Pensionskommission setzt Richtwert für Pensionserhöhung mit 1,2 Prozent fest   

erstellt am
19. 10. 10

Wien (bmask) - Die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung hat in ihrer Sitzung vom 19.10. den Richtwert für die Pensionserhöhungen 2011 festgestellt. Dieser Richtwert wird aus dem Durchschnitt der Inflationsrate von August 2009 bis Juli 2010 errechnet. Es ergibt sich daraus ein Wert von 1,2 Prozent. Damit liegt er zwar etwas niedriger als die Inflationsrate im Sommer 2009, aber wesentlich höher als zum Zeitpunkt der Feststellung des letzten Richtwertes vor einem Jahr. Damals wurden die Pensionen um 1,5 Prozent erhöht, obwohl die aktuelle Inflationsrate unter 1 Prozent betrug.

Der Richtwert ist nicht automatisch gleichbedeutend mit der faktischen Pensionserhöhung. Nach dem Gesetz hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den Anpassungsfaktor für die Pensionen durch Verordnung festzulegen, wobei er auf den Richtwert zwar Bedacht zu nehmen hat, aber nicht daran gebunden ist. Durch die geltende Rechtslage ist eine nach der Pensionshöhe differenzierende Erhöhung nicht vorgesehen, wie dies bis 2010 der Fall war, als höhere Pensionen nur mit einem Fixbetrag erhöht wurden. Eine vergleichbare Regelung für 2011 könnte aber per Gesetz vorgesehen werden.

Abgesehen von der Feststellung des Richtwertes wurde in der Pensionskommission auch die Aufwertungszahl der Pensionen für die Berechnung der Bemessungsgrundlagen bei der Pensionsberechnung festgelegt. Dieser Wert beträgt 1,021 und entspricht der Veränderung der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen im Jahr 2009 gegenüber 2008.

Weiters wurde die Höchstbeitragsgrundlage für 2011 ermittelt. Sie wird monatlich 4.200 Euro und täglich 140 Euro betragen. Bis zu diesen Grenzen sind Beiträge für das unselbständige Erwerbseinkommen zu zahlen, dementsprechend werden auch nur ArbeitnehmerInnen-Einkommen bis zu dieser Grenze für die Pensionsbemessung anerkannt.

In der gleichen Sitzung wurde auch die kurzfristige Prognose über die Einnahmen und Ausgaben in der Pensionsversicherung diskutiert und zur Kenntnis genommen. Die jüngsten Daten bestätigen den Trend, der seit Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 merkbar ist und auch in der Langfristanalyse vor wenigen Wochen zum Ausdruck kam. Danach ist in den nächsten Jahren mit einem höheren Bundesbeitrag zu rechnen, als dies noch vor 2 Jahren prognostiziert worden ist. In erster Linie ist dies auf die zu erwartenden, wesentlich geringeren Steigerungen der Beitragseinnahmen als in den Jahren bis 2008 zurückzuführen. Die Zuwachsraten der Aufwendungen sind in diesen Prognosen höher als jene der Einnahmen.
     
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