Zweites Kontingent für ausländische Saisoniers und Erntehelfer für die Landwirtschaft freigegeben   

erstellt am
18  03. 10

Weniger Plätze als im Vorjahr - Vorrang für neue EU-Bürger und Asylwerber
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat heute nach dem Jänner-Kontingent - ein zweites Kontingent von 5.245 Plätzen für ausländische Saisoniers in der Land- und Forstwirtschaft freigegeben. Damit stehen den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben heuer in Summe 10.415 Kontingentplätze zur Verfügung. Das entspricht einer Reduktion um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das gleichzeitig freigegebene Kontingent für den kurzfristigen Einsatz von Erntehelfern beträgt 6.990 und ist um 2,5 Prozent niedriger als im Vorjahr.

Vorrangiges Ziel ist, das vorhandene Arbeitskräftepotential bestmöglich zu nutzen und auch in der Landwirtschaft möglichst viele Arbeit suchende Personen in Beschäftigung zu bringen. Das AMS erteilt demnach Bewilligungen nur dann, wenn die Saisonstelle nicht mit einem/einer Arbeit suchend Vorgemerkten besetzt werden kann.

Wie schon bisher ist das AMS angewiesen, Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gegenüber Saisoniers aus Drittstaaten bevorzugt zu bewilligen. Diese EU-rechtlich verpflichtende Gemeinschaftspräferenz ist arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, weil Bürger aus den neuen EU-8-Mitgliedstaaten ab Mai 2011 ohnehin freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben werden. Bereits über 80 Prozent aller landwirtschaftlichen Saisoniers kommen aus den neuen Mitgliedstaaten.

In beiden Verordnungen ist heuer erstmals festgelegt, dass auch Asylwerber bevorzugt zu einer Saisonbeschäftigung zugelassen werden können, bevor neue Saisoniers aus Drittstaaten hereingeholt werden. Asylwerber haben nur ein vorläufiges Aufenthaltsrecht, stehen aber dem Arbeitsmarkt für die Dauer des Asylverfahrens grundsätzlich zur Verfügung. Mit einer Erweiterung ihrer Beschäftigungsmöglichkeiten können sie zumindest vorübergehend selbst zur Deckung ihres Lebensunterhaltes beitragen und damit die Budgets der Grundversorgung entlasten.

Bewilligungen im Rahmen der Saisonkontingente werden für maximal sechs Monate erteilt, für Stammsaisoniers aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bewilligungsdauer bis zu neun Monaten zulässig. Die Erntehelfer dürfen maximal sechs Wochen eingesetzt werden.
     
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