Kärnten vor Ortstafel-Lösung?  

erstellt am
04. 12. 10

 Hundstorfer: Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderung verbessern
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember
Wien (bmask) - Sozialminister Rudolf Hundstorfer weist anlässlich des internationalen Tages der Menschen mit Behinderung, der seit 1992 auf Initiative der UNO jährlich stattfindet, auf die zahlreichen Maßnahmen des Sozialministeriums hin, um Menschen mit Behinderung in dieser wirtschaftlich herausfordernden Zeit in Beschäftigung zu bringen und in Beschäftigung zu halten. "Neben der Fortführung der erfolgreichen Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung ist es mir ein wichtiges Anliegen, gerade jungen Menschen mit Behinderung eine Perspektive zu bieten. Insbesondere in Zeiten der wirtschaftlichen Krise möchte ich auf das breit gefächerte Förderinstrumentarium, das im Rahmen der Beschäftigungsoffensive angeboten wird, hinweisen. Dieses Paket umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Individual- und Projektförderungen. Bewährte Instrumente wie Clearing, Berufsausbildungs- und Arbeitsassistenz, Projekte zur Qualifizierung und Beschäftigung etc. werden fortgesetzt.", erläutert Hundstorfer. Für die Beschäftigungsoffensive wurden von den Bundessozialämtern im Jahr 2009 rund 178 Millionen Euro aufgewendet, für 2010 ist voraussichtlich eine ähnliche Größenordnung zu erwarten.

"Ebenso ist es mir ein besonderes Anliegen am heutigen Tag auf die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen hinzuweisen. Rund 60 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen geht mit der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen, ein Bekenntnis einher, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu forcieren und zu stärken", erklärt Hundstorfer.

"Österreich hat am 26. September 2008 als einer der ersten Staaten der Europäischen Union die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen einschließlich des optionalen Zusatzprotokolls ratifiziert. Ende Oktober 2010 hat Österreich den 1. Staatenbericht nach den von den Vereinten Nationen erlassenen Richtlinien unter Federführung des Sozialministeriums und auf Basis zahlreicher Fachbeiträge aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Bereich an die UNO übermittelt. Ebenso war die Zivilgesellschaft in die Vorbereitungen für die Berichterstellung maßgeblich eingebunden. Österreich ist einer der ersten Staaten weltweit, die ihren Bericht bereits an die UNO übermittelt haben", informiert der Sozialminister.

Nach Auffassung der österreichischen Bundesregierung entspricht die innerstaatliche Rechtslage in Österreich weitgehend den Anforderungen der UN-Konvention. Die Situation von Menschen mit Behinderung ist jedoch auch in Österreich weiter zu verbessern. In den letzten Jahren wurde ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik forciert. Sozialminister Hundstorfer führt dazu aus, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte zustehen, wie nicht behinderten Menschen und dass diese ihre Rechte selbst geltend machen und ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

Nach Abschluss der Arbeiten am 1. Österreichsichen Staatenbericht arbeitet das Sozialministerium derzeit an einem Österreichischen Behindertenaktionsplan, der die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die Jahre 2011-2020 beinhalten soll, wie Hundstorfer ankündigt. Inhaltliche Schwerpunkte werden die Themen Bildung, Beschäftigung, Gleichstellung und Barrierefreiheit sein.

Neuregelung des besonderen Kündigungsschutzes schafft Beschäftigungsanreize
"Ein besonderes Augenmerk möchte ich auch noch auf die Modifizierung des Kündigungsschutzes für Behinderte richten. Dieser wird bei neuen Beschäftigungsverhältnissen künftig nicht wie bisher nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren wirksam", berichtet Hundstorfer. In speziellen Fällen z.B. bei Arbeitsunfällen und darauf resultierende begünstigte Eigenschaft tritt der Kündigungsschutz früher ein.

"Durch die Modifizierung des Kündigungsschutzes hoffe ich, dass für Unternehmen ein weiterer und wichtiger Anreiz geschaffen wird, Menschen mit Behinderung einzustellen", so Sozialminister Hundstorfer.

Ausgleichtaxe neu geregelt
Weiters informiert der Sozialminister, dass zukünftig die Höhe der Ausgleichstaxe nach der Betriebsgröße geregelt wird. Bei 25 bis 99 Mitarbeitern bleibt die Taxe bei 226 Euro pro Person und Monat, ab 100 Mitarbeitern wird sie auf 316 Euro erhöht, ab 400 Mitarbeitern auf 336 Euro. Diese Taxe wird jährlich analog zur Ausgleichszulage valorisiert. Die Gelder daraus werden für Beschäftigungsprogramme für behinderte Arbeitnehmer verwendet.

"Österreich ist auf dem richtigen Weg und bekennt sich zur Solidarität mit unseren Mitmenschen, die eine Behinderung haben. Wir werden alles Mögliche tun, um für diese Personen die Rahmenbedingungen zu verbessern" unterstreicht Hundstorfer."Es ist das Ziel der österreichischen Bundesregierung gerade für die Schwächsten unserer Gesellschaft sicherzustellen, dass Diskriminierungen der Vergangenheit angehören. Ebenso sollten die Chancengleichheit bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung selbstverständlich werden", betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer abschließend

 

Huainigg: Einsparungen schmerzhaft, aber notwendig
Aufhebung des diskriminierenden Kündigungsschutzes und Erhöhung der Ausgleichstaxe sollen Chancengleichheit für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt bringen
Wien (övp-pk) - "Ein ausgeglichenes Budget ist notwendig, um unseren Sozialstaat zu erhalten! Auch wenn die Einsparungen, gerade im Sozialbereich, sehr schmerzhaft sind, müssen wir über den Tag hinaus in die Zukunft blicken und Strukturreformen einleiten, um unser Sozialsystem langfristig zu sichern. Letztlich sind diese strukturellen Reformen auch unabdingbar, um nicht ein zweites Griechenland oder Irland zu werden", erklärt Dr. Franz-Joseph Huainigg, ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderungen, bei der heutigen Budgetdebatte im Hohen Haus.

Huainigg weist auf die positive Entwicklung hin, wonach wir am österreichischen Arbeitsmarkt einen neuen Beschäftigungsrekord erreichen. "Von dieser positiven Entwicklung müssen auch Menschen mit Behinderungen profitieren", fordert Huainigg und zeigt auf, dass strukturelle Maßnahmen auch hier unabdingbar sind: "Denn der Ausgleichstaxfonds - jener Topf also, in den Unternehmer/innen einzahlen, die weniger behinderte Arbeitnehmer als vorgeschrieben einstellen - steht mit 10 Millionen Euro in der Kreide. Dabei spielte die Aktion 500 eine wesentliche Rolle. Durch eine krasse politische Fehlentscheidung wurden dafür insgesamt 29 Millionen Euro ausgegeben, ohne dass der ehemalige Sozialminister nachhaltige Beschäftigungen von behinderten Menschen sichern konnte. Um den Ausgleichstaxfonds zu sanieren, wurde die Ausgleichstaxe nun erhöht."

In diesem Zusammenhang weist Huainigg auf eine weitere strukturelle Neuerung hin: "Ebenfalls soll der erhöhte Kündigungsschutz bei Neuanstellungen für die ersten vier Jahre ausgesetzt werden. Der Kündigungsschutz hat sich in den letzten Jahren als starke Benachteiligung für behinderte Menschen bei der Jobsuche erwiesen", resümiert der ÖVP-Behindertensprecher: "Durch beide Maßnahmen sind verbesserte Chancen behinderter Menschen am Arbeitsplatz zu erwarten. Notwendig wird es sein, dass die Leistungsfähigkeit von behinderten Menschen mehr im Vordergrund steht und Betriebe anregt werden, behinderte Menschen zu beschäftigen. Wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden muss, muss das Bundessozialamt an Stelle der bürokratischen Kündigungsschutzverfahren aktive Vermittlungsmaßnahmen und Zusatzausbildungen anbieten. Dieser Beschäftigungsschutz soll den Kündigungsschutz effektiv ersetzen. Bei ungerechtfertigten Kündigungen behinderter Menschen sieht das Behindertengleichstellungsgesetz Möglichkeiten vor, sich dagegen zu wehren."

Zum Pflegegeld erklärt Huainigg: "Im Internationalen Vergleich setzt das Pflegegeld schon bei sehr geringem Pflegeaufwand an. Eine Änderung in den Pflegestufen 1 und 2 bei Neuzugängen ist zu vertreten, wenn kein wirklicher Pflegebedarf vorliegt. Das Pflegegeld kann kein Ersatz für geringe Einkommen sein. Das kann es nicht leisten, hier müssen wir den Hebel an anderer Stelle ansetzen. Behinderte Menschen sollen für ihre Arbeit eine entsprechende Entlohnung und Leistungsentschädigung bekommen. Die Arbeit eines behinderten Menschen ist genauso viel wert wie die Arbeit eines nicht behinderten Menschen. Wichtig ist mir, dass niemand, der derzeit Pflegegeld bezieht, dieses gestrichen bekommt!"

"Zu den wichtigsten Weichenstellungen für die Zukunft gehört im Sozialbereich die Einrichtung eines Pflegefonds, mit dem die steigenden Pflegeleistungen abgedeckt und weiter entwickelt werden können. Angesichts der demographischen Entwicklung ist das ein dringend notwendiger Schritt. Um all diese Vorhaben umsetzen zu können, ist ein ausgeglichenes Budget notwendig", sagt Huainigg

Auch die Umsetzung der Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden wird in der Budgetdebatte thematisiert: "Gespräche mit den Bundesminister/innen ergaben, dass einige von ihnen aufgrund des Umfangs eine fristgerechte Umsetzung der Behindertengleichstellung flächendeckend nicht erfüllen können. Beispielsweise wurde von allen Polizeidienststellen in Österreich ein Drittel bereits barrierefrei adaptiert. Die fehlenden Adaptionen kann das Innenministerium aber bis 2015 organisatorisch nicht leisten. Ähnliche Probleme hat das Unterrichtsministerium. Daher soll es für die Bundesministerien eine Ausnahmeregelung bis 2019 in begründeten Fällen geben", erklärt Huainigg und betont dabei: "Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das jeweilige Ministerium auf seiner Homepage einen Etappenplan zur Umsetzung der Barrierefreiheit in den nächsten Jahren veröffentlicht und diesen auch erfüllt. Dadurch ist gewährleistet, dass 2019 die endgültige Deadline in diesem Bereich gehalten wird."

In Zusammenarbeit mit der SPÖ-Behindertensprecherin konnte Huainigg verhindern, dass das Behindertengleichstellungsgesetz generell für alle Bereiche bis 2019 verschoben wird. "Das wäre vor allem ein Bruch des Vertrauensschutzes für jene Wirtschaftsbetriebe, die schon jetzt in die Barrierefreiheit investiert haben. Wir müssen über den Tag hinaus in die Zukunft blicken und die dringend benötigten Strukturreformen in Angriff nehmen!"

 

Dolinschek kritisiert rot-schwarzen Anschlag auf Menschen mit Behinderung
Pensionsprivilegien abschaffen, anstatt fleißige Menschen bestrafen
Wien (bzö) - "Es gibt beim vorliegenden Budget einiges zu verbessern, insbesondere im Pflegebereich, bei den behinderten Menschen", betonte heute BZÖ-Arbeitnehmer- und Behindertensprecher Abg. Sigisbert Dolinschek im Rahmen der Budgetdebatte. Dolinschek verwies auf den stetigen Anstieg der Pflegegeldbezieher. "Es ist eine wesentliche Verschlechterung, dass der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 erheblich erschwert wird. Eine jährliche Evaluierung und Anpassung des Pflegegeldes wäre notwendig."

Dolinschek kritisierte heftig den rot-schwarzen Anschlag auf Menschen mit Behinderung. "Die Barrierefreiheit wurde wieder um vier Jahre verschoben, obwohl sie ein massiver Wirtschaftsfaktor ist. Auch beim Kündigungsschurz für behinderte Menschen gibt es massive Verschlechterungen."

"Der Regierung fällt aber nichts zu einer Verwaltungsreform in Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsanstalten sowie den Missständen bei ÖBB und Asfinag ein. Das frisst heute das Budget auf", so Dolinschek.

Der BZÖ-Arbeitnehmersprecher forderte die Regierung auf, endlich gegen die rot-schwarzen Pensionsprivilegien bei ÖBB und Nationalbank einzuschreiten. "Hier muss endlich gehandelt werden. Denn diejenigen Arbeitnehmer, die sich nicht in Pensionsparadiesen befinden und ein Leben lang fleißig gearbeitet haben, dürfen nicht zusätzlich durch ungerechte Abschläge bestraft werden", sagte Dolinschek.

 

 Jarmer: Menschen mit Behinderungen in Österreich immer noch benachteiligt
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen fordert zum Handeln auf
Wien (grüne) - Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen ist leider auf zahlreiche Versäumnisse in der österreichischen Behindertenpolitik hinzuweisen. "Wenn Minister Hundstorfer in seiner heutige Aussendung schreibt, dass die innerstaatliche Rechtslage in Österreich weitgehend den Anforderungen der UN-Konvention entspricht, so ist das schlicht und einfach falsch. Denn würde das der Fall sein, so müsste er nicht einen Aktionsplan erstellen", hält die Behindertensprecherin der Grünen, Helene Jarmer, fest.

Durch die geplanten Einsparungen beim Budget erleidet die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sogar einen herben Rückschritt. Die Einschnitte beim Pflegegeld und bei der Familienbeihilfe treffen Menschen mit Behinderungen überproportional und besonders hart. Durch die Verschiebung der Barrierefreiheit bis 2020 werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen noch länger von einem Schulbesuch ausgeschlossen, ebenso können Menschen mit Behinderungen ihre Amtsgeschäfte eine weitere lange Zeit nicht gleichberechtigt erledigen. "Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen vor, die Österreich bereits 2004 ratifiziert hat", so Jarmer.

Auch das Selbstbestimmungsrecht ist in Österreich noch immer nicht umgesetzt. Es fehlt in Österreich ein Rechtsanspruch auf umfassende persönliche Assistenz in allen Lebenslagen. "Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung zugänglich, bedarfsgerecht, einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden", fordert Jarmer, "dafür ist eine bundeseinheitliche Regelung dringend notwendig." Die Situation, dass 20.000 Menschen mit Behinderungen ihr ganzes Leben ohne Anspruch auf eigene Sozialversicherung in Beschäftigungstherapie Werkstätten arbeiten, ist ein weiterer Missstand, der beseitigt werden muss. Jarmer appelliert daher: "Minister Hundstorfer, stellen sie endlich den bereits für Oktober angekündigten und seit 2008 fälligen Nationalen Aktionsplan vor". Wichtig sei auch, diesen nicht nur für die Bundesebene zu erstellen, auch die einzelnen Bundesländer müssen für ihre Bereiche Aktionspläne erstellen, die mit realen, konkreten Umsetzungsschritten zu versehen sind.
     

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