Kommission stellt Pläne für Bankenrettungsfonds vor   

erstellt am
26  05. 10

Brüssel (ec.europa.eu) - Die Europäische Kommission hat am 26.05. Pläne bekannt gegeben, nach denen die Europäische Union ein EU-weites Netz von Bankenrettungsfonds einrichten soll, um bei Bankausfällen künftig eine Belastung der Steuerzahler und eine Destabilisierung des Finanzsystems zu verhindern. Nach Gesprächen beim anstehenden Treffen des Europäischen Rats wird die Europäische Kommission ihre Vorstellungen auf dem G20-Gipfel am 26. und 27. Juni in Toronto näher erläutern. Die Fonds sollen als Teil eines Gesamtrahmens dazu beitragen, Finanzkrisen zu verhindern und das Finanzsystem zu stärken. Nach Ansicht der Kommission könnte dies durch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten erreicht werden, nach gemeinsamen Bestimmungen Fonds einzurichten, die von den Banken finanziert werden müssen. Die Fonds sollen nicht zur Sanierung oder zum vollständigen Auffangen von Banken genutzt werden, sondern ausschließlich dazu dienen, beim Ausfall einer Bank ein geordnetes Vorgehen zu gewährleisten und eine Destabilisierung des Finanzsystems zu vermeiden.

Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier erklärte dazu: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Steuerzahler weiter die enormen Kosten von Bankenrettungen tragen. Sie sollten nicht in vorderster Front stehen, sondern es sollte das Verursacherprinzip gelten. Wir müssen ein System einrichten, das sicherstellt, dass der Finanzsektor die Kosten von Bankenkrisen künftig selbst trägt. Die Banken sollten daher in Fonds einzahlen, um ein geordnetes Vorgehen bei Bankausfällen sicherzustellen, die Finanzmarktstabilität zu schützen und die Ansteckungsgefahr zu verringern. Die Fonds sollen jedoch nicht dazu verwendet werden, Banken zu sanieren. Europa muss bei der Entwicklung gemeinsamer Vorgehensweisen eine Führungsrolle übernehmen und sollte ein System erarbeiten, das auch in anderen Teilen der Welt angewandt werden könnte.“

Warum Bankenrettungsfonds erforderlich sind
Im Zuge der Finanzkrise haben die nationalen Regierungen enorme Summen von Steuergeldern eingesetzt, um ihren Finanzsektor zu stützen, die Finanzmarktstabilität zu erhalten und Einleger zu schützen. Jetzt ist daran zu arbeiten, solche Situationen künftig zu vermeiden. Die Kommission hat bereits Präventivmaßnahmen ergriffen, um die Wahrscheinlichkeit von Bankausfällen zu verringern, arbeitet jedoch auch daran, dass die Folgen möglicher Bankausfälle künftig durch robuste Mechanismen aufgefangen werden können, die durch Gelder aus dem Privatsektor gestützt werden.

Im Oktober 2009 erklärte die Kommission, dass sie die Einrichtung eines neuen Rechtsrahmens für das Krisenmanagement auf EU-Ebene befürwortet. Dieser neue Rahmen wird mehrere harmonisierte Befugnisse und Bestimmungen umfassen, die es den Aufsichtsbehörden ermöglichen, Bankausfälle im Vorfeld zu verhindern und Maßnahmen zu ergreifen, die eine geordnete Abwicklung insolventer Banken ermöglichen und gleichzeitig die Kosten für die Steuerzahler möglichst gering halten ((IP/09/1549). Als Ergänzung dieses neuen Rahmens schlägt die Kommission nun die Einrichtung von Rettungsfonds vor. Deren Höhe und Umfang würde selbstverständlich von der Effizienz einer verbesserten Aufsicht und Regulierung abhängen.

Einige Reihe von EU-Mitgliedstaaten haben bereits Abgaben für den Bankensektor eingeführt oder beabsichtigen dies. Da es jedoch an einem koordinierten Ansatz dafür fehlt, wie hoch die Abgaben sein und wofür sie verwendet werden sollten, besteht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den nationalen Bankmärkten und der Beeinträchtigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Krisenzeiten.

Was schlägt die Kommission vor? Ein EU-Netz bankfinanzierter Rettungsmechanismen
Nach Ansicht der Kommission wäre der Aufbau eines EU-weiten Netzes vorfinanzierter Rettungsmechanismen mit eng definierten Mandaten die beste Verwendung für Bankabgaben. Diese Mittel wären für die Finanzierung der in der Mitteilung zum Krisenmanagement vom Oktober 2009 genannten Arten von Maßnahmen bestimmt. Dazu zählen: Bereitstellung von Finanzmitteln für Transaktionen von ‚Überbrückungsbanken’, vollständige oder teilweise Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten und die Finanzierung einer Aufteilung in ‚good bank' und ‚bad bank'.

Durch die Errichtung von Rettungsfonds würden der Bankensektor krisenfester gemacht und der Rückgriff auf das Geld der Steuerzahler vermieden. Die Kommission erkennt außerdem an, dass umfangreiche bankenfinanzierte Mechanismen auch ernste Fragen bezüglich des Fehlverhaltens („moral hazard“) aufwerfen, falls der Eindruck entsteht, dass solche Fonds dem Schutz der Banken vor künftigen Ausfällen dienen. Dieser Besorgnis muss entgegengewirkt werden, indem unmissverständlich klar gestellt wird, dass Aktionäre und nicht versicherte Gläubiger als Erste die Folgen eines Bankzusammenbruchs tragen müssen, und dass Rettungsfonds keine Versicherungspolice darstellen, mit deren Hilfe zusammenbrechende Banken saniert werden, sondern dass sie vielmehr einer ordnungsgemäßen Abwicklung dienen.

Mögliches Volumen und Tätigkeit
Bankenrettungsfonds müssten sukzessive eingerichtet werden und die von den Banken erhobenen Abgaben könnten so ausgestaltet werden, dass sie Anreize für angemessenes Verhalten bieten und das Abwicklungsrisiko mildern. Die Kommission beabsichtigt derzeit jedoch nicht, in allen Einzelheiten festzulegen, wie die Rettungsfonds arbeiten sollen und welches Volumen sie haben müssen. Die Kommission erkennt an, dass unbedingt Klarheit über die kumulativen Auswirkungen des breiten Spektrums von Reformen in Zusammenhang mit Abgaben und Bankenkapital herrschen muss und diese sorgfältig bewertet werden müssen. Auch muss sichergestellt werden, dass diese Kosten so ausgewogen sind, dass das Wirtschaftswachstum nicht wieder im Keim erstickt wird und die Kreditkosten für die Realwirtschaft nicht erhöht werden.

Die nächsten Schritte
Die Kommission wird ihre Überlegungen im Juni 2010 den EU-Finanzministern, den Staats- und Regierungschefs und den G20 präsentieren. Sie wird auf breites Einvernehmen über die allgemeinen Grundsätze und Leitlinien drängen.

Im Oktober 2010 wird die Kommission detailliertere Vorschläge zu ihren Plänen für den Aufbau eines neuen Rahmens für das Krisenmanagement und die geplante Annahme von Legislativvorschlägen unterbreiten. Die Kommission wird die Auswirkungen ihrer Vorschläge für Rettungsfonds im Rahmen der begleitenden Folgenabschätzung sorgfältig prüfen.

Mit dem Ziel, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechtzuerhalten, will die Kommission in Bezug auf die Anstrengungen der G20 zur Entwicklung eines globalen Konzepts für Bankenrettungsfonds, das auf den Grundgedanken dieser Mitteilung basiert, eine führende Rolle übernehmen.
     
zurück