Österreich federführend im Schutz vor gefährlichen Chemikalien   

erstellt am
01. 12. 10

Mit 01.12.2010 tritt erste Registrierungspflicht für Chemikalien nach REACH in Kraft
Wien (bmlfuw) - Am 01.12. zeigt REACH, das weltweit ambitionierteste System zum Umwelt- und Gesundheitsschutz vor gefährlichen Chemikalien, erstmals seine Zähne. Die wirtschaftlich wichtigsten oder gefährlichsten Stoffe müssen nun bei der ECHA in Helsinki erfasst sein - sonst ist es vorbei mit dem Marktzugang. Für die Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher ist das ein wichtiger Schritt. Das von Experten des Lebensministeriums mitentwickelte Schutzsystem vor gefährlichen Chemikalien ist ein weiteres Beispiel für den Einfluss, den Österreich international in umweltpolitischen Fragen hat.

REACH schreibt eine neue EU-Chemiepolitik. Nur mehr Stoffe, deren Eigenschaften bekannt und dokumentiert sind dürfen nach REACH auf den Markt („No date – no market“) – zudem gibt es genaue Vorgaben zur Sicherung Anwendung chemischer Substanzen. Mit 1. Dezember 2010 läuft eine zentrale Frist dieses Systems ab: Chemikalien, die in großen Mengen am Markt sind und solche, die besonders gefährlich sind müssen bei der EU – Chemieagentur (ECHA) in Helsinki erfasst werden. Wer ab diesem Zeitpunkt einen Stoff herstellt oder in die EU importiert, den er nicht registriert hat, bringt diesen illegal in Verkehr und macht sich damit strafbar.

Die Registrierungspflicht gilt für Altstoffe mit hohen Tonnagen über 1.000 Tonnen pro Jahr, für wassergefährdende Stoffe über 100 Tonnen pro Jahr und für sogenannte CMR-Stoffe über einer Tonne pro Jahr. CMR-Stoffe sind krebserzeugende, mutagen wirkende oder das Erbgut schädigende Stoffe.

730 österreichische Unternehmen nutzen Vorregistrierung
Die REACH-Verordnung ist 2007 in Kraft getreten und verlangt von Herstellern und Importeuren von Stoffen über einer Tonne pro Jahr eine Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki. Auch die österreichische Industrie von dieser Verpflichtung betroffen. Für Altstoffe – im Jargon der Verordnung als Phase-In-Stoffe bezeichnet – können bestimmte, tonnagenabhängige Fristen beansprucht werden, sofern die betreffenden Firmen eine Vorregistrierung durchführen. Insgesamt haben in Österreich etwa 730 Unternehmen für eine Gesamtzahl von ca. 35.500 Stoffen diese Möglichkeit der Vorregistrierung genutzt.
     
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