»Finanzpolizei« wird gebildet  

erstellt am
04. 11. 10

 Lopatka: Betrugsbekämpfungsgesetz schließt Steuerschlupflöcher
Finanzstaatssekretär im Finanzausschuss des Parlaments erfreut über Bildung einer Finanzpolizei
Wien (bmf) - Das Betrugsbekämpfungsgesetz, das Finanzminister Josef Pröll vorgelegt hat, sei eine wichtige Grundlage, um Steuerhinterziehung, Schattenwirtschaft und Betrugsaktivitäten noch gezielter als bisher einzudämmen, betonte Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka am 04.11. im Finanzausschuss des Parlamentes. "Gerade in schwierigen finanziellen Zeiten ist Fairness für die Steuerzahler wichtiger als je zuvor." Lopatka: "Dabei geht es uns darum, organisierten Abgabenbetrug auf Großbaustellen aufzudecken und nicht um die kleinen Häuslbauer. Die Möglichkeiten der Steueraufsicht in der Finanzverwaltung werden hier durch die nun gebildete Finanzpolizei wesentlich verbessert. Schon bisher konnte die KIAB im Bereich der illegalen Beschäftigung wirkungsvoll arbeiten. Die Finanzpolizei kann nun vor Ort Ermittlungen durchführen, die der Beweissicherung, der Betrugsbekämpfung und der Aufdeckung von Steuerhinterziehung dienen." Das bringt das neue Betrugsbekämpfungsgesetz an Verbesserungen:

  • Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung gilt bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen der ausbezahlte Lohn als Nettoentgelt.
  • Zur Vermeidung von ungerechtfertigten Tarifbegünstigungen durch das DBA wird der Kalendertag statt dem Kalendermonat als Lohnzahlungszeitraum in bestimmten Fällen angenommen.
  • Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer für Lohnabgaben des Auftragnehmers (Auftraggeberhaftung) zur Vermeidung von Betrugsaktivitäten im Baubereich.
  • Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen bei vorsätzlicher Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber an der Verkürzung der Lohnsteuer.
  • Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben.
  • Verpflichtende Meldung von bestimmten Zahlungen über 100.000 Euro ins Ausland gemäß § 109b EStG.
  • Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung.
  • Verlängerung von Verjährungsfristen für hinterzogene Abgaben zur Intensivierung der Betrugsbekämpfung.
  • Erweiterung der Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden (Finanzpolizei).
  • Schaffung einer ausdrücklichen Berechtigung für die Abgabenbehörden des Bundes für die Kooperation mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol).


"Das Gesamtpaket rund um die Betrugsbekämpfung wird dem Staat einige hundert Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen und die ehrlichen Steuerzahler schützen", so Finanzstaatssekretär Lopatka abschließend.


 

Krainer: Strengere Gesetze gegen Steuersünder und Betrüger
Verschärfung des Finanzstrafgesetzes und strengeres Betrugsbekämpfungsgesetz bringen mehrere hundert Millionen Euro
Wien (sk) - Im Finanzausschuss im Parlament stand am 03.11. eine Verschärfung des Finanzstrafgesetzes und des Betrugsbekämpfungsgesetzes auf der Tagesordnung. "Mit diesen strengen Gesetzen gegen Steuersünder und Betrüger wird eine wesentliche Steuerlücke geschlossen. Außerdem sind das sozial gerechte Beiträge zur Budgetsanierung", erklärte SPÖ-Finanz- und Budgetsprecher Jan Krainer gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Durch das Schließen von Steuerlücken und einer strengeren Betrugsbekämpfung erwarte man sich mehrere hundert Millionen Euro an Mehreinnahmen. Für Krainer bedeuten diese Maßnahmen ein Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit.

Neben der Steuerhinterziehung wird es erstmals den Strafbestand des Abgabenbetrugs geben, der ab 100.000 Euro unterschlagener Steuer tragend werden kann. Steuerbetrügern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Mit der Finanzstrafgesetz-Novelle werde die Möglichkeit geschaffen, schwere Finanzvergehen angemessen zu sanktionieren. Zudem bringe die Novelle Rechtsanpassungen, Nachjustierungen im gerichtlichen Strafverfahren sowie klarere und gerechtere Regeln für die Selbstanzeige. Das Betrugsbekämpfungsgesetz diene dem Kampf gegen die Schwarzarbeit - vor allem in der Baubranche - und gegen Steuerhinterziehungen bei Zahlungen ins Ausland für Leistungen im Inland. "Jene, die bisher keinen angemessenen Beitrag geleistet haben, werden das in Zukunft tun müssen. Und das ist gut so", so der SPÖ-Finanz- und Budgetsprecher.
     

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