VfGH: Nationalrat entscheidet kommende Woche über Nachbesetzung   

erstellt am
11. 11. 10

13 BewerberInnen stellen sich einem Hearing
Wien (pk) - Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens von Lisbeth Lass aus dem Verfassungsgerichtshof muss der Nationalrat noch heuer über die Neubesetzung eines Richteramtes am VfGH entscheiden. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 28. Oktober haben sich insgesamt 15 KandidatInnen, darunter drei Frauen, beworben. 13 von ihnen stellen sich heute einem Hearing im Hohen Haus. Die beiden weiteren Bewerbungen wurden mittlerweile wieder zurückgezogen.

Für das Hearing wurde eigens ein Komitee eingesetzt, dem Abgeordnete aller fünf Fraktionen des Nationalrats angehören. Die KandidatInnen haben zunächst die Möglichkeit, sich kurz zu präsentieren, und müssen sich im Anschluss daran den Fragen der Abgeordneten stellen. Den Vorsitz im 26-köpfigen Komitee führen der Obmann des Verfassungsausschusses Peter Wittmann und seine Stellvertreter. Die endgültige Entscheidung wird kommende Woche bei einer der beiden Plenarsitzungen des Nationalrats fallen.

Der Nationalrat hat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Drei weitere Mitglieder werden vom Bundesrat, sechs Mitglieder sowie der Präsident, bzw. die Präsidentin und der/die VizepräsidentIn von der Bundesregierung nominiert. Voraussetzung für das Amt von VfGH-RichterInnen ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige einschlägige berufliche Tätigkeit, wobei die von der Regierung nominierten sechs Mitglieder ausdrücklich aus dem Kreis der RichterInnen, VerwaltungsbeamtInnen und UniversitätsprofessorInnen kommen müssen. Die formale Ernennung der VfGH-RichterInnen obliegt dem Bundespräsidenten.

Das letzte Hearing im Nationalrat zur Wahl eines VfGH-Mitglieds fand im Jahr 1998 statt.
     
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