Fußfessel tritt in Kraft   

erstellt am
01. 09. 10

Wien (bmj) - Am 1. September tritt das Gesetz, mit dem insbesondere das Strafvollzugsgesetz und die Strafprozessordnung zur Einführung der so genannten „Fußfessel“ – korrekt: des elektronisch überwachten Hausarrests – geändert werden, in Kraft. Bundesministerin Bandion-Ortner hatte bereits anlässlich des Gesetzesbeschlusses von einer „neuen Ära im österreichischen Strafvollzug“ gesprochen. Die neue Haftform besteht darin, "dass der Strafgefangene sich in seiner Unterkunft aufzuhalten, einer geeigneten Beschäftigung (...) nachzugehen und sich angemessenen Bedingungen seiner Lebensführung außerhalb der Anstalt zu unterwerfen hat".

In der Unterkunft wird die Person elektronisch in der Einhaltung der festgelegten Anwesenheitszeiten überwacht. Zu diesem Zweck hat sie am Fuß einen Sender zu tragen, der mit einer Basisstation in der Unterkunft kommuniziert. Wird eines der Geräte entfernt oder werden die Anwesenheitspflichten verletzt, wird ein Alarm ausgelöst. Die elektronische Überwachung der Insassen wird von einer Aufsichtszentrale wahrgenommen werden, die innerhalb des Strafvollzugs angesiedelt ist.

Die „Fußfessel“ kommt für U-Häftlinge und rechtskräftig abgeurteilte Straftäter, die eine Freiheitsstrafe bzw. eine Reststrafe von höchstens einem Jahr abzusitzen haben, in Frage. Nach Berechnungen des Justizministeriums werden bis zu 500 Personen pro Jahr die „Fußfessel“ erhalten.

Der entsprechende Antrag ist beim jeweiligen Leiter der Justizanstalt, im Fall der U-Haft beim zuständigen Haftrichter einzubringen. Im Fall einer Ablehnung ist eine Beschwerdemöglichkeit vorgesehen. Bei der Entscheidung habe sie als Justizministerin kein Mitspracherecht, erklärte Claudia Bandion-Ortner am 31. August vor dem Ministerrat gegenüber Journalisten.
Wird der Antrag bewilligt, zahlt der Betroffene für jeden mit der „Fußfessel“ verbrachten Tag 22 Euro. Im Fall der Uneinbringlichkeit kommt für die Unkosten die Republik auf.
     
Informationen: http://www.bmj.gv.at    
     
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