Auswirkungen des Grenzgängerabkommens auf die burgenländische Wirtschaft   

erstellt am
27. 08. 10

Wien (wifo) - Im Jahr 1998 wurde ein Grenzgängerabkommen mit Ungarn geschlossen, um die grenzüberschreitende Wanderung zu erleichtern. Seitdem arbeiteten rund 2.400 ungarische Staatsangehörige im Rahmen dieses Abkommens im Burgenland. Dabei wurde eine Gruppe von Arbeitskräften angesprochen, die auf dem österreichischen Arbeitsmarkt relativ erfolgreich waren: Sie wiesen im Durchschnitt eine höhere Beschäftigungswahrscheinlichkeit auf, waren länger beschäftigt und bezogen höhere Löhne als andere ungarische Arbeitskräfte. Die Zuwanderung im Rahmen des Grenzgängerabkommens hatte im Burgenland langfristig (kumuliert über 17 Jahre) eine Steigerung der Wirtschaftsleistung um 0,5% bis zu 3,4% gegenüber einem Szenario ohne Grenzgängerabkommen zur Folge, die gesamtwirtschaftlichen Löhne wurden gegenüber dem Basisszenario um höchstens 0,8% gedämpft.

Vor allem die Landwirtschaft, das Beherbergungs- und Gaststättenwesen, das Bauwesen und das Transportwesen profitierten von der Zuwanderung. Dies trug zu einer Verschiebung der burgenländischen Wirtschaftsstruktur in Richtung dieser Sektoren bei. Während das Lohnniveau insgesamt kaum gedrückt wurde, ergab sich in einigen Bereichen allerdings ein höherer Lohnrückgang. Dies waren vor allem Branchen, in denen viele Grenzgänger und Grenzgängerinnen Beschäftigung fanden.

Im Rahmen des Grenzgängerabkommens kamen zumeist junge männliche Arbeitskräfte mit mittlerer Qualifikation ins Burgenland, die häufig in der Landwirtschaft und im Tourismus arbeiteten. Dementsprechend trug die Zuwanderung nicht zu einem Strukturwandel in Richtung jener Branchen bei, die höhere Qualifikationen nachfragen, sondern betraf vor allem die Bereiche mit kräftigem Beschäftigungswachstum. Geographisch konzentrierte sich die Beschäftigung von Grenzgängern und Grenzgängerinnen auf das Nordburgenland. Durch die Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommen konnten die österreichische und die ungarische Arbeitsmarktverwaltung wichtige Erfahrungen im Bereich des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktmanagements aufbauen, die auch nach dem Ende der Übergangsfristen für die Freizügigkeit der Arbeitskräfte in der EU genutzt werden können.
     
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