Spindelegger: "Keine Abstriche bei Menschenrechten im Iran"   

erstellt am
27. 12. 10

Außenminister Michael Spindelegger zur Annahme der Menschenrechts-Resolution durch die UNO-Generalversammlung
Wien (bmeia) - „Die neue Resolution über die Menschenrechte im Iran durch die UNO-Generalversammlung wiederholt eindringlich die Aufforderung der internationalen Staatengemeinschaft an den Iran, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten“, zeigte sich Außenminister Michael Spindelegger zufrieden über das Ergebnis der Abstimmung der UNO-Generalversammlung in New York. In der am 21. Dezember mit 78 Ja-Stimmen gegen 45 Nein-Stimmen und bei 59 Enthaltungen angenommenen Resolution verurteilt die internationale Staatengemeinschaft die Situation der Menschenrechte im Iran.

„Die auch von Österreich mit eingebrachte Resolution bringt unsere wachsende Besorgnis über die steigende Zahl der Todesurteile und das gewaltsame Vorgehen des Irans gegenüber religiösen Minderheiten zum Ausdruck. So waren zuletzt sieben führende Bahá’i zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Auch die Repression, denen MenschenrechtsverteidigerInnen, wie die Anwältin Nasrin Sotoudeh und der iranischen Filmemacher Jafar Panahi, Oppositionelle, wie der ehemalige Außenminister Ebrahim Yazdi, und JournalistInnen im Iran zunehmend ausgesetzt sind, werden durch diese Resolution grundsätzlich verurteilt“, so Spindelegger weiter.

Österreich und die EU setzen sich regelmäßig auch für Einzelschicksale ein: So appellierte Außenminister Spindelegger auch an die iranischen Behörden, vor dem Weihnachtsfest die zwei noch festgehaltenen amerikanischen Rucksack-Touristen, Shane Bauer und Josh Fattal, umgehend freizulassen und zu ihren Familien in den USA zurückkehren zu lassen. Sie wurden im August 2009 an der Grenze zum Irak verhaftet und befinden sich nach wie vor in iranischer Gefangenschaft.

„Wir werden unsere Kritik in der Frage der Menschenrechte auch in Zukunft weiterhin deutlich artikulieren. Die iranische Regierung muss ihren Verpflichtungen aus den internationalen Grund- und Menschenrechtspakten nachkommen. Hier können keine Abstriche vorgenommen werden“, unterstrich Außenminister Spindelegger abschließend.
     
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