Wer wird Österreichs EU Bürgermeister/in 2011?   

erstellt am
15. 07. 10

Drei Bundesländer liefern sich Kopf-an-Kopf-Rennen – Frist endet am 31. Juli!
Brüssel (adr) - Bereits mehr als 130 Bürgermeister/-innen haben sich auf http://cor.europa.eu/austria eingeloggt und wollen Österreichs EU Bürgermeister/in 2011 werden. Die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark liefern sich dabei ein Kopf-an-Kopf-Rennen um den ersten Platz als Bundesland der meisten Teilnehmer. Die Länder Tirol, Kärnten, Burgenland und Vorarlberg bilden die Verfolgergruppe, dicht gefolgt von Salzburg. Auch mehrere Bezirksvorsteher Wiens haben ihr Engagement für Europa unter Beweis gestellt und bereits mitgemacht.

Weit mehr als die Hälfte aller Bürgermeister/innen erreichen beim Online Europaquiz, das die erste Phase im Auswahlprozess bildet, ausgezeichnete Ergebnisse. Unter den Besten werden im August drei Finalisten gelost. Diese werden ihre Ideen, Projekte und Überzeugungen zu Europa in einem anonymisierten Verfahren einer vom EU Ausschuss der Regionen (AdR) bestellten Jury vorlegen. Die Verleihung des Titels "EU Bürgermeister/in des Jahres 2011" wird durch EU-Regionalkommissar Dr. Johannes Hahn in Anwesenheit von Mitgliedern des AdR, des Gemeindebunds und des Städtebunds im Rahmen der Sechsten Konferenz der Europäischen Regionen und Städte am 20. September in Salzburg erfolgen.

Dem Gewinner/der Gewinnerin winkt eine Brüsselreise, auf der die Ideen zu Europa und die Heimatgemeinde vorgestellt werden können. Treffen mit Kommissionspräsident Barroso, Ratspräsident Van Rompuy, EU-Regionalkommissar Hahn und österreichischen Europaabgeordneten stehen dann genauso am Programm, wie die Teilnahme am Plenum des Ausschusses der Regionen zusammen mit den österreichischen AdR-Mitgliedern.

Hier geht’s zum Europaquiz!

Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungs­prozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.
     
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