8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010 liegt dem Parlament vor   

erstellt am
11. 10. 10

Zum Stand von Frauenförderung und Gleichbehandlung auf Bundesebene
Wien (pk) - Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst hat dem Nationalrat den 8. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2010 vorgelegt. Er informiert alle zwei Jahre über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst und über die Arbeit der Gleichbehandlungskommission des Bundes.

Der Bericht ist nach einer Novellierung 2010 nun um zusätzliches Datenmaterial erweitert worden. Erstmals werden beispielsweise die Einkommensdifferenzen zwischen Frauen und Männern im Bundesdienst ausgewiesen. Das Verhältnis von Frauen- und Männeranteil wurde in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen genauer durchleuchtet. Zu den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen im Bundesdienst hält der Bericht fest, dass gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich bezahlt wird. Trotzdem besteht eine Einkommensschere, wenn auch nicht so ausgeprägt wie in der Privatwirtschaft. Der Unterschied ergibt sich weitgehend aus einkommensrelevanten persönlichen und dienstlichen Merkmalen (Qualifikation, Alter, unterschiedliche Frauenanteile einzelner Sektoren).

Die Berichte der Ressorts im Detail
Teil 1 des Berichts bietet umfangreiches Datenmaterial zum Stand der Gleichbehandlung in allen Ressorts des Bundes, angefangen vom Bundeskanzleramt über die einzelnen Bundesministerien sowie über die Parlamentsdirektion, die Österreichische Präsidentschaftskanzlei bis hin zu Rechnungshof, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Arbeitsmarktservice. Von jedem Ressort wurden darüber hinaus detaillierte Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen abgegeben. Im Zentrum stehen dabei Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auf Frauen zugeschnittene Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.

Von 2007 bis 2009 ist der Frauenanteil im Bundesdienst leicht angestiegen (von 39,0 % auf 39,8 %). Bis auf den Krankenpflegedienst, wo der Männeranteil im Berichtszeitraum von 26,8 % auf 27,4 % stieg, geht in den einzelnen Berufsgruppen der Trend in Richtung höherer Frauenanteile. Das galt auch für traditionelle Männerdomänen wie den Exekutivdienst (Frauenanteil von 9,9 % auf 11,3 %) und den Militärischen Dienst (von 1,5 % auf 1,8 %). In den einzelnen Ministerien und bei der Obersten Organen war überwiegend ein Trend zur Erhöhung des Frauenanteils zu verzeichnen, nur im Bundesministerium für Gesundheit, im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, in der Präsidentschaftskanzlei und im Rechnungshof sank er leicht.

Aufgeschlüsselt nach Qualifikation fand der größte Anstieg des Frauenanteils im Zeitraum von 2007 auf 2009 bei den Akademikerinnen statt. 2009 waren mit 53 % im akademischen Bereich Frauen in der Überzahl, was vor allem auf den Anstieg des Frauenanteils bei den LehrerInnen zurückzuführen ist. Im Bereich des Fachdienstes/Mittleren Dienstes fällt der Frauenanteil wieder signifikant niedriger aus (2007: 27,6 %, 2009: 28,3 %). Die Begründung dafür ist, dass hier der geringe Frauenanteil im Exekutivdienst durchschlägt, da über 90 % der ExekutivbeamtInnen dieser Qualifikationsgruppe zugeordnet sind. Der Hilfsdienst weist, trotz eines leichten Rückgangs, noch immer den stärksten Frauenanteil auf (2009: 58,8 %, 2007: 60,7 %).

In Führungspositionen ist der Frauenanteil am Personal des Bundes zuletzt angestiegen. In den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen lag er 2009 bei 29,9 %, (2007: 28,6 %). Vergleicht man das mit dem Frauenanteil am Gesamtpersonal, der zum gleichen Zeitpunkt bei 39,8 % lag, zeigt sich hier aber noch Aufholbedarf.

Die Tätigkeit der Bundes-Gleichbehandlungskommission
Inhalt von Teil 2 des Berichts bilden die Tätigkeitsberichte des Senates I und erstmals auch des Senates II der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK). Im Berichtszeitraum vom 1. März 2008 bis 1. März 2010 fanden 17 Sitzungen statt, 49 Anträge wurden behandelt. Der Bericht enthält weiters anonymisierte Gutachten der beiden Senate zu den ihnen vorgelegten Beschwerdefällen und schließt mit einer Auflistung von Mitgliedern der beiden Senate und der Geschäftsführung der B-GBK.
     
zurück