EU-weite Prüfung der Internetauftritte von Kartenbüros   

erstellt am
16. 09. 10

Acht von zehn Seiten der von österreichischen Behörden geprüften Webseiten sind nicht gesetzeskonform
Wien (bmask) - Im Rahmen eines EU-weiten Netzwerks von Konsumentenschutzbehörden beteiligen sich regelmäßig die Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island an einer gemeinsamen Aktion zur Marktüberwachung. Im heurigen Jahr wurden die europaweit Internetauftritte von Kartenbüros unter die Lupe genommen. Das Ergebnis für Österreich: 8 von 10 der geprüften heimischen Seiten nicht waren nicht gesetzeskonform.

In Österreich wurde der Check unter der koordinierenden und unterstützenden Tätigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz von der Bundeswettbewerbsbehörde und dem Bundeskartellanwalt durchgeführt. Dabei wurden Mängel bei acht der zehn überprüften Seiten festgestellt. Zu beanstanden waren vor allem die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartenbüros. Im Kleingedruckten fanden sich unter anderem Klauseln, welche eine nachträgliche Preiserhöhung ermöglichen sollen oder Rechtsansprüche der KonsumentInnen wegen verspäteter Leistung des Unternehmens oder Schadenersatz unzulässigerweise ausschließen sollten. Informationsvorschriften wurden vereinzelt verletzt. Das Behördenkooperationsnetzwerk wird nun entsprechende Schritte setzen, damit die Verstöße bereinigt werden.

"Diese EU weite Aktion, die zusätzlich zu der sonstigen nationalen Marktüberwachung stattfindet, soll sämtlichen UnternehmerInnen klar machen, dass auch bei Internetauftritten die Konsumentenschutzbestimmungen einzuhalten sind und in Abstimmung mit allen EU Mitgliedstaaten entsprechende Kontrollen auch durchgeführt werden", betont Konsumentenschutzminister Hundstorfer.

Bei der EU-weiten Untersuchung standen Webseiten, die Karten für Freizeitveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen etc - vertreiben, also insbesondere Kartenbüros, im Blickwinkel der Internetrecherche. Untersucht wurde, ob gesetzlich vorgesehene Informationen in klarer und verständlicher Weise auf den Webseiten zu finden sind. Unter diese Informationspflichten fallen etwa Informationen über das Kartenbüro selbst bzw. dessen Dienstleistung, den Preis einschließlich allfälliger Versandkosten und die Zahlungsarten. Weiters wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einhaltung des Konsumentenschutzrechts überprüft.

Bei dieser als "Sweep" (engl.fegen, kehren) bezeichneten Initiative surfen Konsumentenschutzeinrichtungen der teilnehmenden Staaten im Internet und überprüfen in bestimmten Branchen Webseiten auf die Einhaltung konsumentenschutzrechtlicher Standards. Bei Vorliegen von Verstößen werden Maßnahmen zur Herstellung des rechtskonformen Zustandes ergriffen.
     
zurück