Gesundheitsministerium startet Fachinfo-Kampagne zu Notfallverhütung   

erstellt am
11  03. 10

Wien (bgf) - Nachdem sich der Oberste Sanitätsrat mehrfach für eine Rezeptfreistellung der "Pille danach" ausgesprochen hatte, wurde diese Empfehlung im Dezember 2009 per Bescheid vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen umgesetzt. "Ich habe mich aus Überzeugung für die Rezeptfreistellung eingesetzt, da dies ein wichtiges frauenpolitisches Anliegen ist", so Gesundheitsminister Alois Stöger. Parallel dazu kündigte der Minister eine begleitende Fachinformations-Kampagne an. "Diese Kampagne, in der die wichtigsten Details zur 'Pille danach' leicht verständlich aufbereitet werden, geht nun an den Start. Es ist mir ein großes Anliegen, einerseits den betroffen Frauen und andererseits den beratenden Einrichtungen sachliche und kompakte Informationen zur Verfügung zu stellen ", betont Stöger anlässlich des Kampagnenstarts Anfang März.

Die Fachinformationen werden mit einem Begleitbrief des Gesundheitsministers an alle relevanten Stellen wie etwa Apotheken, Frauenärztinnen und -ärzte, gynäkologische Ambulanzen oder Jugendberatungseinrichtungen übermittelt und sollen bei der Beratung behilflich sein.

Folgende Aspekte werden auf den Plakaten und im Infofolder erläutert: - Ein Notfallkontrazeptivum ersetzt keinesfalls eine reguläre Verhütungsmethode. - Eine bestehende Schwangerschaft kann durch die Einnahme nicht abgebrochen werden. - Die "Pille danach" bietet keinen Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. - Eine Verhinderung der Schwangerschaft ist nicht in jedem Fall gegeben, insbesondere wenn Unsicherheit über den genauen Zeitpunkt des ungeschützten Geschlechtsverkehrs besteht. - Es wird nachdrücklich eine Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin für Frauenheilkunde empfohlen.
     
Informationen: http://www.notfallpille.at    
     
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