Weiterhin Probleme bei der Verfolgung ausländischer Verkehrssünder   

erstellt am
02. 08. 10

Verkehrsministerium: Lösung nur durch direkten Datenaustausch möglich
Wien (pk) - Ein Bericht von Verkehrsministerin Doris Bures an den Nationalrat betreffend die Erfahrungen auf dem Gebiet der Halter- und Lenkerauskunft spricht von nach wie vor bestehenden Problemen bei der Ahndung von Verkehrsdelikten, die durch ausländische Lenker in Österreich begangen wurden.

Die Schwierigkeiten, die bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten auftreten, seien primär Probleme bei der Durchführung des Strafverfahrens und nicht Probleme der Durchführung der Strafvollstreckung, heißt es darin zunächst grundsätzlich. Die Möglichkeit der Rechtshilfe scheitere oft an der Tatsache, dass einige EU-Staaten wie Griechenland oder Italien dem Rechtshilfeübereinkommen der EU aus dem Jahr 2000 noch immer nicht beigetreten sind.

Der Bericht erinnert in diesem Zusammenhang, dass allein in der Steiermark jährlich rund 10.000 Strafverfahren betreffend Fahrzeuge mit italienischem Kennzeichen registriert werden. Die Praxis habe überdies gezeigt, dass allein schon die Ermittlung der Fahrzeuglenker auf Basis des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr außerordentlich schwierig und innerhalb der Verjährungsfrist vielfach nicht zu bewältigen ist.

Verkehrsministerium plädiert für EUCARIS-Beitritt
Kurzfristig seien diese Probleme nicht zu lösen, stellt der Bericht fest und zeigt als möglichen Ansatz die Adaptierung des Atlas des Europäischen Justiziellen Netzes in Strafsachen für Zwecke der Zusammenarbeit bzw. Rechtshilfe in Verwaltungsstrafsachen auf. Wünschenswert wäre nach Ansicht des Berichts auch die Einrichtung eines sicheren elektronischen Netzes, das einen direkten Datenaustausch über Fahrzeug und Halterdaten zum Zweck der Durchführung von Strafverfahren wegen Verkehrsübertretungen ermöglicht.

Besserung verspricht sich das Verkehrsministerium letztlich allerdings vor allem durch die Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsverstößen durch den Beitritt zum Europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS, das einen direkten Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der beteiligten Staaten erlaubt. Dabei könnte, wie der Bericht vorschlägt, in einem weiteren Schritt durch Abschluss von bilateralen Zusatzvereinbarungen die von den heimischen Behörden gewünschte direkte Abfrage von personenbezogenen Halterdaten ermöglicht werden.
     
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