Servicezentrum für Künstler-Sozialversicherung wird eingerichtet   

erstellt am
03. 09. 10

Wien (pk) - Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Servicezentrums bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für Künstlerinnen und Künstler vor. Die Kunstschaffenden sollen dort besser über die für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen informiert werden, um die Einhaltung von Pflichten und die Inanspruchnahme von Rechten zu erleichtern. Gleichzeitig wird KünstlerInnen in Hinkunft die Möglichkeit eingeräumt, ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhend zu stellen. Damit soll ein bestehendes Hindernis für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beseitigt werden.

Begründet wird die Gesetzesvorlage mit der häufig prekären Arbeitssituation von KünstlerInnen, die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist. Daraus würden mannigfache Probleme resultieren, etwa bezüglich der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit sowie der Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen, heißt es in den Erläuterungen.
     
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