Senkung der Maklerprovisionen  

erstellt am
25. 06. 10

 Mitterlehner: "Deutliche Entlastung für Mieter"
Maklerprovisionen sollen für die meisten Mietverträge deutlich gesenkt werden - Entwurf der Immobilienmakler-Verordnung in Begutachtung
Wien (bmwfl) - Das Wirtschaftsministerium hat einen Entwurf der Immobilienmakler-Verordnung in Begutachtung geschickt, wonach Mieter künftig weniger Makler-Provision bezahlen. "Mit dieser Regelung wollen wir die Mieter deutlich entlasten", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Bei Verträgen für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die bis zu vier Jahre vermietet werden, sollen Mieter künftig nur mehr eine Monatsmiete an Provision für die Vermittlung bezahlen. Läuft ein Vertrag länger, so fallen höchstens zwei Monatsmieten an. Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung, fällt nur mehr eine halbe Monatsmiete bzw. eine Monatsmiete an. Bisher war im Schnitt eine Monatsmiete mehr zu bezahlen.

Mit der Novellierung dieser Verordnung setzt das Wirtschaftsministerium den entsprechenden Passus des Regierungsprogramms um. Die Reform wurde entgegen den Aussagen der Arbeiterkammer nicht auf Drängen der Arbeiterkammer in Angriff genommen. Der Hintergrund der Regelung ist, dass Österreich im internationalen Vergleich sehr hohe Maklerprovisionen hat.

 

Becher: Endlich Entlastung der Mieter bei Maklerprovisionen
Entwurf zur neuen Immobilienmakler-Verordnung schafft mehr Gerechtigkeit für Mieter =
Wien (sk) - "Der Entwurf zur neuen Immobilienmakler-Verordnung wird eine finanzielle Entlastung von rund 800 Euro für die Mieter bringen und nähert die extrem hohen Maklerprovisionen in Österreich dem europäischen Standard an", zeigte sich SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher über den gestern vom Wirtschaftsministerium in Begutachtung geschickten Verordnungsentwurf zufrieden. Gegenüber dem SPÖ-Pressedienst betonte Becher, dass gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und angesichts weiter steigender Mieten die Senkung der Maklerprovisionen auch ein sozial- und volkswirtschaftlich richtiges Signal für die Menschen darstellt.

Die Wiener Nationalratsabgeordnete zollte Wirtschaftsminister Mitterlehner und den Verhandlern aus dem Wirtschafts- und Konsumentenschutzministerium Respekt für die einvernehmliche Umsetzung dieses Punktes des Regierungsprogrammes, wenngleich sie auch betonte, dass dafür jahrelanger Einsatz und Überzeugungsarbeit der SPÖ sowie von Arbeiterkammern und Mietervereinigung notwendig waren. "Entscheidend ist aber, dass es nun zu einer gerechteren Maklerprovisionsregelung kommt und die Mieterinnen und Mieter etwas entlastet werden. Allerdings gibt es auch künftig in diesem Bereich noch einiges zu regeln, damit Österreich auch bei den Maklerprovisionen europareif ist", schloss Becher.

 

 Malloth: Bescheidung der Maklerprovisionen bringt gravierende Nachteile für Konsumenten
Immobilientreuhänder lehnen aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung vollinhaltlich ab - Warnung vor Kannibalisierung des Wohnungsmarktes =
Wien (pwk) - "Die geplante Limitierung bei den Provisionen für Immobilienmakler hätte einschneidende Auswirkungen auf Immobilienmaklern und Konsumenten", warnt Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

"Der Verordnungsentwurf entzieht einer Vielzahl an Immobilienmaklern und deren Mitarbeitern die wirtschaftliche Existenz. Wir lehnen als Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder den gegenständlichen Entwurf vollinhaltlich ab. Er ist in keiner Weise nachvollziehbar und schlicht inakzeptabel", fasst Malloth zusammen.

Malloth gibt zu bedenken: "Die Umsetzung des vorliegenden Verordnungsentwurfes würde den Konsumenten Nachteile bringen, die in keinem Verhältnis zu einer kurzfristigen Kostenersparnis stehen. Muss sich der Immobilienmakler aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen, so ist der Konsument einem Markt mit komplexen juristischen Rahmenbedingungen ausgeliefert, auf dem ihm in der Regel Vertragspartner gegenüberstehen, die einen wesentlichen Informationsvorsprung haben. Dies führt unweigerlich zu einer Kannibalisierung des Wohnungsmarktes mit allen denkbaren negativen Auswirkungen wie Geschäften im Graubereich."

"Wohnen ist ein kostbares Gut, wir haben die Verantwortung dafür, wir garantieren Beratung und Sicherheit. Makler haben sich eine faire Entlohnung ihrer Dienstleistung verdient, wie andere rechts- und wirtschaftsberatende Berufe auch", so Malloth abschließend.

 

 Tumpel: Verordnungsentwurf sieht Senkung der Maklerprovisionen vor
Im Schnitt 800 Euro Entlastung für die Mieter - Die AK hatte sich jahrelang für eine fairere Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter eingesetzt =
Wien (ak) - Nach vehementem Drängen der AK sollen jetzt endlich laut dem aktuellen Entwurf zur Maklerverordnung des Wirtschaftsministeriums bei unbefristeten und bei über vier Jahren befristeten Mietverträgen die Maklerprovision von bisher drei auf zwei Bruttomonatsmieten gesenkt werden. Bei unter vier Jahren befristeten Mietverträgen werden die Maklerprovisionen von zwei auf eine Bruttomonatsmiete gesenkt. "Das bringt für die Mieter eine Entlastung im Schnitt von rund 800 Euro", sagt AK Präsident Herbert Tumpel. "Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechteren Verteilung der Lasten im Sinne der Mieter gesetzt." Für Wohnungskäufer allerdings gibt es keine Entlastung bei der Maklerprovision. Sie bleibt bei 3 Prozent des Kaufpreises. "Das ist angesichts der steigenden Wohnungspreise eine viel zu hohe Belastung. Hier muss nachgebessert werden", so Tumpel.

Die AK hatte erst im Frühjahr 2010 erneut eine Senkung der im europäischen Vergleich weit überhöhten Provisionen gefordert. Nun hat das Wirtschaftsministerium endlich rea-giert und im aktuellen Entwurf zur Immobilienmaklerverordnung eine Reduktion der Höchstgrenzen vorgesehen. Zusätzlich zur Senkung der Maklerprovision wird auch die Provision für Hausverwalter gesenkt werden. Sie durften bisher maximal zwei Bruttomonatsmieten verlangen, in Zukunft nur mehr eine. Bei auf vier Jahre und kürzer befristeten Mietverträgen dürfen Hausverwalter nur mehr eine halbe Bruttomonatsmiete verlangen.

"Wir haben damit eine entscheidende Entlastung für die Mieter und Mieterinnen erreicht", so Tumpel. Aber auch nach der jetzt vorgesehenen Senkung bleiben die Maklerprovsio-nen in Österreich deutlich über dem europäischen Schnitt. Im Vergleich zu Deutschland liegen sie um etwa 25 Prozent höher. Dort dürfen als Höchstprovision ebenfalls nur zwei Mieten verlangt werden. Dabei dürfen aber die auf die Mieter überwälzbaren Hausnebenkosten (Verwalterkosten, Versicherungskosten, Grundsteuer, Müll-Wasser-Abwasser-gebühren u.ä.) nicht einrechnen. In Deutschland dürfen außerdem Hausverwalter, anders als bei uns, überhaupt keine Provision verlangen. Sie können auf Grund ihrer Interes-senslage überhaupt nicht als Vermittler auftreten. Dort zählt Wohnungsvermietung zu den Aufgaben der Hausverwaltung ist ist durchs Verwaltungshonorar gedeckt.

Die AK verlangt deshalb eine Nachbesserung des Entwurfes:

  • Auch in Österreich sollen die überwälzbaren Hausnebenkosten nicht in die Berechnungsbasis einbezogen werden.
  • Hausverwalter sollen künftig keine Provisonen von Mietern verlangen dürfen.
  • Die Provisionen für Wohnungskäufer müssen auf 1,5 Prozent des Kaufpreises gesenkt werden.
     

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