Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger in der EU   

erstellt am
20. 12. 10

Brüssel (ec.europa) - Die Kommission legt am 20.12. eine Mitteilung vor, in der die dringendsten grenzübergreifenden Steuerprobleme der EU-Bürgerinnen und -Bürger aufgezeigt und Lösungsvorschläge umrissen werden. Personen, die ins Ausland ziehen oder im Ausland arbeiten oder investieren, unterliegen möglicherweise der Doppelbesteuerung oder stoßen auf Schwierigkeiten, wenn sie Steuererstattungen beantragen oder sich Auskünfte über die ausländischen Steuervorschriften beschaffen müssen. Die Mitteilung kündigt Vorschläge für bestimmte Bereiche an, wie grenzübergreifende Einkünfte, Erbschaftsteuern, Steuern auf Dividenden, Kfz-Steuern und den elektronischen Handelsverkehr. Ferner wird ausgelotet, wo weiterer Handlungsbedarf auf EU- und auf nationaler Ebene besteht, um die Steuersysteme der Mitgliedstaaten kompatibler zu gestalten, damit die Steuerpflichtigen nicht von grenzübergreifenden Tätigkeiten abgehalten werden.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Betrugsbekämpfung und Audit, sagte dazu: „Das Steuerwesen spielt für die Stärkung des Binnenmarkts und das Wiedererstarken einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft eine entscheidende Rolle. Eine vernünftige Steuerpolitik fördert sowohl die Beschäftigung als auch Investitionen und Wachstum. Die jetzt vorlegte Mitteilung markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg hin zur Beseitigung von Steuerhindernissen und einer gerechteren Besteuerung innerhalb der EU. Unser Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern der EU alle Vorteile des Binnenmarkts zugute kommen zu lassen.”

Anstehende Probleme
Jahr für Jahr befasst sich ein großer Teil der Beschwerden, die EU-Bürger an die Kommission richten, mit grenzübergreifenden Steuerproblemen. Diese Beschwerden betreffen eine ganze Palette von Fragen, angefangen von den Problemen aufgrund komplexer ausländischer Steuervorschriften über das Fehlen eindeutiger Auskünfte für Ausländer bis hin zu den divergierenden Steuersystemen der unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Grenzgänger können Steuervergünstigungen, -erleichterungen oder Freibeträge bei den ausländischen Steuerbehörden nur schwer geltend machen und unterliegen häufig der Doppelbesteuerung. Beim Erwerb von Immobilien im Ausland haben Steuerpflichtige häufig keinen Anspruch auf Steuerbefreiungen oder müssen höhere Grundsteuern zahlen als inländische Steuerzahler, während bei der grenzüberschreitenden Verbringung oder dem grenzüberschreitenden Erwerb von Kraftfahrzeugen doppelte Zulassungsgebühren anfallen. Bei Einkünften aus Investitionen im Ausland ist es oft schwierig, Ansprüche auf die Befreiung von der im Ausland erhobenen Quellensteuer geltend zu machen.

Bei Einzahlungen in ausländische Pensionsfonds bestehen vielfach Probleme hinsichtlich der Abzugsfähigkeit und aufgrund grenzüberschreitender Überweisungen, während in einem anderen Mitgliedstaat anfallende Erbschaften oft höheren Erbschaftsteuern oder der Doppelbesteuerung unterliegen. Auch das Einkaufen im Internet wird steuerlich stark behindert, beispielsweise aufgrund komplizierter Mehrwertsteuervorschriften und Meldepflichten, was dazu führt, dass nur 7 % aller Internet-Einkäufe in der EU aus einem anderen Mitgliedstaat getätigt werden.

Die Hälfte der Vertragsverletzungsverfahren in Steuerangelegenheiten, die die Kommission jährlich eröffnet, gehen auf Beschwerden zurück. Diese Verfahren sind aber kein Allheilmittel. Probleme aufgrund von Doppelbesteuerung und komplizierten Verwaltungsverfahren lassen sich am besten mit einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten lösen. Die Mitteilung stellt fest, dass die Mitgliedstaaten ihre Steuersysteme so gestalten und umsetzen sollten, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht von grenzübergreifenden Tätigkeiten abgehalten werden. Außerdem sollte durch bessere Koordinierung verhindert werden, dass einander widersprechende Steuervorschriften Hemmnisse für den Binnenmarkt schaffen.

Lösung der Probleme
Die Kommission möchte verstärkt dazu beitragen, die Steuersysteme der Mitgliedstaaten einander anzugleichen, und konkrete Maßnahmen vorschlagen, um die Steuerprobleme der EU-Bürgerinnen und -Bürger zu beseitigen bzw. dafür zu sorgen, dass derartige Probleme künftig nicht mehr auftreten. Die Mitteilung nennt eine Reihe von Initiativen auf diesem Gebiet, darunter:

  • Mitteilung über Doppelbesteuerung, in der das Ausmaß und die Schwere des Problems innerhalb der EU untersucht wird (2011), sowie Legislativvorschläge zur Lösung des Problems (2012);
  • Vorschläge für mögliche Konzepte für die Beseitigung steuerlicher Hindernisse bei grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten (Mitte 2011);
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, zu der es kommen kann, wenn ein Kraftfahrzeug nach der Erstzulassung in einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verbracht und dort erneut zugelassen wird;
  • Ausweitung eines Systems einer einzigen Anlaufstelle für den elektronischen Handelsverkehr, um die Meldepflichten für Unternehmen, die ausländischen Kunden im Internet Waren und Dienstleistungen anbieten, zu vereinfachen. Die Hindernisse für den elektronischen Handelsverkehr werden auch bei der Überprüfung des Mehrwertsteuersystems der EU behandelt, die Gegenstand einer öffentlichen Konsultation ist (siehe IP/10/1633).
  • Vorschläge zur Lösung der Probleme bei der Besteuerung grenzübergreifender Dividendenzahlungen (2012).


Außerdem möchte die Kommission nationale Behörden und Interessenvertreter zu einem umfassenden Dialog darüber anregen, wie Steuerverfahren zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und des Binnenmarktes weiter vereinfacht werden können. Zu den Vorschlägen dazu gehören standardisierte Formulare für Steuerforderungen und -erklärungen, zentrale Info-Stellen, an denen Beschäftigte und Investoren klare und zuverlässige Steuerauskünfte einholen können, sowie gezielte Steuermaßnahmen auf nationaler Ebene, die den Bedürfnissen der mobilen Arbeitnehmer und Grenzgänger gerecht werden.

Über die Fortschritte bei der Lösung der Probleme im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Steuerangelegenheiten wird die Kommission im Rahmen des Berichts über die Unionsbürgerschaft im Jahr 2013 berichten.

     
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