EU genehmigt 264 Mio. Euro    

erstellt am
03. 09. 10

Unterstützung von 19 AKP-Staaten bei der Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise
Brüssel (ec.europa) - Die Europäische Kommission hat die ersten Finanzierungsbeschlüsse im Rahmen der Mittel von 264 Mio. Euro angenommen, mit denen der so genannte FLEX-Mechanismus für anfällige Länder (V-FLEX) im Jahr 2010 ausgestattet ist. Damit will sie die bedürftigsten Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten) bei der Bewältigung der Folgen der weltweiten Finanzkrise und des Konjunkturabschwungs unterstützen. Der V-FLEX-Mechanismus ist ein kurzfristiges Instrument, über das 500 Mio. Euro für zwei Jahre (2009-2010) bereitgestellt werden.

„Die Entwicklungsländer haben infolge der weltweiten Finanzkrise immer noch mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen, darunter mit Finanzierungslücken in ihrem Staatshaushalt. Dieses Jahr wird der EU-FLEX-Mechanismus dazu beitragen, dass 19 AKP-Staaten ihre öffentlichen Ausgaben in vorrangigen Bereichen aufrechterhalten können, um die sozialen Folgen der Rezession abzufedern“, sagte der für Entwicklung zuständige EU-Kommissar Andris Piebalgs.

Der V-FLEX-Mechanismus kann von der Europäischen Union rasch eingesetzt werden, um den Ländern zu helfen, die wegen ihrer geringen Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks am stärksten unter dem Konjunkturabschwung zu leiden haben. 2010 wird er folgende Länder auf Antrag unterstützen: Antigua und Barbuda, Benin, Burundi, Burkina Faso, Grenada, Guinea-Bissau, Haiti, Kap Verde, Demokratische Republik Kongo, Lesotho, Liberia, Malawi, Samoa, Sierra Leone, Togo, Tonga, Tuvalu, Simbabwe und Zentralafrikanische Republik. Die Finanzierungsbeschlüsse zugunsten von Burkina Faso (14 Mio. Euro) und Grenada (3,5 Mio. Euro) wurden heute angenommen. Weitere Finanzierungsbeschlüsse zugunsten anderer Länder sind im Laufe des Herbsts 2010 geplant.

Folgende Länder haben zuvor Mittel von 236 Mio. Euro aus dem V-FLEX erhalten: Benin, Burundi, Dominica, Ghana, Grenada, Guinea-Bissau, Haiti, Komoren, Malawi, Mauritius, Seychellen, Sierra Leone, Sambia, Salomonen und Zentralafrikanische Republik.

Der V-FLEX-Mechanismus wird präventiv auf der Grundlage von Vorausschätzungen der Steuerausfälle und anderer Kriterien für die Beurteilung der Anfälligkeit eingesetzt. So sollen die Folgen der Krise direkt abgefedert werden, statt erst nachträglich auf bereits entstandene Schäden zu reagieren. Im Rahmen des Instruments werden rasch und gezielt Zuschüsse gewährt. Sie sind als Ergänzung zu Darlehen der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds und regionaler Entwicklungsbanken konzipiert, die an der Entwicklung des Instruments beteiligt waren.

Der V-FLEX ist ein nachfrageorientiertes Instrument zur gezielten Unterstützung von Ländern, die in wirtschaftlicher, sozialer und politischer Hinsicht sehr krisenanfällig sind und zwar über geeignete Strategien zur Bekämpfung der Krise und über ausreichende Absorptionskapazität verfügen, deren Haushalte jedoch Finanzierungslücken aufweisen. Dank der EU-Unterstützung können diese Lücken geschlossen oder deutlich verringert werden.

Der mit 500 Mio. Euro ausgestattete V-FLEX wurde von der EU als zusätzliches Instrument eingeführt, nachdem am 30. März 2009 bereits die Nahrungsmittelfazilität mit einer Dotierung von 1 Mrd. Euro verabschiedet worden war und 2008 EEF-Mittel in Höhe von 200 Mio. Euro bewilligt worden waren, um die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der gestiegenen Nahrungsmittelpreise zu unterstützen. Auf Länderebene ergänzt der V-FLEX andere Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen des EU-Haushalts und des Europäischen Entwicklungsfonds zur Verfügung stehen.
     
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