Hundstorfer: Mehr Mitbestimmung für ArbeitnehmerInnen    

erstellt am
05. 10. 10

Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat am 05.10. den Entwurf zur Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes in den Ministerrat eingebracht. Ziel der Novelle ist eine Modernisierung der Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen in Betrieben.

"Mit dieser Novelle soll das Regierungsprogramm hinsichtlich der Stärkung des innerbetrieblichen Dialoges zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen umgesetzt werden. Sie bringt spürbare Verbesserungen für Betriebsräte, speziell für den Jugendvertrauensrat, der eine wichtige Vermittlerrolle zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung einnimmt", unterstreicht Hundstorfer am Dienstag in einer Aussendung.

Wesentlicher Inhalt der Novelle ist die Verlängerung der Frist von einer Woche auf zwei Wochen für die Anfechtung von Kündigungen vor Gericht durch ArbeitnehmerInnen. Darüber hinaus führt sie zu Verbesserungen bei wirtschaftlichen Informations- und Beratungsrechten des Betriebsrates und ermöglicht den Abschluss freiwilliger Betriebsvereinbarungen für leistungsbezogene Entgelte.

"Die Umsetzung der Novelle soll insbesondere jugendlichen ArbeitnehmerInnen mehr Mitsprache und Mitbestimmung im Betriebsalltag ermöglichen. Mit der Verbesserung der Chancen bei Arbeitsgerichtsprozessen durch die Verlängerung der Anfechtungsfrist wird eine Jahrzehnte alte Forderung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich endlich umgesetzt", so Hundstorfer abschließend.
     
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