Berlakovich: Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette ist weiterer Schritt zur Luftreinhaltung   

erstellt am
30. 07. 10

Neues „Pickerl“ wird Autos nach Abgasklassen kennzeichnen
Wien (bmlfuw) - „Es ist erwiesen, dass viele Umwelteinflüsse die menschliche Gesundheit beeinflussen und damit die Lebensqualität beeinträchtigen können. Vor allem Luftschadstoffe haben einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Luft haben wir eine sehr gute Basis geschaffen, um die Feinstaub- und Stickstoffdioxyd-Grenzwerte einzuhalten. Damit geben wir den Landeshauptleuten das Werkzeug in die Hand, Massnahmen zur Luftreinhaltung zu setzen. Eine davon liegt bereits konkret auf dem Tisch: eine neue Kennzeichnungsplakette, mit der Autos nach Abgasklassen gekennzeichnet werden“, so Umweltminister Niki Berlakovich zu dem Entwurf für eine Kfz-Abgasklassen- Kennzeichnungsverordnung des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L).

Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Feinstaub und gesundheitlichen Auswirkungen bestätigt. Diese Auswirkungen reichen von Beeinträchtigungen der Lungenfunktion bis zu Todesfällen, vor allem aufgrund von Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Nach einer aktuellen Einschätzung der WHO gehört die Außenluftbelastung zu jenen Umwelteinflüssen, die die größten gesundheitlichen Auswirkungen in westlichen Industrieländern verursachen. „Es kann zu einer Reduktion der Lebenserwartung von einem Jahr und mehr in Städten mit hoher Luftverschmutzung kommen. Auch die Sterblichkeit von Kleinkindern ist in hoch belasteten Gebieten erhöht. Das heißt wir müssen handeln, letztendlich geht es um Leben und Tod“, hält Berlakovich fest.

In der Verordnung ist vorgesehen, dass Landeshauptleute spezielle Zonen einrichten können, die an Tagen drohender Überschreitung der Luftwerte nicht mit abgasintensiven Fahrzeugen befahren werden dürfen. Die Plakette ist lediglich eine Kennzeichnung auf dem die Abgasklasse abgelesen werden kann und führt für sich allein noch zu keiner Fahrbeschränkung. „Das neue ‚Pickerl’ soll nicht nur zur Reduktion der Luftschadstoffe beitragen, es soll gleichzeitig auch ein Anreiz sein, auf moderne und umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Wer will schon gern mit einem „Stinker“ herumfahren?“ so der Minister weiter.

Das Pickerl wird voraussichtlich 15 Euro kosten und für die gesamte Dauer der Zulassung des Fahrzeuges gelten. Zu beziehen wird die neue Plakette bei allen Werkstätten sein, die auch Kfz-Überprüfungen vornehmen. Die Anbringung ist freiwillig und nur für bestimmte Verkehrsabschnitte – d.h. für die speziell ausgewiesenen Zonen – verpflichtend. Für einspurige Kraftfahrzeuge ist keine Kennzeichnung vorgesehen. Das Inkrafttreten der neuen Verordnung – die jetzt in Begutachtung gehen wird - ist für den 1. Mai 2011 vorgesehen.

„Klar ist somit, dass eine Reduktion der Feinstaubbelastung nicht nur im Hinblick auf die Einhaltung der rechtlich verbindenden Grenzwerte in Österreich, sondern auch im Sinne der Gesundheitsvorsorge für uns und unsere Kinder wesentlich ist“, so Berlakovich abschließend.
     
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