Fonds soll Sanierung jüdischer Friedhöfe vorantreiben   

erstellt am
10. 11. 10

Einhellige Zustimmung im Verfassungsausschuss zu Vier-Parteien-Antrag
Wien (pk) - Die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe soll durch einen beim Nationalrat eingerichteten Fonds vorangetrieben werden. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte am 09.11. einhellig einer gemeinsamen Initiative von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ zu.

Österreich kommt damit einer im Rahmen des Washingtoner Abkommens eingegangenen Verpflichtung nach, zusätzliche Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe im Land zu leisten. In der Debatte zeigten sich alle Fraktionen mit der Einrichtung des Fonds zufrieden, die Grünen kritisierten jedoch, dass der Bund nicht auch die Verantwortung für die Instandhaltung der jüdischen Friedhöfe übernehme.

Gemäß dem Vier-Parteien-Antrag soll der Fonds, beginnend mit 2011, über 20 Jahre hinweg mit jährlich einer Million Euro dotiert werden. Voraussetzung für finanzielle Leistungen aus dem Fonds ist eine Verpflichtung der jeweiligen Standortgemeinde, den Friedhof nach Abschluss der Sanierungsarbeiten für zumindest 20 Jahre instand zu halten. Außerdem muss die Israelitische Kultusgemeinde als Eigentümerin der jüdischen Friedhöfe grundsätzlich einen Sanierungsbeitrag in gleicher Höhe wie der Bund bereitstellen. Die Verwaltung des neuen Fonds übernimmt der Nationalfonds, zur Beratung des Kuratoriums wird ein Beirat eingerichtet. Dieser Beirat soll, wie Abgeordnete Angela Lueger (S) erklärte, auch für Transparenz sorgen.

In der Debatte bekannte sich Abgeordneter Wilhelm Molterer (V) zur Bereitstellung von Bundesmitteln für die Instandsetzung jüdischer Friedhöfe. Er hielt es aber für wesentlich, dass auch die Israelitische Kultusgemeinde Beiträge leistet und der Fonds für Drittmittel offen ist. Überdies habe man Sorge dafür getroffen, dass die sanierten Friedhöfe weiter instand gehalten würden, sagte er.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) machte darauf aufmerksam, dass die Verhandlungen insgesamt recht lange gedauert hätten. Es gehe nicht zuletzt auch um die Erhaltung von österreichischem Kulturgut, konstatierte er.

Sowohl Abgeordneter Albert Steinhauser (G) als auch Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) äußerten die Befürchtung, dass die Instandsetzung einzelner jüdischer Friedhöfe an der Weigerung der betreffenden Gemeinde scheitern könnte, diese zumindest 20 Jahre lang instand zu halten. Schließlich sei die Finanzsituation in manchen Gemeinden prekär, gaben sie zu bedenken. Steinhauser sprach sich in diesem Sinn dafür aus, dass der Bund auch die Verantwortung für die Instandhaltung jüdischer Friedhöfe übernehmen solle. Die Gefahr einer Präjudizwirkung für andere Friedhöfe sah er im Gegensatz zu den anderen Fraktionen nicht.

Abgeordneter Harald Stefan (F) kündigte die Zustimmung der FPÖ zum vorliegenden Antrag an. Er wies darauf hin, dass sich die FPÖ bereits im Wiener Landtag mehrfach für die Sanierung des jüdischen Friedhofs in Währing eingesetzt habe, und forderte auch einen Sanierungsbeitrag der Länder ein.

Abgeordneter Otto Pendl (S) sprach von einer überfälligen Regelung. Abgeordneter Ewald Stadler (B) erklärte, es sei für die Gemeinden ein vertretbarer Aufwand, die Instandhaltung zu übernehmen.

Staatssekretär Josef Ostermayer wies darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesantrag auf eine Einigung mit der Israelitischen Kultusgemeinde und den Landeshauptleuten von Wien und Niederösterreich zurückgehe. In den weiteren Verhandlungsprozess seien auch der Städte- und der Gemeindebund eingebunden gewesen, skizzierte er. Zu den Einwänden der Grünen merkte Ostermayer an, die Zuständigkeit für die Erhaltung von Friedhöfen liege generell bei den Gemeinden. Seiner Ansicht nach wäre es ein falsches Signal, bei jüdischen Friedhöfen eine Ausnahme zu machen.

Eine vom Ausschuss mit S-V-B-G-Mehrheit gefasste so genannte Ausschussfeststellung betraf Details zur Fondsdotierung.
     
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