EU-Parlament stimmt für sicherere Elektronik- und Elektrogeräte   

erstellt am
25. 11. 10

Brüssel (europarl) - Das Verbot bestimmter gefährlicher Substanzen wird auf weitere Kategorien von Elektronik- und Elektrogeräten (EEG) ausgedehnt. Dazu zählen nach der EP-Abstimmung vom 24.11. sprechende Teddybären ebenso wie Laborausrüstung. Die mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Neufassung der Gesetzgebung sieht zudem vor, dass nach vorangehender Prüfung weitere Stoffe auf die aktuelle Schwarze Liste gesetzt werden können.

Ausgemusterte oder kaputte elektronische Geräte und Spielzeug stellen den am schnellsten wachsenden Anteil an den Abfällen der EU. Gefährliche Stoffe in diesen Produkten können ein Gesundheits- und Umweltrisiko darstellen, insbesondere wenn sie in Müllverbrennungsanlagen oder Substandard-Wiederverwertungsanlagen in Entwicklungsländern landen.

Eine überwiegende Mehrheit der Parlamentarier stimmte damit der Vereinbarung mit dem Rat über die Neufassung der bestehenden Gesetzgebung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe ("RoHS-Richtlinie") in Elektronik- und Elektrogeräten formal zu.

Jill EVANS (Grüne/EFA, Vereinigtes Königreich), die das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durch das Parlament gesteuert hat, meinte: "Die heute angenommene Novelle wird dazu beitragen, Elektronik- und Elektrogeräte sicherer zu machen und das Austreten gefährlicher Substanzen in die Umwelt zu verringern. Wir hätten natürlich eine noch strengere Gesetzgebung mit ausdrücklichen Einschränkungen für neue Stoffe vorgezogen, aber der letztendlich erreichte Kompromiss stellt einen klaren Fortschritt gegenüber der derzeitigen Situation dar."

Nur ausdrücklich erwähnte Elektronik- und Elektrogeräte werden ausgenommen
Die Abgeordneten haben sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass alle EEG unter die Vorschrift fallen, es sei denn sie werden ausdrücklich davon ausgenommen. Telefongeräte, Kühlschränke, Fernsehgeräte und die meisten anderen elektrischen oder elektronischen Haushaltsgeräte fallen bereits unter die geltende Gesetzgebung. Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches fallen erstmals auch Produkte wie sprechende Teddybären und Laborgeräte - nach einer Übergangsfrist von acht Jahren - unter diese Verordnung. Fotovoltaische Solarzellen sowie unbewegliche Industrieanlagen und Militärinstallationen sind weiterhin ausgenommen.

Revision und ausgenommene Substanzen
Die Neufassung des Gesetzes führt nicht sofort dazu, dass neue Stoffe auf die derzeit sechs Substanzen wie Blei, Kadmium und Quecksilber umfassende Schwarze Liste gesetzt werden. Die Kommission wird jedoch in jedem Fall eine Revision drei Jahre nach Veröffentlichung der Gesetzgebung vornehmen. Auf Drängen der Abgeordneten wurde ausdrücklich fest gehalten, dass Nanomaterialien in Zukunft besonderes wissenschaftliches Augenmerk zu gelten hätte.

Spezielle Verwendung von Substanzen der "Schwarzen Liste" können nur dann erlaubt werden, wenn dies im allgemeinen gesundheitlichen Interesse und zum Schutz des Konsumenten geschieht und keine verlässlichen Alternativen existieren. Derlei Ausnahmen werden jedoch nur befristet erteilt und unterliegen im Fall einer Verlängerung immer strengeren Genehmigungskriterien.

Eigene Gesetzgebung für die EEG-Abfallentsorgung

Die Diskussionen zwischen Parlament und Rat über eine Anpassung der Gesetzgebung für die Entsorgung von EEG sind noch im Gange.

Der Bericht wurde mit 640 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
     
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