Abgabenhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt   

erstellt am
03. 12. 10

Bundesrat befürwortet strengeres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung
Wien (pk) - Abschließend diskutierten die Bundesrätinnen und Bundesräte in ihrer Plenarsitzung vom 03.12. Materien des Finanzbereichs, womit vor allem verstärkt gegen Steuerhinterziehung und Betrugsbekämpfung vorgegangen werden soll.

So sieht die Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 strengere Strafen für diejenigen vor, die bei der Hinterziehung von Abgaben betrügerisch, bandenmäßig und gewalttätig vorgehen oder illegal Tabakwaren herstellen. Vereinfachte und schnellere Prozesse sollen Finanzsündern das Leben zusätzlich erschweren. Dazu kommt ein Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 gegen Schwarzarbeit in der Baubranche und Steuerhinterziehungen bei Zahlungen ins Ausland für Leistungen im Inland. Beide Vorlagen passierten die Länderkammer ohne Einspruch.

Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O) würdigte die Leistung der österreichischen UnternehmerInnen, denen es auch in schwierigen Zeiten gelinge, die Beschäftigung hoch zu halten. Die meisten UnternehmerInnen hielten sich an die Abgabenvorschriften, da es aber auch schwarze Schafe gebe, sei es notwendig, die ehrlichen UnternehmerInnen durch verschärfte Bestimmungen gegen den Steuer- und Sozialbetrug vor unfairer Konkurrenz zu schützen. Winzig begrüßte ausdrücklich spezielle Bestimmungen, die auf die besondere Situation von KMU Rücksicht nehmen.

Bundesrat Johann KRAML (S/O) befürwortete ebenfalls die beiden Vorlagen, die es möglich machen, SteuerhinterzieherInnen und SozialbetrügerInnen wirksamer zu verfolgen. Abgabenhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, daher bedürfe es einer strengen Strafverfolgung. Es gehe nicht darum, die kleinen BäckerInnen und GreißlerInnen zu verfolgen, sondern um Kriminelle, die im großen Stil und mit betrügerischen Methoden Steuern und Abgaben hinterziehen, hielt Kraml fest.

Bundesrat Peter MITTERER (F/K) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an, obwohl er die Verschärfung des Finanzstrafrechts nicht für ausreichend ansah. Die große Mehrheit der UnternehmerInnen liefere ihre Abgaben sorgfältig ab. Es gebe aber auch schwarze Schafe, die in der Schattenwirtschaft tätig sind und fair wirtschaftenden Betrieben schweren Schaden zufügen. Es sei unfair, Steuern für jene zu erhöhen, die sie seriös abliefern, ohne Maßnahmen für die Eintreibung hinterzogener Abgaben zu setzen. Die FPÖ stehe immer auf der Seite der fleißigen und ehrlichen Betriebe, sagte Mitterer.

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) forderte das Bundesratspräsidium dazu auf, beim ORF zu protestieren, der es verabsäumt hat, über die Feierstunde zum 90. Geburtstag des Bundesrats zu berichten. Auf die Vorlagen eingehend, berichtete der Redner von den Belastungen, die Betriebsprüfungen für KMU mit sich bringen und machte auf Schwierigkeiten aufmerksam, die durch Bewertungsunterschiede auftreten können. Die große Mehrheit der KMU leisten ihre Abgabenverpflichtungen, sichern Arbeitsplätze und bilden einen Großteil der Lehrlinge aus, stellte Perhab fest. Große Summen sind bei ihnen nicht zu holen, sagte er und klagte über unterschiedliche Finanzprüfungsintervalle in den verschiedenen Regionen Österreichs.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA sah es als Aufgabe des Finanzressorts an, dafür zu sorgen, dass jene UnternehmerInnen, die ordnungsgemäß ihre Steuern und Abgaben leisten, nicht als die Dummen dastehen. Finanz- und Sozialbetrug dürfe nicht augenzwinkernd zur Kenntnis genommen werden. Daher wird die Eintreibung von Steuern bei Generalunternehmen erleichtert und der Finanzbetrug schärfer bestraft. Der Staatssekretär berichtete den BundesrätInnen über die Bemühungen des Finanzressorts, den Sozialbetrug effizient zu verfolgen und auch Maßnahmen gegen stark um sich greifenden Schmuggel zu setzen. KMU würden von Erleichterungen bei Auffassungsunterschieden profitieren.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien – FPÖ dagegen
Der Bundesrat erhob mehrheitlich keinen Einspruch gegen das Doppelbesteuerungsabkommen mit Serbien.

Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) befürwortete Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich, das vorliegende Abkommen lehne seine Fraktion aber ab, weil es das Bankgeheimnis aufweiche, was entschieden abzulehnen sei, weil der Staat in erster Linie die Rechte der Bürger schützen müsse.

Abschließend wählte der Bundesrat seine Ausschüsse jeweils einstimmig neu. Die Neuwahl war durch die Ergebnisse der Landtagswahlen in der Steiermark und in Wien notwendig geworden.
     
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