Tamandl: Justizministerin verstärkt Kampf gegen Telefonkeiler   

erstellt am
06. 07. 10

Kein Verständnis für Kritik - SPÖ sollte sich an säumige Telekomministerin Bures wenden
Wien (övp-pk) - Immer mehr Konsumenten werden durch unerbetene Werbeanrufe belästigt und Opfer unseriöser Geschäftspraktiken. Dubiose Unternehmen verwickeln auf heimtückische Art und Weise in sogenannten "Cold Callings" Konsumenten in Telefongespräche, die leider oft mit einem Vertrag enden, aus dem man kaum mehr loskommt, sagte, ÖVP- Konsumentenschutzsprecherin Abg. Gabriele Tamandl am 06.07. Zufrieden zeigte sich die Abgeordnete über die Initiative der Justizministerin, die am Freitag ein Gesetz in Begutachtung geschickt hat, um die oft ungewünschten Werbeanrufe rechtlich einzudämmen.

"Die Einführung eines besonderen Rücktrittsrechts des Verbrauchers von Verträgen, die während eines unerbetenen Werbeanrufs zustande kommen und die Möglichkeit, ohne Begründung zurückzutreten, sind wichtige Maßnahmen im Interesse der Konsumenten", so Tamandl. Das Justizressort habe also seinen Bereich abgedeckt. "Wenn jemand säumig ist, dann die Telekomministerin Doris Bures. In ihr Ressort fallen schließlich viele Forderungen von Konsumentenschützern wie beispielsweise ein Verbot für das Unterdrücken der Rufnummer zur Verschleierung der Identität bei Werbeanrufen", so Tamandl.

"Mit dem neuen Gesetz werden wir die Verbraucher schützen", verweist die ÖVP-Abgeordnete auf die wesentlichen Neuerungen des in Begutachtung befindlichen Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010. Neben der Einführung des besonderen Rücktrittsrechts soll auch die bisherige Maximalrücktrittsfrist von drei Monaten fallen. "Zusätzlich wird der Anwendungsbereich des Rücktrittsrechts auf bestimmte Verträge im Vergleich zur bestehenden Rechtslage ausgeweitet, wobei insbesondere Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie Dienstleistungen von Telefonunternehmen betroffen sind", so Tamandl.

Wahlrecht statt gesetzlichem Zwang
Die ÖVP-Konsumentensprecherin hob zudem hervor, dass zahlreiche Experten in der ministeriellen Arbeitsgruppe darauf hingewiesen haben, dass die von SP-Jarolim geforderte Nichtigkeit rechtlich nicht geeignet, überschießend und ein besonderes Rücktrittsrecht besser wäre. "Der Verbraucher soll nicht entmündigt werden, es soll ihm selbst überlassen bleiben, ob er vom Vertrag zurücktritt oder nicht."

"Der Vorschlag der Justizministerin ist ein Vorschlag mit Augenmaß, der den Schutz der Verbraucher verbessert, gleichzeitig die Wirtschaft aber vor einer übermäßigen Belastung bewahrt. Es soll eine Regelung gefunden werden, die funktioniert und nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Hier geht es schließlich um den Schutz der Konsumenten vor hinterhältigen und zwielichtigen Verkaufsgesprächen. Wir wollen die Selbstbestimmung fördern und nicht den Bürger entmündigen", so Tamandl abschließend in Richtung SPÖ.
     
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