Städtebund fordert Lösung für Getränkesteuerausgleich   

erstellt am
13  04. 10

Wien (rk) - "Dass der Getränkesteuerausgleich nun gekippt wurde, bedeutet eine zusätzliche Schwächung von Städten und Gemeinden" sagt Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der am 13.04. die Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes über Auszahlungen an die Gemeinden für den Wegfall der Getränkesteuer als verfassungswidrig aufgehoben hat. Sollte keine neue Lösung gefunden werden, entgehen den Städten und Gemeinden rund 380 Millionen Euro pro Jahr. "Die Entscheidung trifft Österreichische Städte und Gemeinden besonders schwer, da die finanzielle Situation ohnehin prekär ist", so Weninger. Er fordert eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs mit besonderer Berücksichtigung der Zusammenlegung von Aufgaben und Ausgabenorientierung, eine radikale Entflechtung der Transferströme zwischen den Gebietskörperschaften und letztlich ein "Städtepaket" des Bundes (analog zum Bankenpaket), um ein versorgungs- und konjunkturpolitisch unbedingt notwendiges Kommunales Investitionsprogramms (KIP) zu finanzieren, insbesondere zur Stärkung der Liquidität für Städte und Gemeinden durch günstige Zwischenfinanzierungen.

Informationen über den Österreichischen Städtebund
Etwa 65 Prozent der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen. Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 246 Städten und größeren Gemeinden.

Der Verein wurde am 24. September 1915 gegründet und hat heute neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen als Mitglied. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Neben dem Österreichischen Gemeindebund, der die kleineren Gemeinden vertritt, ist der Österreichische Städtebund Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs. 3) ausdrücklich erwähnt.
     
Informationen: http://www.staedtebund.at    
     
zurück