Gemeindefinanzen: Kleine Gemeinden leiden besonders unter Ausgabenbelastung   

erstellt am
09. 09. 10

Gemeindebund-Studie zeigt: Kleine Gemeinden wirtschaften höchst effizient
Wien (gemeindebund) - Die Gemeinden mit weniger als 2.500 Einwohnern sind nicht nur aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise mit großen finanziellen Problemen konfrontiert. Eine Studie, die Prof. Dr. Gerhard Lehner im Auftrag des Gemeindebundes erstellt hat, zeigt sehr deutlich, dass die Rahmenbedingungen für kleine Gemeinden sich seit 2001 stetig verschlechtern.

Mitverantwortlich dafür sind in einem hohen Ausmaß die Abwanderung aus ländlichen Regionen sowie der zeitgleiche Bevölkerungszuwachs in den Ballungsräumen. Seit 2001 haben die kleinen Gemeinden (mit weniger als 2.500 Einwohnern) rund 33.000 Einwohner verloren, im gleichen Zeitraum hat die Gesamtbevölkerung in Österreich allerdings um rund 300.000 Personen zugenommen. 27,3 Prozent der Menschen haben 2001 in einer kleinen Gemeinde gelebt, im Jahr 2008 waren es nur noch 25,9 Prozent. Die Bevölkerungsentwicklung ist für die Kleingemeinden deshalb von großer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Ertragsanteile des Bundes an die Gemeinden ist. Allein aus dieser Finanzquelle haben die kleinen Gemeinden seit 2001 23 Mio. Euro verloren. Durchschnittlich erhält jeder dieser Gemeinden pro Einwohner und Jahr 696 Euro aus den Bundesertragsanteilen, die liegt um 12,5 Prozent unter dem Durchschnitt aller Gemeinden. Verantwort! lich dafür ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel, der größere Gemeinden bei der Auszahlung der Bundesertragsanteile bevorzugt. Zum Vergleich: Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern erhalten pro Kopf und Jahr 1.132 Euro aus Bundesertragsanteilen.

Entgegen vieler Meinungen, wirtschaften aber gerade die kleinen Gemeinden besonders sorgsam mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern. Die Ausgaben einer Gemeinde pro Einwohner steigen mit der Größe der Bevölkerung deutlich an. So gibt eine Kleingemeinde pro Einwohner und Jahr im Durchschnitt 2.194 Euro aus. In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern steigt dieser Wert auf 3.430 Euro pro Jahr und Einwohner an.

Die höheren Ausgaben in größeren Gemeinden erklären sich auch aus den progressiv steigenden Verwaltungskosten in größeren Gemeinden. 266 Euro pro Einwohner und Jahr geben kleine Gemeinden für die Verwaltung aus. In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern sind es durchschnittlich 610 Euro pro Einwohner und Jahr. Die Vermutung, dass man durch die Zusammenlegung von Gemeinden an Verwaltungs- und Personalkosten sparen kann, ist damit eindeutig widerlegt.

Besonders deutlich sind die Unterschiede in der Ausgabenstruktur im Bereich „Soziales und Wohnbau“. Größere Städte brauchen pro Jahr und Einwohner 566 Euro, kleine Gemeinden kommen im Durchschnitt mit Ausgaben von 158 Euro pro Jahr aus. „Das liegt vor allem auch daran, dass in den ländlichen Gebieten und kleinen Gemeinden die Sozialkosten derzeit noch deutlich niedriger sind, weil viele Dinge von Freiwilligen erledigt werden. Gerade in der Betreuung und Pflege älterer Mitbürger gibt es in den ländlichen Gebieten ein großes Potential von Freiwilligen und Angehörigen, das auch genutzt wird. In Städten und Großgemeinden hingegen müssen viele dieser Aufgaben schon die öffentliche Hand übernehmen und auch finanzieren“, weiß Präsident Helmut Mödlhammer.

„Die genannten Beispiele“, ergänzt Bgm. Erwin Dirnberger, „sind typisch für die gesamte Ausgabenstruktur der Gemeinden. „Kostenseitig wirtschaften die kleinen Gemeinden deutlich effizienter als große Gemeinden, bei den Einnahmen hingegen sind sie durch Abwanderung und den abgestuften Bevölkerungsschlüssel gegenüber den Städten und Ballungsräumen benachteiligt.“ Man werde, so Mödlhammer, im nächsten Finanzausgleich noch mehr darauf achten müssen, diese Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

Abzulesen sind die Probleme auch am Finanzierungssaldo der Kleingemeinden: Kommunen bis zu 2.500 Einwohner wiesen zwar auch 2008 noch einen Maastricht-Überschuss von 39,8 Mio. Euro auf, im Jahr 2002 lag dieser Überschuss aber noch bei 83,5 Mio. Euro. „Es ist generell einmal festzuhalten, dass die Gemeinden die bisher einzigen Gebietskörperschaften waren, die den Stabilitätspakt und die Maastricht-Kriterien in jedem Jahr auf Punkt und Beistrich eingehalten haben. Da könnten sich der Bund und die Länder eine Scheibe abschneiden“, so Mödlhammer. Für das Jahr 2010 sehen Mödlhammer und Dirnberger hingegen schwarz. „Aufgrund der sinkenden Einnahmen und der hinzugekommenen Auf- und Ausgaben, wird das Erreichen der Maastricht-Ziele für die Gemeinden kaum möglich sein. Die Anzahl der Abgangsgemeinden ist schon jetzt so hoch wie schon lange nicht.“

Folgerichtig befasste sich im Rahmen des Österreichischen Gemeindetages, der größten kommunalpolitischen Veranstaltung des Jahres, auch der Bundesvorstand des Gemeindebundes mit diesen Problemen und formulierte seine Anliegen in einer Resolution.

Die Eckpunkte der Resolution lauten sinngemäß:
Kommunale Einnahmensituation verbessern: Die Gemeinden müssen in einem adäquaten Ausmaß an der einnahmenseitigen gesamtstaatlichen Budgetkonsolidierung partizipieren.

Kommunaler Belastungsstopp: Gemeinden werden laufend mit kostenintensiven Aufgaben belastet. Angesichts der bereits ausgereizten Sparpotenziale kann die freie Finanzspitze vielfach nur mit radikalen Kürzungen kommunaler Leistungen erhalten werden. In vielen Bereichen der gesetzlich übertragenen Aufgaben ermöglichen die Gesetzgeber allerdings keine Möglichkeiten des Sparens (zB Kinderbetreuung, Pflege, Soziales, Transfers). Die Bundesregierung und die Länder werden daher aufgerufen, sich zu einer fairen Lastenverteilung und einem Belastungsstopp für die Gemeinden zu bekennen.

Fairness im Stabilitätspakt: Eine ausgewogene Lastenverteilung verlangt auch einen fairen Stabilitätspakt zwischen den Gebietskörperschaften: Ein neuer Stabilitätspakt darf den Gemeinden nur zumutbare Ziele aufbürden. Aus gegenwärtiger wirtschaftlicher Sicht ist es unumgänglich, dass den Gemeinden (ohne Wien) die Möglichkeit eines Negativ-Saldos in Höhe von 0,3 % des BIP eingeräumt wird.

Ausgabenreform durch Aufgabenreform - Gesetzliche Maßnahmen für mögliche Sparpotenziale: Ohne eine Änderung des gesetzlichen Rahmens, der die Gemeinden zu Ausgaben verpflichtet, sind den Gemeinden die Hände zu einer nachhaltigen ausgabenseitigen Stabilisierung ihrer Budgets gebunden. Das setzt bei der Verwaltungsreform auch Mut zu substanziellen Schritten voraus, insbesondere sollten die Gemeinden von jenen Aufgaben entlastet werden, bei denen das überörtliche Interesse überwiegt - wie zum Beispiel bei der Gesundheit oder der Pflege.

Nachhaltige Finanzierung der Pflege: Für eine nachhaltige Pflegefinanzierung muss ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinden in diesem Bereich mit den größten Kostensteigerungen - im zweistelligen Prozentbereich - zu kämpfen haben.

Budgetvoranschläge 2011 hängen in der Luft: Ohne konkrete Vorstellungen über mögliche budgetstabilisierende Maßnahmen und valide Zahlen auf Einnahmen- wie auf Ausgabenseite wird es für viele Gemeinden nicht möglich sein, für 2011 rechtzeitig ein Budget vorzulegen. Die Gemeinden müssen als Partner des Stabilitätspaktes in die Entwicklung budgetkonsolidierender Maßnahmen eingebunden werden. Sie appellieren an den Bund und an die Länder, diese Arbeiten gemeinsam umgehend aufzunehmen, um den Gemeinden rechtzeitig ein Mindestmaß an finanzieller Planungssicherheit zu gewährleisten.
     
Informationen: http://www.gemeindebund.at    
     
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