Expertendialog zum Thema "Wrongful Birth"   

erstellt am
23  03. 10

Wien (bmj) - Das aktuelle Regierungsprogramm hält fest, dass die Geburt eines behinderten Kindes keinen Schadensfall darstellen kann und reagiert damit auf Urteile des OGH, der sich in den letzten Jahren mehrfach mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Eltern eines – behinderten oder nichtbehinderten – Kindes aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtungen Schadenersatzansprüche gegen einen Arzt oder Krankenanstaltenträger geltend machen können.

Die Justizministerin mahnte bei einer diesbezüglichen Diskussion im Justizministerium die gesamtgesellschaftliche Verantwortung ein.

Bei der interdisziplinären Diskussion zum Thema im Justizministerium wies Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner darauf hin, dass die Justiz zwar ergründen müsse, ob legistische Lösungen gefunden werden können, es sich allerdings um eine Querschnittsmaterie handle, die nicht nur die Justiz betrifft: „Man muss die betroffenen Akteure ins Zentrum der Überlegungen rücken“, so die Ministerin.

Das seien einerseits die Eltern möglicherweise behinderter Kinder, die unter immensen Druck stünden, weil sie „mit der Entscheidung, ob sie ja zu ihrem Kind sagen, zumeist allein gelassen werden“, so Bandion-Ortner, die davor warnte, dass diese Eltern „unter Rechtfertigungsdruck geraten und sich für die Existenz ihres Kindes am Ende gar noch entschuldigen müssen“.

Im Hinblick auf die Ärzte meinte Bandion-Ortner, dass gerichtliche Entscheidungen keinesfalls dazu führen dürften, dass Ärzte sich aus Angst verpflichtet fühlen, schon bei geringstem Verdacht auf eine Behinderung zu einer Abtreibung zu raten.

Letztlich gehe es aber um eine gesamtgesellschaftliche Sichtweise: „Wenn wir rechtlich absichern, dass die Existenz eines Kindes kein Schaden sein darf, dann muss diese Tatsache auch in den Köpfen der Menschen ihren Platz finden. Dann müssen, wie es im Regierungsprogramm heißt, diese Kinder tatsächlich ‚in höchstem Maße willkommen’ sein“, so Bandion-Ortner abschließend.
     
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