Geodaten: Datenschutzrat empfiehlt gesetzliche Regelung   

erstellt am
26  05. 10

Die Registrierung von Google Street-Views muss überarbeitet werden
Wien (bpd) - Der Datenschutzrat wiederholte heute seine bereits in der Stellungnahme vom Juli 2009 zur Veröffentlichung von Geodaten und Aufnahmen von Straßenzügen im Internet aufgestellte Empfehlung, dass für die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotografien von Straßenzügen durch verschiedene Dienste-Anbieter eine Rechtsgrundlage zu schaffen sei. "Damit soll klargestellt werden, wie die Anbieter vorzugehen haben", sagt Datenschutzrats-Vorsitzender Johann Maier, "und zudem ist die Bevölkerung vor ausufernden Aktivitäten dieser Anbieter zu schützen."

Grundsätzlich sollte auch sichergestellt werden, dass die Daten nicht ins Ausland übermittelt werden, solange diese nicht anonymisiert worden sind. Die Veröffentlichung von Aufnahmen soll ausschließlich ohne Personenbezug erfolgen.

Google habe über die Registrierung von Google Street-Views hinausgehend und illegalerweise personenbezogene Daten erfasst. Neben der Lokalisierung von WLANs sind nach Presseberichten auch Internetadressen und E-Mails über drei Jahre hindurch erfasst worden. 33 Länder sind davon betroffen. Die österreichische Datenschutzkommission verlangte im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern die Löschung der gespeicherten Daten. Die Datenschutzbehörden der anderen Länder dagegen wollen diese Datenbestände kontrollieren, um in Erfahrung zu bringen, welche Daten erfasst und gespeichert wurden und danach die (straf-)rechtlichen Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat bereits infolge einer Anzeige Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Google wegen des Verdachts des Abfangens von Daten aufgenommen und damit vorsätzliches Handeln angenommen. Google spricht hingegen von einem Softwarefehler als Ursache der irrtümlichen Aufzeichnung. "Diese Entwicklungen untermauern die Notwendigkeit einer eigenen gesetzlichen Regelung für die sogenannten Geodatensysteme. Denn durch Programme wie Street View können Persönlichkeitsprofile erstellen werden, die kaum noch zu kontrollieren sind", so Maier.

"Das Abschlussdatum für die notwendige umfassende Reform des Datenschutzes in Europa steht aber noch in den Sternen, daher sollte eine nationale Lösung nicht mehr ausgeschlossen werden. Denn wir brauchen rasch einen präzise rechtliche Lösung für Geodatensysteme im Internet", sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates abschließend.

Maier kündigte zudem an, dass in der nächsten Sitzung des Datenschutzrates über das komplexe System Google weiter beraten werde. Dabei sollen Fragen der Registrierung, allfälliger strafrechtlicher Schlussfolgerungen ebenso wie die Durchsetzung von Sanktionen durch nationale Behörden erörtert werden

Die Empfehlung des Datenschutzrates kann im Wortlaut bei den Webinformationen des Datenschutzrates nachgelesen werden.
     
Informationen: http://www.bundeskanzleramt.at/site/6417/default.aspx    
 
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