Kräftiges Umsatzplus bei Handel und Dienstleistungen im 3. Quartal 2010   

erstellt am
06. 12. 10

Wien (statistk austria) - Die österreichischen Dienstleistungsunternehmen erzielten im 3. Quartal 2010 bei einem Indexstand von 113,4 ein Umsatzplus von 7,2% (nominell) im Vergleich zum Vorquartal. Wie Auswertungen von Statistik Austria ergaben, war gegenüber dem 3. Quartal 2009 eine Umsatzsteigerung von 5,2% zu beobachten.

Sämtliche Wirtschaftsabteilungen der österreichischen Dienstleister weisen eine positive Umsatzentwicklung auf. Über dem Durchschnitt liegende Umsatzzuwächse verzeichneten die Branchen "freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten" mit +9,4% und "sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen" mit einer Steigerung von 8,2%, welche vor allem durch die kräftige Zuwachsrate von 22,4% in der Gruppe "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" erzielt wurde. Ebenso trugen die Bereiche "Verkehr; Lagerei" mit +5,0% und "Beherbergung; Gastronomie" mit +4,7% zu diesem positiven Ergebnis bei.

Im Handel (+9,0%) war der Großhandel (ohne Handel mit Kfz) der wesentliche Umsatzbringer mit +12,1% (nominell) bzw. +5,3% (real). Dieses Ergebnis wurde vor allem durch die gute Entwicklung im Außenhandel und den beginnenden Nachziehkäufen in den Investitionsgüterbereichen getragen. In etwa gleich entwickelten sich die beiden Gruppen Einzelhandel und Kfz-Handel. Während der Einzelhandel ein Umsatzplus von 5,2% und ein Absatzvolumen von +3,2% erreichte, erzielte der Kfz-Handel ein nominelles Plus von 5,0%. Dies bedeutet eine reale Umsatzsteigerung von 4,5%.

Der österreichische Handel weist in den ersten neun Monaten des Jahres 2010 mit einem Umsatzplus von 7,3% gegenüber den Dienstleistungen mit +2,9% eine wesentlich dynamischere Entwicklung auf.

Analog zum Umsatzzuwachs entwickelten sich die Beschäftigtenverhältnisse im laufenden Jahr sowohl im Handel mit +0,2% als auch in der Dienstleistung +2,0% positiv.

Gemessen werden die Beschäftigtenverhältnisse und deren Veränderungsraten, daher sind direkte Rückschlüsse auf Vollzeitäquivalente nicht möglich.
     
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