Mitterlehner: Neues Fördermodell "FISA - Filmstandort Österreich" genehmigt erste Projekte    

erstellt am
04. 11. 10

Fünf Spielfilme und Dokumentationen werden mit Gesamtbetrag von einer Million Euro unterstützt - Kreativitätsprämie fördert heimische Filmindustrie rasch und unbürokratisch
Wien (bmwfj) - Zwei Monate nach dem offiziellen Start des neuen Fördermodells "FISA - Filmstandort Österreich" zieht Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner eine positive Bilanz: "Die ersten fünf Förderanträge sind von meinem Ressort genehmigt worden. Damit werden Gesamtfördermittel in der Höhe von rund einer Million Euro ausgeschüttet und Investitionen von rund fünf Millionen Euro in der Filmwirtschaft ausgelöst. Unsere Kreativitätsprämie wird gut angenommen und greift den Filmtreibenden rasch und unbürokratisch unter die Arme", freut sich Mitterlehner. Bei allen unterstützten Projekten handelt es sich um rein österreichische Produktionen, die Drehorte liegen in Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Wien.

Seit der Genehmigung des Fördermodells durch die EU-Kommission Anfang September wurden insgesamt 13 Projekte eingereicht, davon sind jetzt fünf vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend genehmigt worden: die Spielfilme "Kinderszenen" (WEGA Filmproduktionsgesellschaft m.b.H), "Spanien" (DOR Film GmbH) und "Wo ist die kleine Manuela" (Prisma Film- und Fernsehproduktion GmbH) sowie die Dokumentationen "Leben" (KGP Kranzelbinder Gabriele Production GmbH) und "Top 15" (Nikolaus Geyrhalter Filmproduktion GmbH). Zwei weitere Projekte werden noch geprüft, bei fünf sind Unterlagen ausständig, eine Einreichung wurde aufgrund formaler Mängel abgelehnt.

Filmschaffende können ihre FISA-Förderanträge elektronisch auf der Website http://www.filmstandort-austria.at einreichen. Die Bearbeitung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice (aws) in der Reihenfolge des Einlangens. Parallel dazu führt die Austrian Business Agency (ABA) einen von der EU geforderten "kulturellen Eigenschaftstest" nach internationalen Kriterien durch. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt nach einem klar definierten Punktesystem. Eine zentrale Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die österreichischen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent der Gesamtherstellungskosten betragen. Die maximale Unterstützung für ein Einzelprojekt liegt bei 25 Prozent der förderungsfähigen Herstellungskosten bzw. bei 15 Prozent des jährlichen Budgets von "FISA - Filmstandort Österreich".

Bis zum Jahr 2012 stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. "Die neue Filmförderung macht unsere international renommierte Filmwirtschaft wettbewerbsfähiger und stärkt die Attraktivität des Filmstandorts Österreich", betont Mitterlehner. Dazu kommt, dass laut internationalen Studien auch der Tourismus von Filmproduktionen profitiert. Bis zu 20 Prozent der Touristen lassen sich von Filmen bei ihrer Urlaubsplanung beeinflussen.
     
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