Mitterlehner: "Neues Gesetz bringt mehr Lehrlings-Rechte und fördert Bildungsmobilität"    

erstellt am
16  03. 10

Novelle des Berufsausbildungsgesetzes durch Ministerrat: Neuer Vertrauensrat kommt, bessere Anrechnung von Auslandspraktika, weniger Bürokratie bei Integrativer Berufsausbildung
Wien (bmwfj) - Der Ministerrat hat am 16.03. die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) eschlossen. "Jugendliche, die im Rahmen der Ausbildungsgarantie in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen arbeiten, können künftig aus ihren Reihen einen Vertrauensrat wählen. Damit werden sie auch in diesem Punkt gegenüber ihren Kollegen in betrieblichen Lehrverhältnissen gleichgestellt", hebt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner einen Schwerpunkt der Novelle hervor. Der jährlich neu zu wählende Vertrauensrat soll die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Lehrlinge wahrnehmen. Die genauen Rechte und Pflichten des Vertrauensrates werden vom Wirtschaftsministerium heuer in einer separaten Verordnung geregelt, um flexible und bedarfsgerechte Regelungen zu ermöglichen.

Ein besonders wichtiger Punkt der BAG-Novelle ist auch die Ausweitung der Anrechnung von facheinschlägigen Ausbildungszeiten im Ausland auf die Lehrzeit. "Auslandspraktika erhöhen die Karrierechancen, weshalb wir die Bildungsmobilität von Lehrlingen weiter steigern wollen. Daher können künftig statt maximal vier bis zu sechs Auslandsmonate pro Lehrjahr angerechnet werden", betont Mitterlehner. Dazu kommt: Durch mehrere administrative Vereinfachungen können ausländische Ausbildungen und Prüfungen künftig leichter in Österreich angerechnet werden.

Zahlreiche Verbesserungen bringt die BAG-Novelle auch bei der Integrativen Berufsausbildung (IBA) für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung. So kann die tägliche oder wöchentliche Normalausbildungszeit auf Grund gesundheitlicher Erfordernisse flexibel reduziert werden, ohne dass dadurch die Qualität der Lehre leidet. Zudem wird der Verwaltungsaufwand beim Wechsel von einem regulären Lehrverhältnis in eine IBA verringert. Ein vorheriger Vermittlungsversuch des Arbeitsmarktservice für eine reguläre Lehrstelle gilt künftig nicht mehr als zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines IBA-Vertrages.

Die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes soll am 1. Juni 2010 in Kraft treten.
     
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