Schmied: Mehr Verantwortung am Schulstandort   

erstellt am
03. 12. 10

Gesetzesnovellen gehen in Begutachtung
Wien (bmukk) - "Mit der Stärkung der Verantwortung am Schulstandort und der Präzisierung des Schulleitungsprofils wollen wir die Steuerung des österreichischen Schulwesens neu ausrichten und einen Paradigmenwechsel von der Verordnungskultur zur Verantwortungskultur einleiten", betont Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied. "Die Novelle zum Schulunterrichtsgesetz ist der nächste wichtige Schritt in diese Richtung. Damit setzen wir die begonnen Reformen im Bildungswesen für mehr Qualität und Chancengerechtigkeit entschlossen fort", so die Ministerin weiter, die heute zwei Gesetzesnovellen in Begutachtung schickt:

  • Stärkung der Schulleiterprofile (Novelle zum Schulunterrichtsgesetz, SchUG)
  • Mitverwendung von Landeslehrern im Bundesdienst (Novelle zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz)
  • Qualitätssicherung des Schulwesens durch deutlichere Definition der Funktion der Schulleitung (Novelle zum Schulunterrichtsgesetz, SchUG)


Um Österreichs Schulen zur internationalen Spitze zu führen, ist ein umfassendes Qualitätsbewusstsein auf allen Ebenen wichtig. Entscheidend für den Erfolg der Schulen, das zeigen internationale Studien, ist eine ausgeprägte Verantwortungskultur am Schulstandort. Die Präzisierung des Schulleitungsprofils ist dabei ein wichtiger Ausgangspunkt. SchulleiterInnen haben eine wichtige Vorbildfunktion und hohe, vor allem pädagogische Verantwortung.

Mit der Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (§ 56) soll die Funktion der Schulleitung deutlicher definiert werden. Als zentrale Aufgabenbereiche der SchulleiterInnen sind folgende Bereiche genannt: Leitung und Schulmanagement, Qualitätsmanagement, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Führung- und Personalentwicklung und die Pflege von Außenbeziehungen mit allen im Schulprozess involvierten Personen, vor allem mit den Schulpartnern. Auf Feedback-Kultur soll besonders geachtet werden.

Mitverwendung von Landeslehrern im Bundesdienst (Novelle zum Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz)
Diese Gesetzesänderung soll die schulartübergreifende Verwendung von Landeslehrkräften im Bereich der mittleren und höheren Schulen und einen punktuell sinnvollen Einsatz von BerufsschullehrerInnen des fachpraktischen Unterrichtes an Bundesschulen sowie die Verwendung von Landeslehrkräften der mittleren und höheren Schulen im Rahmen des Projekts Neue Mittelschule ermöglichen. Die Übereinkunft der Dienstbehörden des Bundes und des Landes ist dafür Voraussetzung.

     
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