Vermehrtes Bekanntwerden von Missbrauchsfällen  

erstellt am
12  03. 10

Bandion-Ortner verweist auf 2. Gewaltschutzpaket
Wien (bmj) - In einem Interview mit der APA verweist Justizministerin Claudia Bandion-Ortner im Zusammenhang mit den täglichen Meldungen über Kindesmissbrauch darauf, dass eine Änderung der Verjährungsfristen für Fälle in der Vergangenheit nicht zum Tragen kommen würde: Eine Verlängerung könne nicht rückwirkend gelten, weil es im Strafrecht den Grundsatz des Rückwirkungsverbots gebe.

Bandion-Ortner verweist auf das Zweite Gewaltschutzpaket, im Rahmen dessen im Vorjahr Maßnahmen gesetzt wurden: „Wir haben in Österreich schon sehr lange Verjährungsfristen", so die Ministerin zur APA. Diese seien etwa länger als in Deutschland, außerdem beginne die Frist hierzulande erst mit dem 28. Lebensjahr des Opfers zu laufen. Schwere Fälle könnten also bis zum 48. Lebensjahr des Opfers belangt werden, erklärte Bandion-Ortner.
Rückwirkungsverbot im Strafrecht

Ein völliger Wegfall der Verjährungsfristen kommt für Bandion-Ortner nicht infrage: "Die Fristen haben ihren Sinn", bei jahrzehntealten Fällen könnten sonst beispielsweise Beweisprobleme auftreten. Bei der Debatte um die Fristen sei im Übrigen zu bedenken, dass eine Änderung für Fälle der Vergangenheit nicht zum Tragen kommen würde, da sie nicht rückwirkend gelten könnte. Dafür verantwortlich ist der Grundsatz des Rückwirkungsverbots im Strafrecht.

Die Forderung nach einer Anzeigenpflicht bewertet die Ministerin kritisch. Es bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass es "zuhauf zu unbegründeten Anzeigen" komme. Klar sei aber, dass sie "kein Verständnis" habe, wenn etwa ein Schulleiter (derzeit gilt die Anzeigepflicht nur für Behörden oder öffentliche Dienststellen) eine entsprechende Beobachtung mache und keine Anzeige er-statte, denn bei Kindesmissbrauch handle es sich um "eines der scheuß-lichsten Delikte überhaupt" und die Bekämpfung sei ihr ein "großes Anliegen".
Runder Tisch wird angedacht

Um die Kommunikation zwischen den Institutionen weiter zu verbessern, könne sie sich einen Runden Tisch vorstellen. Sie werde diesbezüglich mit Familien-staatssekretärin Christine Marek Kontakt aufnehmen, versicherte Bandion-Ortner. 

 

Lueger: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten muss bleiben
Mitgefühl für die Opfer allein reicht nicht aus…
Wien (sk) -
"Österreichs Kinderschutzzentren leisten eine enorm wichtige Aufgabe für Kinder und Jugendliche in Krisenzeiten, diese Aufgabe muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben", zeigte sich SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger über die bekannt gewordene Einsparungen für das Salzburger Kinderschutzzentrum entsetzt. Da das Justizministerium die Gelder für die Einrichtung in Salzburg von 75.000 Euro auf 48.000 Euro gekürzt hat, es aber mehr zu betreuende Opfer gebe, könne das Kinderschutzzentrum keine neuen Fälle mehr annehmen. Laut verantwortlichen Stellen werden noch andere Einrichtungen mangels Geld schließen müssen. "Die Wichtigkeit von Beratungsgesprächen und Prozessbegleitung muss unumstritten sein, gerade jetzt wo immer mehr Fälle von sexuellem Missbrauch ans Tageslicht kommen", betonte Lueger.

Bei Betrachtung der verhältnismäßig geringen Höhe der für die Einrichtungen überlebenswichtigen Subventionen müsse man, so Lueger, festhalten: "Mitgefühl für die Opfer allein reicht nicht aus, es ist unsere gesellschaftliche Pflicht den Opfern faire Unterstützung in den Strafverfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte zu gewährleisten. Eines ist klar: Sparen bei der Prozessbegleitung ist Sparen auf dem Rücken der Schwächsten, das ist inakzeptabel", so Lueger abschließend.

 

Strache präsentiert FPÖ-Maßnahmenpaket
Verlängerung oder überhaupt Abschaffung der Verjährungsfristen und Schaffung eines Opferfonds
Wien (fpd) - FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache präsentierte in einer Pressekonferenz, die er gemeinsam mit FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl abhielt, das freiheitliche Maßnahmenpaket gegen Kindesmissbrauch. Dieses umfasst eine Verlängerung oder überhaupt Abschaffung der Verjährungsfristen und die Schaffung eines Opferfonds.

Über die bekanntgewordenen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zeigte sich Strache zutiefst entsetzt. Hier dürfe nichts verdeckt und vertuscht werden, hier müsse reiner Tisch gemacht werden. Den Zustand einer Gesellschaft erkenne man auch daran, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern, also den Kindern, umgehe. Und hier falle das Zeugnis für unsere Gesellschaft nicht rosig aus.

Es brauche eine Verlängerung oder vielleicht sogar überhaupt Abschaffung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch, präzisierte Strache die freiheitlichen Forderungen. Es könne nicht sein, dass Täter geradezu prinzipiell straffrei ausgingen, weil ihre Untaten bei Bekanntwerden verjährt seien. Man müsse den Tätern diese Sicherheit der Verjährung nehmen. "Die seelischen Wunden, die den missbrauchten Kindern zugefügt werden, verjähren auch nicht, diese Menschen leiden ihr Leben lang unter den Folgen des Missbrauchs." Bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Unmündiger dürften sämtliche Hafterleichterungen wie etwa Freigänge nicht zur Anwendung kommen. Nach der Haftentlassung sei eine lebenslange Führungsaufsicht vorzusehen, welche regelmäßige Kontrollen der Sicherheitsbehörden und eine regelmäßige Meldepflicht des Verurteilten umfasse.

Die FPÖ verlangt weiters eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs besteht, und die Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen; weiters die Einführung der Möglichkeit einer medizinischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) und für Rückfallstäter, die schon einmal nach § 201 StGB verurteilt wurden.

Weitere Punkte im freiheitlichen Maßnahmenpaket: Das Anheben der Strafsätze sämtlicher Straftatbestände gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, welche insbesondere gegenüber Minderjährigen verübt werden, und ein gesetzliches Verbot vorzeitiger Entlassung und bedingter Strafen bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind.

Zu schaffen ist zudem ein eigener Opferfonds für Opfer von sexuellen Straftaten, vor allem zur Finanzierung der medizinischen und psychologischen Betreuung und Behandlung der Opfer. Die FPÖ will außerdem ein Anstellungsverbot im Staatsdienst für Sexualstraftäter, eine Verlängerung des Mutter-Kind-Passes betreffend verpflichtende Untersuchungen, eine bessere Vernetzung der Spitäler, damit ein "Spitaltourismus" mit missbrauchten Kindern abgestellt werden kann, eine bessere Vernetzung der diversen Dienststellen der Kindeswohlfahrt, um Missbrauch rechtzeitig erkennen zu können, und eine Meldepflicht der Gerichte an Schulen und Kinder-Betreuungseinrichtungen betreffend Sexualstraftäter.

 

Bucher, Westenthaler: Mord an den Seelen darf nicht verjähren!
BZÖ präsentiert "Bündnis für Kinderschutz"
Wien (bzö) -BZÖ-Bündnisobmann Josef Bucher und BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler präsentierten im Rahmen einer Pressekonferenz ein "Bündnis für Kinderschutz". Zentraler Punkt ist die Abschaffung der Verjährungsfrist bei sexuellen und gewaltsamen Übergriffen. "Die aktuell bekannt gewordenen Fälle zeigen, dass die Verjährungsfristen viel zu gering und gesetzliche Verschärfungen daher dringend notwendig sind. Viele Täter können heute nicht mehr belangt werden. Missbrauch ist Mord an den Seelen und Mord darf nie verjähren", betonte Bucher.

Weitere Punkte des präsentierten Bündnisses für Kinderschutz sind die Verdoppelung der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch, die Anhebung der Mindeststrafen von drei Monaten auf 10 Jahre unbedingt, eine verpflichtende lebenslange Haftstrafe bei Missbrauch mit Todesfolge, keine bedingten Entlassungen von Sexualstraftätern, eine Anzeigepflicht bei Missbrauchsfällen, die Einrichtung von Kinderschutzzonen wie etwa im Umkreis von Kindergärten oder Schulen wo sich frühere Täter nicht aufhalten dürfen sowie die Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei. "Es besteht sofortiger Handlungsbedarf. Wir müssen die Opfer besser schützen. Das BZÖ wird in der kommenden Parlamentssitzung diesbezüglich parlamentarische Initiativen ergreifen", erklärte Bucher.

Der BZÖ-Bündnisobmann bekräftigte seine Forderung eines "Runden Tisches" nach deutschem Vorbild zum Thema der sexuellen Übergriffe in kirchlichen sowie öffentlichen Institutionen. Justizministerin Bandion-Ortner solle diesen endlich einberufen und Vertreter der Politik, der Kirchen sowie der Opfer einladen. "Wir brauchen Aufklärung und eine tabulose Diskussion, wie wir mit gesetzlichen Maßnahmen solche Fälle künftig verhindern können. Der Opferschutz muss an oberster Stelle stehen", so Bucher.

Westenthaler: 20.000 missbrauchte Kinder - Die Opfer können nicht warten
BZÖ-Sicherheitssprecher Peter Westenthaler kritisierte Justizministerin Bandion Ortner massiv. "Mir fehlt völlig das Verständnis für die Tatenlosigkeit der Justizministerin, die meint es gebe keinen Anlass zu handeln und man muss abwarten. Die Opfer nicht nicht warten. Sie haben die Verletzungen an ihrer Seele ein Leben lang zu tragen. Deshalb kann es kein Pardon bei Kinderschändern geben. Der Mord an Seelen darf nicht verjähren!" Westenthaler appellierte hier an die Justizministerin auch als Mutter. Bei einer Dunkelziffer von rund 20.000 Fällen von Kindesmissbrauch jährlich, von denen nur ein geringer Bruchteil angezeigt werde, müsse gehandelt werden und "eine generelle Anzeigenpflicht mit klaren Sanktionen eingeführt werden. Wir müssen hinschauen statt wegschauen!" Auch die Verjährung müsse abgeschafft werden, Leid habe kein Ablaufdatum. Westenthaler verlangt ebenfalls eine Verdoppelung der Strafen.

Eine konkrete Forderung des BZÖ ist die Streichung des Paragraphen 207, der den "normalen" Missbrauch regelt. "Es gibt keinen "normalen" Missbrauch bei Kindern. Jeder Missbrauch an einem Kind muss automatisch per Gesetz ein schwerer Missbrauch sein und es muss eine unbedingte Mindeststrafe von zehn Jahren geben". Westenthaler fordert zehn Jahre für Missbrauch, 15 Jahre bei Missbrauch mit Körperverletzung sowie Lebenslang bei Todesfolge. Die gleichen Strafrahmen müssen auch bei Vergewaltigung gelten. Auch müsse der Paragraph 92 der das Quälen von Unmündigen mit Todesfolge regle, verschärft werden. "Wer ein Kind zu Tode quält, erhält in Österreich derzeit maximal zehn Jahre Haft. Das ist inakzeptabel und muss mit Lebenslang geahndet werden".

Auch die bedingte Entlassung von Sexualstraftätern sollen abgeschafft werden. "2007 sind 88 verurteilte Sexualverbrecher, davon 83 Vergewaltiger vorzeitig entlassen worden, im Jahr 2008 waren es 118 Sexualverbrecher. Ich frage die Justizministerin: Wieviele von diesen Tätern sind rückfällig geworden? Hier trägt die Justizministerin die Verantwortung. Sie muss das Haftentlassungspaket wieder zurücknehmen." Kein Sexualstraftäter dürfe vorzeitig freigelassen werden. "Wir alle tragen hier Verantwortung dafür, dass unsere Kinder geschützt werden. Die Justizministerin muss die Füße in die Hand nehmen, statt die Hände in den Schoß zu legen", bekräftigt Westenthaler.

 

 Steinhauser: Prävention und Opfer in den Mittelpunkt stellen
Zu wenig Finanzmittel für Operschutzeinrichtungen
Wien (grüne) - "Wir müssen in der politischen Debatte Prävention und Opferschutz bei sexuellem Missbrauch in den Mittelpunkt stellen", reagierte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser auf die Vorschläge um strafrechtliche Verschärfungen. Für Steinhauser ist oberstes Ziel, dass Straftaten verhindert werden und den Opfern von Straftaten geholfen wird. Immer wenn furchtbare Verbrechen bekannt werden, werden Verschärfungen auf unterschiedlichsten Ebenen gefordert. "Da geht es um den politischen Effekt, die Opfer werden in dieser Debatte in Wirklichkeit vergessen oder instrumentalisiert", meint Steinhauser.

"Wie verlogen hier diskutiert wird zeigt der Umstand, dass derzeit nicht einmal genügend finanzielle Mittel für die Opferschutzeinrichtungen zur rechtlichen und psychosoziale Betreuung von Opfern vorhanden sind", verweist der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser auf die laufende Debatte um die Finanzmittel zur Prozessbegleitung. Wer Opferschutz ernst meint, muss, so Steinhauer, in einem ersten Schritt die Mittel für den Opferschutz sicherstellen und ausbauen.

 

Kardinal Schönborn fordert "echte Umkehr" in der Kirche
Eröffnung der Zweiten Diözesanversammlung im Stephansdom
Wien (kap) - Eine "echte Umkehr" in der Kirche hat Kardinal Christoph Schönborn gefordert. Die Kirche werde an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn sie durch den Prozess der Läuterung geht, so Schönborn in seinem Eröffnungsimpuls zur Zweiten Wiener Diözesanversammlung am am Nachmittag des 12.03. im Wiener Stephansdom. Nur das "schmerzliche Gedenken an die Leiden der Opfer, diese echte Trauer allein" werde die Kirche läutern und reinigen, sagte der Wiener Erzbischof: "Dann ist das, was wir zurzeit erleben, nicht vergeblich. Dann kann es zu einer echten Umkehr in der Kirche führen."

Vor rund 1.500 Delegierten zeigte sich der Schönborn tief betroffen von den zahlreichen Missbrauchsfällen, die derzeit ans Tageslicht dringen. Er sprach von einer starken "Versuchung zu resignieren, zur Depression, zum Selbstmitleid: Warum sind wir, die Kirche, schon wieder einmal dran?"

Doch diese Trauer sei nicht die richtige. Denn es gehe nicht um den Schmerz der Kirche, der Bischöfe oder Gläubigen: "Ja, es tut uns Weh, wie wir wieder einmal dastehen. Aber was ist dieser Schmerz im Vergleich zu dem der Opfer?" Der Kardinal bat die Delegierten, die Phase der Läuterung anzunehmen: "Sie kann uns nur näher zu Jesus und näher zu den Menschen bringen - auch wenn wir jetzt von vielen beschimpft und verachtet werden."

Der Wiener Erzbischof plädierte aber auch für eine Kirchenöffnung über die Grenzen der eigenen Gemeinden hinaus. Wörtlich sagte Schönborn: " Manche orten einen 'Reformstau' in der Kirche. Ich orte mit Sorge, dass wir uns zu sehr mit uns selber beschäftigen, dass das unsere Energien zu sehr an die 'binnenkirchlichen Themen' bindet." Dabei würden die kirchlichen Gemeinden und Gemeinschaften "ein Riesenpotenzial" darstellen. Entscheidend sei es, die Gottsuche in der Gesellschaft wachzuhalten.

Selbstmitleid wegen Missbrauchsfällen unangebracht
Kardinal Christoph Schönborn hat sich gegen Selbstmitleid in der Kirche gewandt. Auch wenn es schmerzlich sei, müssten die Mitglieder der Kirche in diesen Tagen Anfeindungen aushalten. "Es muss uns zuerst um das Leid der Opfer und nicht um die eigene Befindlichkeit gehen", sagte Schönborn bei einer Pressekonferenz in Wien. Es sei ihm klar, dass alle Menschen, die sich aktiv zur katholischen Kirche bekennen und für die Missbrauchsfälle keine Verantwortung tragen, mit schmerzlicher Kritik und Anfeindungen konfrontiert würden. Aber: "Das sind 'Peanuts' im Vergleich zu dem, was die Missbrauchsopfer oft ein Leben lang zu ertragen haben", sagte der Kardinal.

Die Kirche stelle sich der Realität von Missbrauchsfällen, so Schönborn. Man wolle offen und ehrlich damit umgehen und nichts vertuschen.

Der Kardinal wies erneut auf die jüngst von der Bischofskonferenz beschlossenen Maßnahmen hin: "Wir können nie eine Garantie abgeben, aber wir können alles Menschenmögliche versuchen, damit so etwas nicht wieder vorkommt."

"Wenn der Zölibat der Grund für sexuellen Missbrauch wäre, dürfte es überall dort, wo es den Zölibat nicht gibt, auch keinen Missbrauch geben", antwortete der Kardinal auf eine Journalistenanfrage zur Zölibatsdebatte. Er wies erneut Medienberichte zurück, wonach er selbst den Zölibat infragegestellt habe. In seinem Kommentar für das Wiener diözesane Mitarbeitermagazin "thema kirche" habe er vor allem auf die Priesterausbildung abgezielt, die verbessert werden soll, betonte Schönborn.
 
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