisationen und wissenschaftliche Institutionen, die im Bereich Wissensvermittlung "Tierschutz" tätig sind, sowie 23 FachexpertInnen, die österreichweit Tierschutz-Beratung betreiben.

Evaluierung der Tierschutzgesetze
Gemäß Paragraph 3 der Tierschutz-Kontrollverordnung hat die Behörde mindestens 2 % der landwirtschaftlichen tierhaltenden Betriebe auf die Einhaltung der Tierschutzrechtsvorschriften jährlich zu kontrollieren.

Ebenso wie im Jahr 2007 traten auch im Jahr 2008 die meisten Verstöße in Österreich in Bezug auf die Kategorien "Gebäude und Unterbringung" (128 Übertretungen bei Rindern, 60 Übertretungen bei Legehennen in Freilandhaltung), "Bewegungsfreiheit" (126 Verstöße bei Rindern und Kälbern) und "Füttern, Tränken und beigefügte Stoffe" (bei der Schweinehaltung 49, bei der Rinderhaltung 46 und bei der Kälberhaltung 25 Missstände) auf. Bei den Legehennen in ausgestalteten Käfigen konnten keine Verstöße nachgewiesen werden. Auch bei den kontrollierten Enten, Gänsen und Truthühnerbetrieben schienen keine Beanstandungen auf. Als häufigste Maßnahme der zuständigen Behörden wurde die Aufforderung, den Verstoß binnen einer Frist von weniger als drei Monaten zu beseitigen, erteilt.
     
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