Verkehrssünden werden stärker geahndet  

erstellt am
25. 11. 10

Bures: Maßnahmenpaket gegen Extremraser und ausländische Verkehrssünder im Verkehrsausschuss beschlossen
Führerscheinentzug wirkt oft abschreckender als eine Geldstrafe. Es muss Unterschiede in den Konsequenzen geben
Wien (bmvit) -
Beim Verkehrsausschuss im Parlament wurde am 24.11. das neue Maßnahmenpaket gegen Extremraser und eine bessere behördliche Handhabe gegen ausländische Verkehrssünder beschlossen. Verkehrsministerin Doris Bures weist darauf hin, dass zu hohe Geschwindigkeit für ein Drittel aller Verkehrstoten verantwortlich ist. "Mehr als 200 Menschen starben im Vorjahr bei Unfällen, wo Rasen die Ursache war", so die Ministerin. Sie ist deswegen sehr froh, dass sie gemeinsam mit den Abgeordneten so rasch das neue Verkehrssicherheitspaket umsetzen kann. Die Führerscheinentzugsdauer wird nach dem Ausmaß der Überschreitung des Tempolimits gestaffelt: Je größer die Überschreitung, desto länger ist der Schein weg.

"Führerscheinentzug wirkt oft abschreckender als eine Geldstrafe. Es muss Unterschiede in den Konsequenzen geben, ob jemand mit 220 km/h auf einer Freilandstraße unterwegs ist, oder mit 150 km/h. Mit dem gestaffelten Führerscheinentzug wird das möglich", erläutert die Verkehrsministerin. Die Neuregelung soll am 1. Jänner in Kraft treten. Derzeit hat das Ausmaß der Überschreitung keinen Einfluss auf die Entziehungsdauer. Der Führerschein wird für zwei Wochen entzogen ab einer Überschreitung von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerorts.

Bis zu 6 Monate Führerscheinentzug für Extremraser
So wie schon jetzt gilt eine zweiwöchige Entzugsdauer bei Überschreitungen von 40km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts. Für höhere Geschwindigkeitsübertretungen sind in 20-km/h-Stufen jeweils längere Entzugszeiten vorgesehen: 60km/h innerorts bzw. 70km/h außerorts zu schnell heißt 6 Wochen Entzug, 80km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts zu schnell bedeutet 12 Wochen Führerscheinentzug. Ab einer Überschreitung von 90km/h innerorts bzw. 100 km/h außerorts und bei besonders gefährlichen Verhältnissen wird der Führerschein 6 Monate entzogen. Das gilt auch für den Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren, auch dann muss der Schein 6 Monate lang bei der Behörde abgegeben werden.

Beispiel: Ein Raser fährt auf der Freilandstraße 230 km/h und wird geblitzt. Bisher hätte er neben einem Strafverfahren und einer dementsprechenden Strafe nur mit einem Führerscheinentzug von zwei Wochen rechnen müssen. Künftig muss er sich, neben Strafverfahren und Geldbuße, aber für sechs Monate von seinem Führerschein verabschieden.

Stopp für ausländische Raser
Die Grundlagen für die Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern wurden schon durch die Mindeststrafe von 70 Euro ab 30 km/h über dem Tempolimit (Untergrenze für grenzüberschreitende Strafverfolgung bei Verwaltungsstrafen) und die Einführung der Frontfotografie verbessert. Trotzdem gestaltet sich die grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen nach wie vor als schwierig. Deshalb werden jetzt erstens der Exekutive mehr Möglichkeiten gegeben, Verkehrsstrafen bei ausländischen Verkehrssündern einzubringen und die grenzüberschreitende Strafverfolgung wird durch den Beitritt zur Europäischen Fahrzeug- und Halterdatenbank (EUCARIS) erleichtert.

Von der Polizei angehaltene ausländische Autoraser entziehen sich allzu oft der Zahlung von Verkehrsstrafen durch die Behauptung kein oder zu wenig Geld mitzuhaben. Sind sie einmal über die Grenze, ist das Geld zumeist uneinbringlich. Ministerin Bures gibt nun der Polizei die Möglichkeit, die Fahrzeuge ausländischer Raser zu beschlagnahmen, bis die Strafe bezahlt ist. Die Novelle der StVO gibt der Polizei neben der bereits bestehenden Führerscheinabnahme die Möglichkeit der Schlüsselabnahme, Abnahme von Nummerntafeln, Abnahme von Fahrzeugpapieren bis hin zur Anbringung von Wegfahrsperren.

Diese neuen Instrumente sollen sicherstellen, dass österreichische Ansprüche auch gewahrt bleiben. Verkehrsministerin Doris Bures: "Gleiches Recht für alle. Wer in Österreich rücksichtslos unterwegs ist und damit andere unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss zur Verantwortung gezogen werden."

Und mit dem Beitritt zu EUCARIS wird Österreich den Zugriff zu den Fahrzeughalterdaten erhalten. Damit ist die Grundlage für die grenzüberschreitende Strafverfolgung geschaffen. Als nächstes müssen jetzt im Innenministerium die technischen Voraussetzungen für diese Abfragen geschaffen werden. Und das Verkehrsministerium wird die entsprechenden Verträge mit den EUCARIS-Mitgliedsstaaten zum Datenaustausch abschließen.

 

Maier: Verkehrsausschuss beschließt ÖVP-Vorschläge zur Steigerung der Verkehrssicherheit
Antrag mit umfassenden Nachschärfungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Verkehrsausschuss
Wien (övp-pk) - Ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist in der Sitzung des Verkehrsausschusses beschlossen worden. Extrem-Raser werden in Zukunft ihren Führerschein länger abgeben müssen. Geschwindigkeiten wie etwa 110 km/h im Ortsgebiet werden nicht mehr als Kavaliersdelikt abgetan. Ebenso wird eine bessere Rechtsgrundlage zur Verfolgung ausländischer Raser geschaffen. Für ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Dr. Ferdinand Maier habe sich dabei die ÖVP nach dem Einlenken von Ministerin Doris Bures auf ÖVP-Kurs in Sachen Rettungsgasse auch hier voll und ganz mit ihren Vorschlägen durchgesetzt. Es sei ein ausgewogenes Paket mit konkreten Maßnahmen, ohne dass es zu einer automatisierten Autofahrerabzocke kommen oder das Vormerksystem in seinen bewährten Prinzipien angegriffen wird, so Maier.

"Das vom Ausschuss zu beschließende Maßnahmenpaket steigert die Verkehrssicherheit und stellt sicher, dass notorische Raser im Hochgeschwindigkeitsbereich, gestaffelt nach Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretungen, zur Verantwortung gezogen werden", so Maier.

Wichtig war für den ÖVP-Verkehrssprecher, dass der Grundsatz des Vormerksystems weiterhin erhalten bleibt und es zu keiner automatisierten Autofahrerabzocke kommen darf. "Wir wollen gezielt Gefährdungssituationen bekämpfen, aber keine Geldabzocke von Autofahrern wegen Formaldelikten", so Maier, der auf den Ausbau der Kontrolldichte und auf die Aufstockung von weiteren 1.000 Polizistinnen und Polizisten bis 2013 auf Österreichs Straßen verweist.

Klarheit soll der Ausschuss auch für die LKW-Wirtschaft betreffend Ausnahmen von Lebensmitteltransporten vom generellen Wochenendefahrverbot schaffen. "Mit der Präzisierung im Gesetz entsprechen wir dem Wunsch der Wirtschaft. Zugleich wird damit der Einsatz von Transportfahrzeugen optimiert, was sich positiv auf die Umwelt auswirkt", so der Verkehrssprecher, der abschließend die vom Ausschuss zu beschließenden Erleichterungen für Taxis bestätigt. "Künftig werden für Taxis im städtischen Bereich auch die Spursignale von Bussen gelten."

 

Mödlhammer: Verstärkte Verkehrsüberwachung im Ortsgebiet notwendig
Geschwindigkeitsübertretungen gefährden Menschenleben
Wien (gemeindebund) - "Die Ergebnisse der aktuellen KfV-Erhebung zeigen sehr deutlich, wie dringend notwendig es ist, dass die Einhaltung der Tempolimits im Ortsgebiet stärker überwacht wird", erklärte Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer unter Hinweis auf die Publikation des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). "Mir wäre im Grunde egal, wer diese Kontrollen durchführt, die Erfahrung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass die Polizeibehörden dazu mit ihren Ressourcen nicht imstande sind", so Mödlhammer.

Eine sinnvolle Variante sei daher, den Gemeinden das Recht auf Verkehrsüberwachung auf ihren Straßen wieder zurückzugeben. "Seit Monaten halten uns Bund und Länder hin, inzwischen haben Raser im Ortsgebiet offenbar einen Freibrief. Diese zögerliche Haltung kostet Menschenleben", so Mödlhammer. Nach den vorliegenden KfV-Daten überschreiten 81 Prozent der Lenker die Geschwindigkeit in 30kmh-Zonen, mehr als die Hälfte hält sich nicht an die 50er-Begrenzung im Ortsgebiet. Bei Motorrad- und Mopedlenkern ist die Disziplin noch schlechter. 86 Prozent ignorieren Tempo 30-Zonen, drei Viertel halten sich nicht an die 50 km/h-Grenze im Ortsgebiet.

"Das sind katastrophale Werte, die bei jedem verantwortlichem Politiker die Alarm-Glocken läuten lassen müssen", so Mödlhammer. "Ich habe es satt, dass Bund und Länder sich gegenseitig die Schuld dafür zuschieben, warum die Radarüberwachung in Gemeinden immer noch nicht möglich ist. Die Gemeinden haben im Ortsgebiet derzeit keinerlei Handhabe, die Raserei zu unterbinden oder zu ahnden. Gerade vor Schulen und Kindergärten ist das ein riesiges Problem."

"Hier geht es nicht ums Geld, sondern um die Sicherheit von Menschen", stellte Mödlhammer klar. "Mit allfälligen Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung wird sich keine einzige Gemeinde sanieren können. Ich kann nur jedem Auto- oder Zweiradlenker empfehlen, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, dann kommt er gar nicht in die Verlegenheit etwas zahlen zu müssen."

Mödlhammer appellierte erneut an Bundesministerin Doris Bures sowie die Bundesländer, sich endlich über die Details der Geschwindigkeitsüberwachung auf Gemeindestraßen zu einigen. "An sich ist dafür nur eine sehr simple Änderung der Straßenverkehrsordnung nötig, nämlich, dass jeder Straßenerhalter auf seinen eigenen Straßen selbst die Geschwindigkeiten - selbstverständlich mit geeichten und stationären Geräten - kontrollieren darf", so Mödlhammer abschließend.  

 

Than: Raser-Novelle ist richtiger Schritt
Das KfV begrüßt die Staffelung der Führerscheinentziehungsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Wien (kfv) - Das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) begrüßt den Initiativantrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), der gestern im Verkehrsausschuss beschlossen wurde. Vor allem Raser erwarten mit der Novelle längere Führerscheinentziehungszeiten: Bisher betrug die Entziehungsdauer bei Tempo-Überschreitungen von 40 km/h oder auch mehr zwei Wochen - unabhängig von der Höhe der Überschreitung. Mit der neuen Regelung gibt es eine Staffelung: Mit der Höhe der Überschreitung steigt auch die Dauer der Führerscheinentziehung. Die Stufen sind zwei Wochen, sechs Wochen, drei Monate und sechs Monate. "Im Visier der Novelle stehen vor allem die Raser, die deutlich zu schnell fahren. Nicht angepasste oder zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Todesursachen im Straßenverkehr - bei etwa einem Drittel aller tödlichen Unfälle ist Geschwindigkeit die Hauptunfallursache", betont Othmar Thann, Direktor des KfV. Konkret bedeutet das: Wer im Ortsgebiet mehr als 60 km/h und im Freiland mehr als 70 km/h zu schnell ist, muss neben einer Geldstrafe mit einer Führerscheinentziehung von sechs statt bisher zwei Wochen rechnen. Mehr als 80 km/h Überschreitung im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h im Freiland führen zu einer Entziehung der Lenkberechtigung für drei Monate. Und für mindestens sechs Monate ist der Führerschein weg, wenn man die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 90 km/h oder mehr im Ortsgebiet oder um 100 km/h oder mehr überschreitet.

Vereinfachung zur Strafverfolgung ausländischer Kfz-Lenker Mit der Novelle soll weiters die Möglichkeit der Strafverfolgung geändert werden: Bis eine vorläufige finanzielle Sicherheit geleistet wird, darf das Fahrzeug stillgelegt werden, und zwar unabhängig vom begangenen Delikt. Der Fahrer darf also an der Weiterfahrt gehindert werden, z.B. indem ihm der Schlüssel abgenommen wird oder das Fahrzeug mit einer technischen Sicherung fixiert wird, bis die Strafe bezahlt ist. Davon betroffen sind vorwiegend ausländische Kfz-Lenker, die bisher auch ohne Bezahlung der Strafe weiterfahren durften.

Vormerksystem: Verlängerung des Beobachtungszeitraums Eine weitere Änderung der StVO betrifft das Vormerksystem: Werden innerhalb von zwei Jahren zwei Vormerkdelikte (oder mehr) begangen, so verlängert sich die Vormerkung der Delikte auf drei statt wie bisher zwei Jahre. Das heißt, kommt es innerhalb dieser drei Jahre zu einem Delikt, wird der Führerschein jedenfalls entzogen. "Die vorgesehenen neuen Regelungen der StVO-Novelle sind Schritte in die richtige Richtung. Rasen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann tödlich enden", schließt Thann.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen Parteien –
sofern vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet sich in der Regel nach deren
Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der Personen. Die Redaktion

 
zurück