Salzburg: Verbot von Softguns für Kinder und Jugendliche tritt in Kürze in Kraft   

erstellt am
09. 09. 10

Scharer: Waffen sind kein Spielzeug für Kinder und Jugendliche / Gefahr von Verletzungen und Missverständnissen zu groß
Salzburg (lk) - Die Verordnung über ein Verbot von Softguns (Airsoft-Waffen) für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren tritt in Kürze im Land Salzburg in Kraft. Sie wird derzeit per Umlaufbeschluss von den Mitgliedern der Salzburger Landesregierung unterzeichnet und in Kürze kundgemacht. "Es ist positiv, dass sich das Land Salzburg geschlossen gegen den Gebrauch von Softguns durch Minderjährige in Salzburg ausgesprochen hat", betonte Sozial- und Gesundheitsreferentin Landesrätin Erika Scharer am 08.09.

Von der Verordnung betroffen sind unter anderem Federdruckwaffenspielzeug, aber auch mit Gas oder Strom betriebene Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial aufweisen, sondern aufgrund ihrer Verwendung – im extremen Fall bei Paintball- oder Militaryspielen – nicht mit den Zielen eines umfassenden Jugendschutzes in Einklang zu bringen sind.

"Softguns sehen Originalwaffen täuschend ähnlich", sagte Scharer, "das kann einerseits zu schweren Missverständnissen führen und andererseits durch die kleinen Plastikkugeln, die mit einer sehr hohen Geschwindigkeit abgefeuert werden, erhebliche Verletzungen zur Folge haben. Neben blauen Flecken kommt es immer wieder zu schlimmeren Körperschäden, vor allem im Gesicht.

Zudem gefährde der Umgang mit Spielzeugwaffen die Entwicklung von Minderjährigen. "Softguns gehören einfach nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", so Landesrätin Erika Scharer, die dabei auch an die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten appellierte, das Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen zu suchen und sie über die Gefährlichkeit von Waffen aufzuklären. Spielzeug solle schließlich das Miteinander und nicht das Gegeneinander fördern, so Scharer.
     
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