Karas: Heimische Betriebe sind bei Spirituosenexporten nach Deutschland stark benachteiligt   

erstellt am
31. 08. 10

Verbrauchsteuerrechtlich bedingte Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Spirituosenhandel
Brüssel (övp-pd) - Österreichische Betriebe klagen über große Schwierigkeiten bei der Lieferung von Spirituosen zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland. EVP-Vizepräsident Mag. Othmar Karas bringt die Anliegen der heimischen Wirtschaft nun auf europäische Ebene: "Das Problem liegt im deutschen Verbrauchssteuerrecht. Das deutsche Branntweinmonopolgesetz macht ausschließlich den Bezieher der Waren zum Steuerschuldner. Deutsche Abnehmer kleinerer Mengen, zum Beispiel Restaurants oder Pubs, sind aber nicht bereit, die großen bürokratischen Hürden auf sich zu nehmen. Daher beziehen sie weniger Spirituosen aus dem EU-Ausland. Österreichische Hersteller und Händler sind somit de facto vom deutschen Markt ausgeschlossen. Früher konnten österreichische Betriebe als Steuerschuldner fungieren und dadurch ihren deutschen Kunden administrative Belastungen abnehmen. Das geht jetzt nicht mehr - und darin sehe ich einen glatten Verstoß gegen EU-Recht", so Karas.

Karas hat sich mit einer Anfrage direkt an die EU-Kommission gewandt und will so rasch Klarheit schaffen: "Mir geht es um eine konkrete und effiziente Lösung für die betroffenen Unternehmen. Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Vor allem grenznahe Betriebe dürfen keinem Wettbewerbsnachteil unterliegen. Der Binnenmarkt muss weiter gestärkt werden, er ist der Motor für Wachstum und Beschäftigung", so Karas weiter. "Auf Grund meiner Anfrage muss die Kommission jetzt auf dieses Problem reagieren. Wenn ausschließlich inländische Bezieher von bereits in den freien Verkehr überführten EU-ausländischen Spirituosen zu gewerblichen Zwecken als Steuerschuldner bestimmt werden dürfen, ist das meiner Ansicht nach ein glatter Verstoß gegen die Richtlinie 2008/118/EG. Das muss die Kommission jetzt prüfen", so Karas abschließend.
     
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