Bures: Mehr Sicherheit an Eisenbahnkreuzungen durch Überwachungskameras   

erstellt am
25  03. 10

Keine Nachteile für Pendlerzüge bei Umsetzung von EU-Richtlinie zur Liberalisierung im Schienen-Personenverkehr
Wien (bmvit) - Die Novelle zum Eisenbahngesetz, die am 24.03. im Nationalrat zum Beschluss vorlag, bringt auch Verbesserungen für die Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen. Es wird analog zur Straßenverkehrsordnung (StVO) die rechtliche Möglichkeit für den Einsatz von Überwachungskameras geschaffen. Konkret sind in Zukunft in zwei Fällen Aufzeichnungen erlaubt: bei Übertretung des Anhaltegebots durch Rotlicht und bei Überschreitung von Geschwindigkeitslimits.

Für Infrastrukturministerin Doris Bures ist die Erhöhung der Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen nach wie vor ein Schwerpunktthema. Im Vorjahr kam es zu 167 Unfällen auf Eisenbahnkreuzungen, dabei starben 14 Menschen, 35 wurden schwer, 56 leicht verletzt. "Immer noch passieren zu viele Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen. Daher dürfen wir hier nicht nachlassen. Das ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Eisenbahnunternehmen, Ländern und Gemeinden", betont die Ministerin.

Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit auf Eisenbahnkreuzungen, nachdem bis Ende 2009 52 Kreuzungen mit besonderer Unfallhäufigkeit ("Hot spots") abgesichert wurden. Neben dem Hot-spot-Programm wurden 2009 über den Rahmenplan der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) 37 Eisenbahnkreuzungen aufgelassen und 18 technisch gesichert. Außerdem sind im Vorjahr 1.900 nicht-technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen mit den neuen, reflektierenden und damit besser sichtbaren Andreaskreuzen ausgerüstet worden.

Der Abänderungsantrag ist mit Gemeindebund, Wirtschaftskammer und Eisenbahnunternehmen sowie mit dem Innenministerium, was das Strafgeld betrifft, und dem Bundeskanzleramt (BKA) hinsichtlich Datenschutz abgestimmt. Analog zur StVO gelten bei der Überwachung von Eisenbahnkreuzungen strenge datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Hintergrund: Österreich weist einen außerordentlich hohen Bestand an Eisenbahnkreuzungen auf, durchschnittlich gibt es pro Schienenkilometer eine Kreuzung mit einer Straße, auf dem Nebenbahnnetz sogar alle 500 Meter. Im Schnitt der Staaten in Europäischen Union (EU) quert alle 2 Kilometer eine Straße die Schiene.

Die ganz überwiegende Unfallursache auf Eisenbahnkreuzungen ist Unachtsamkeit der Straßenverkehrsteilnehmer. Und: Wie aus einer Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) vom Juni des Vorjahrs hervorgeht, ist den Straßenverkehrsteilnehmern die Gefahr noch zu wenig bewusst. Laut KfV-Umfrage würde jeder Dritte trotz geschlossener Halbschranken die Eisenbahnkreuzung überqueren, wobei 36 Prozent davon nicht länger als fünf Minuten warten würden. Bei rotem Lichtsignal ist sogar beinahe jeder Zweite (45 Prozent) bereit, die Wartepflicht vor der Eisenbahnkreuzung zu missachten und die Eisenbahnkreuzung dennoch zu überfahren. Mehr als ein Drittel (35 Prozent) hat bereits einmal einen Bahnübergang bei sich senkendem Schranken überquert.

Schutz für Pendlerzüge auch nach Liberalisierung im Personenverkehr
Auf der Schiene gibt es schon seit längerem einen EU-weit offenen Marktzugang im Güterverkehr. Eine EU-Richtlinie schreibt die Liberalisierung auch für den Personenverkehr vor. Die Umsetzung in Österreich erfolgt durch die heutige Novelle zum Eisenbahngesetz. Im Kern geht es dabei um den diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz für grenzüberschreitende Personenzüge.

In der Novelle zum Eisenbahngesetz werden jetzt die Rahmenbedingungen so festgelegt, dass neue grenzüberschreitende Personenzüge die Leistungen der Pendlerzüge nicht beeinträchtigen dürfen. Die Regulierungsbehörde (Schienen Control Kommission mit Hilfe der Schienen Control GmbH) muss darauf achten, dass nicht das wirtschaftliche Gleichgewicht für die Züge mit gemeinwirtschaftlichem Auftrag gestört wird und sie somit ihre Leistungen unvermindert erbringen können.

EU-weiter Lokführerschein wird möglich
Außerdem ist die Möglichkeit für einen EU-weiten Lokführerschein Teil der Eisenbahngesetz-Novelle. Wie in anderen Verkehrsbereichen soll auch im Eisenbahnbereich ein EU-weit anzuerkennender Führerschein eingeführt werden. Dabei werden auch die Ausbildungs-, Eignungs- und Prüfungserfordernisse in der EU harmonisiert. Auch das ist ein Beitrag, um den grenzüberschreitenden Schienenverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen. Damit können zum Beispiel die Grenzaufenthalte verkürzt werden, weil die Lokführer nicht mehr an der Grenze ausgetauscht werden müssen. Die Kenntnis der jeweiligen Strecke bleibt natürlich eine notwendige Voraussetzung.
     
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