Gewalt und Antigewalt   

erstellt am
09. 09. 10

Wien (bmi) - Am 7. September 2010 stellte Innenministerin Maria Fekter im Rahmen der Fachgespräche "Aus dem Inneren", gemeinsam mit dem stellvertretenden Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, General Franz Lang und Univ. Prof. i.R. Dr. Rotraud A. Perner, Maßnahmen des Innenministeriums respektive der Exekutive zur Gewaltprävention vor.

"Als die Sicherheitsministerin Österreichs ist es meine Pflicht Gewalt in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen zu bekämpfen. Ihr entschlossen und engagiert entgegen zu treten ist mir ein höchstes Anliegen", sagte Innenministerin Maria Fekter im Zuge des Fachgesprächs. "Wir wissen alle, dass Gewalt kein neues Phänomen ist. Neu ist jedoch, dass durch die Vielfalt der Medien und durch den schnelleren Zugang zu Medien, Gewalttaten viel schneller transportiert werden. Fakt ist aber auch, dass zum Beispiel körperliche Gewalttaten in der ersten Jahreshälfte 2010 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2009 um vier Prozent rückläufig sind."

Menschliches Verhalten ist immer sehr komplex und man kann menschliches Verhalten nie anhand einer Ursache erklären. Daher ist es auch wichtig, sich dem Phänomen Gewalt ganzheitlich anzunähern. Die Bekämpfung von Gewalt ist ein gesellschaftlicher Auftrag. Die Wissenschaft zeigt durch ihre Studien oft Lösungsansätze für Gewaltverhinderung auf. Die Polizei setzt daher sehr stark auf eine Vernetzung mit möglichst vielen Institutionen, die sich mit den unterschiedlichsten Aspekten beschäftigen. Das sind zum Beispiel Frauenhäuser, Jugendämter oder Einrichtungen wie die "Möwe", die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs betreut.

"Am 23. September 2010 wird die erste Fachtagung zum Thema ,Bündnis gegen Gewalt’ stattfinden. Ziel dieser Auftaktveranstaltung ist es, dieses sensible und oft tabuisierte Thema zu verbalisieren und öffentlich zu machen sowie gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln", sagte Fekter. "Weitere Fachtagungen werden quartalsmäßig folgen. Konkret werden ,Best Practice Modelle’ zur Früherkennung von Gewalttaten in den Themengruppen Senioren, Familie, Jugend, Sportgroßveranstaltungen und in der Medizin entwickelt werden. Bei diesen Tagungen werden auch Richtlinien, die das Aufspüren von Gewalthandlungen erleichtern sollen, gemeinsam mit NGO’s, Ministerien und Behörden entwickelt."

Weitere aktuelle Projekte, Vorhaben & Arbeitsgruppen des Innenministeriums:

POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE
Das derzeit größte Projekt zur Menschenrechtsschulung in der Exekutive ist "POLIZEI.MACHT.MENSCHEN.RECHTE". Das Projekt wurde 2008 mit dem Ziel eingerichtet, das Berufsbild der Polizei unter besonderer Berücksichtigung menschenrechtlicher Kriterien neu zu definieren. Die inhaltlichen Ebenen Personal, Organisationsstrukturen und Organisationsabläufe werden hinsichtlich ihres Entsprechens zu diesem Berufsbild analysiert und konkrete Konzepte für die konsequente Umsetzung des Berufsbildes auf allen inhaltlichen und strukturellen Organisationsebenen erarbeitet.

MEDPOL
Gegenstand des Projekts "MEDPOL" ist die Verbindung der Gebiete Medizin und Polizei. Ziel des Projektes ist, die Verwaltungsabläufe an den Schnittstellen zwischen medizinischer Aufgabenerfüllung und polizeilicher Tätigkeit zu standardisieren und dadurch eine Qualitätssteigerung und –sicherung zu erreichen.

Facebook
Das rasant wachsende soziale Netzwerk "Facebook" (rund 2.000.000 Nutzer in Österreich) bietet auch dem Innenministerium die Möglichkeit, diese Plattform als modernes Kommunikationsmittel zu nutzen. Die besondere Attraktivität dieses Mediums liegt beispielsweise für das Bundeskriminalamt (Pilotprojekt) darin, Wissen und Information schnell und unabhängig transportieren zu können und eine direkte Interaktion mit den Bürgern zu ermöglichen.

"§ 69a NAG – besonderer Schutz"
Mit 1. April 2009 wurde mit dem § 69a NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) ein eigener Aufenthaltstitel "besonderer Schutz" eingeführt. Dieser ist im Hinblick auf die spezielle Situation mit maßgeblichen Erleichterungen im Erhalt gekennzeichnet. Insbesondere bei einer verkürzten Entscheidungsfrist der I. Instanz (innerhalb von sechs Kalenderwochen) und Zulässigkeit der Antragstellung im Inland, aber auch Erteilung auf Antrag sowie von Amts wegen.

ViCLAS & VTI
In der (kriminal)polizeilichen Praxis wird versucht, die Phänomenologie des Gewaltbegriffes anhand aktueller wissenschaftlicher Ansätze, in allen Facetten und Ausprägungen zu verstehen, um so gewalttätigem und/oder kriminellem Verhalten entgegenzuwirken. So werden beispielsweise im Bundeskriminalamt gemäß § 58d SPG (Zentrale Analysedatei über mit beträchtlicher Strafe bedrohte Gewaltdelikte, insbesondere sexuell motivierte Straftaten) Gewaltdelikte analysiert, um kriminalpolizeilich Ermittlungsunterstützung zu bieten und präventive Maßnahmen zu setzen. Das ViCLAS-Analysetool wurde in den 1990iger Jahren im Hinblick auf eine frühzeitige Erkennung von spezifischen Gewaltdelikten – das heißt Tötungsdelikte, Sexualdelikte – eingeführt.

Seit dem Jahr 2005 wurden in jedem Landeskriminalamt Österreichs, eigens ausgebildete ViCLAS-Sachbearbeiter eingesetzt, um eine umfassende Analyse zu garantieren. Das Folgeprojekt – VTI Österreich (Verhaltens- und Tatortanalyseinstrument) – befindet sich seit Juli 2009 in der Testphase für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol. Ziel dieses Projektes ist die effiziente Informationsgewinnung und -verarbeitung mit vollständiger Schonung der Personalressourcen in der Fläche.

Selbstbehauptung und Selbstschutz für Senioren und Personen mit Handicap
Die Bekämpfung der Gewalt gegen Senioren und Personen mit Handicap wird immer mehr zu einer ernsthaften Herausforderung in der Gesellschaft. Deshalb sollen diese Personengruppen durch verhaltensorientierte Maßnahmen und für sie leicht erlernbare Techniken, wie zum Beispiel Selbstverteidigungstechniken, unterstützt werden.

Geplant ist, dass bei einer Bedarfsanmeldung entsprechender Gruppen beziehungsweise Interessensvertreter oder bei konkreten Anlässen besonders ausgebildete Organe zur Verfügung stehen.

Wenngleich sich das Projekt derzeit noch in der Planungsphase befindet, wurden schon maßgebliche Vorarbeiten geleistet. So konnte eine entsprechende Umweltanalyse bereits erfolgreich abgeschlossen werden. Als nächster Schritt sind Einzelgesprächsrunden mit Betroffenen beziehungsweise deren Interessensvertreter/-verbänden/-vertrauenspersonen und die Er-/Ausarbeitung von konkreten verhaltensorientierten Maßnahmen und Selbstverteidigungstechniken geplant. Gleichzeitig erfolgt in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsakademie die Erstellung eines entsprechende Curriculums beziehungsweise Aufbaumoduls mit Schwerpunkt "Senioren und Personen mit Handicap" für die Selbstschutztrainer der Polizei.

"Präventionsoffensive"
Im Präventionsbereich leistet die Exekutive einen wichtig Beitrag, insbesondere zur Eindämmung der Jugendkriminalität. Unter Federführung des Bundeskriminalamts wurden bundesweit rund 780 Polizistinnen und Polizisten zu Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamten ausgebildet. Etwa 250 von ihnen erhielten eine Ausbildung zur Prävention von Gewalt in der Familie und stehen als Kontaktbeamtin oder Kontaktbeamter zur Verfügung.

Sie setzen ihr Wissen und Know-how vorwiegend in Schulen und Jugendeinrichtungen ein. Eines der Hauptziele ist es, die Jugendlichen darüber aufzuklären, was erlaubt und was verboten ist und ihr Rechtsbewusstsein zu schärfen. Dafür wurden – mit Unterstützung der Jugendlichen – eigene, zielgruppenspezifische Programme entwickelt.
     
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