BAWAG-Fall abgeschlossen  

erstellt am
23. 12. 10

OGH bestätigt Schuldspruch nahezu in allen Punkten
Elsner rechtskräftig zu zehn Jahren verurteilt
Wien (bmj) - "Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 23.12. in seinem BAWAG-Urteil den Schuldspruch in 14 von 18 Fällen bestätigt", so Bundesministerin Claudia Bandion-Ortner. Helmut Elsner ist rechtskräftig verurteilt. "Damit findet ein Stück Wirtschaftskriminalität gewaltigen Ausmaßes einen Abschluss." kommentiert Justizministerin Bandion-Ortner das Urteil. "Dass nach dreieinhalb Jahren Prozessdauer quer durch alle Instanzen selbst der OGH als letzte Instanz die vorangegangenen Entscheidungen fast zur Gänze bestätigt hat kann man nur als Beweis unseren funktionierenden Justizsystems werten. Darauf können wir mit Recht stolz sein."

Bandion-Ortner erinnerte an die Größenordnungen der Causa: Der Gesamtschaden liegt bei rund 1,4 Mrd Euro; das ist mehr, als der Staat Österreich jährlich an Karenzgeld für die Betreuung von Kindern zur Verfügung stellen kann (1,3 Mrd) und mehr als das gesamte Justizbudget beträgt (1,15 Mrd.).

Immerhin habe der Staat mit einer Haftung von Steuergeld zur Rettung der BAWAG und ihrer Sparer ausrücken müssen: "Ein eigenes Rettungsgesetz musste beschlossen und zusätzlich zum Schaden 900 Millionen Steuergeld für die Rettung der BAWAG riskiert werden", so Bandion-Ortner. Wegen Straftaten des BAWAG-Vorstandes hätten mehr als 1.000 Menschen auf ihre Betriebspension verzichten müssen. "Deshalb gehört die BAWAG jetzt nicht mehr dem österreichischen Gewerkschaftsbund, sondern dem Hedge-Fonds Cerberus. Helmut Elsner wurde zu einer Strafe von insgesamt zehn Jahren verurteilt - nunmehr rechtskräftig. Der Versuch, die Schuld auf seine Umgebung abzuwälzen, ist gescheitert", so die Ministerin; und weiter: "Das Gesetz gilt für alle gleich. Es gibt keinen Prominenten-Bonus und keinen Prominenten-Malus. Objektivität ist ein Prinzip, nach dem jeder Richter in Österreich urteilt."

"Es ist ja geradezu eine Bestätigung für die Unabhängigkeit der Justiz, wenn die Generalprokuratur und der OGH in Teilen eines äußerst komplexen Verfahrens eine andere Rechtssicht haben", so Bandion-Ortner. Nur, wenn alle Instanzen einhellig zur Überzeugung kommen, dass der Angeklagte schuldig ist, wird er letztlich verurteilt. Hier hat nach einem aus 4 Richtern bestehenden Schöffengericht nun auch der 5-köpfige Senat des OGH erkannt, dass über mehr als ein halbes Jahrzehnt schwere Verbrechen begangen wurden.

Zu den vier zurück geleiteten Anklagepunkten meint die oberste Justizchefin: "Wenn Dutzende Anwälte, die Generalprokuratur und 5 Hofräte des OGH ein solches Verfahren mehr als ein Jahr lang unter die Lupe nehmen und das Urteil in insgesamt 14 Punkten einhellig bestätigen, dann ist das eine eindeutige Entscheidung. Das ist nichts anderes als gelebte Rechtstaatlichkeit. Es zeigt, dass wir in Österreich eine unabhängige Justiz haben, die auch Urteile einer nunmehrigen Ministerin kritisch prüft."

 

Vilimsky: Bandion-Ortner hat erhöhten Erklärungsbedarf
Bandion-Ortner müsse sich selbst fragen, ob sie als Justizministerin noch tragbar sei.
Wien (fpd) -
Justizministerin Bandion-Ortner habe jetzt erhöhten Erklärungsbedarf, meint FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky zur Aufhebung großer Teile des BAWAG-Urteils. Sich jetzt wie Bandion-Ortner auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass mehr Teile bestätigt als aufgehoben wurden, sei absurd. Bandion-Ortner müsse sich selbst fragen, ob sie als Justizministerin noch tragbar sei. Jedenfalls zeige sich dadurch einmal mehr, dass ihre Bestellung in die Bundesregierung eine krasse Fehlentscheidung gewesen sei.

 

Stadler: Bandion-Ortner und Krakow sollen zurücktreten
Aufhebung der Urteile eine vollkommene Blamage
Wien (bzö) - "ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner und ihr Kabinettschef Krakow sollen nach der Aufhebung der Urteile des BAWAG-Prozesses zurücktreten. Bandion-Ortner und Krakow sind zuerst als Duett in der Strafverhandlung gegen Elsner, Flöttl und Co. aufgetreten, dann ins Justizministerium gewechselt und müssen dieses jetzt auch gemeinsam wieder verlassen", so BZÖ-Justizsprecher Abg. Ewald Stadler.

Die Aufhebung der Urteile sei "eine vollkommene Blamage für Bandion-Ortner. Mit der Erklärung des OGH, das Urteil habe zu wenige Feststellungen, sind die Verfahrensmängel evident. Jetzt steht endgültig fest, dass Bandion-Ortner - im Hinblick, dass sie ÖVP-Ministerin wird - beim Urteil massiv gepatzt hat", sagt Stadler.

 

 Steinhauser: Bandion-Ortners Rücktritt nach Krisen- und Pannenserie unausweichlich
Schwere Blamage für ÖVP-Chef Josef Pröll
Wien (grüne) - "Justizministerin Bandion-Ortners Zeit ist abgelaufen. Das ist der Endpunkt einer einzigartigen Krisen- und Pannenserie. Die Justizministerin muss zurücktreten. Sollte sie keine Konsequenzen ziehen, werden wir im Parlament einen Misstrauensantrag einbringen", reagierte der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser auf die teilweise Aufhebung der BAWAG-Urteile durch den OGH. "Bandion-Ortner ist nie in der Politik angekommen. Sie hat ihre Parteifreiheit nicht genützt und ist heute von ÖVP Chef Pröll abhängiger denn je. Das sollte man der Justiz ersparen", so Steinhauser.

Die Krisen- und Pannenserie hat mit dem Aufschnüren des Korruptionsstrafrechts als Zugeständnis an die Lobbyisten begonnen und dann in der peinlichen Busspuraffäre eine Fortsetzung gefunden. "In allen Krisen um die Staatsanwaltschaft - Einstellung des Strafverfahrens gegen Kärntens Landeshauptmann Dörfler im Zusammenhang mit den Ortstafeln, unrechtmäßige Ermittlungen gegen immune Abgeordnete oder dem schonenden Vorgehen gegen Prominente wie Ex-Finanzminister Grasser oder Unternehmer Martin Schlaff - hat die Justizministerin durch fehlende Entschlossenheit und schlechtes Krisenmanagement den Schaden für die Justiz zielsicher vergrößert. Dazu kommt, dass auch im Justizministerium - ähnlich dem Innenministerium - Postenschacher unter ÖVP Führung Einzug gehalten hat", so Steinhauser.

"Die Situation um Bandion-Ortner ist aber auch eine Blamage für ÖVP-Obmann Pröll. Schon die Bestellung war ein Sündenfall und mangelnder Respekt vor dem Rechtsstaat und der Gewaltenteilung", kritisiert Steinhauser den Umstand, dass Bandion-Ortner vor Fertigstellung der BAWAG Urteile als politischer Showeffekt in die Politik geholt wurde und gleich den damaligen Bawag-Staatsanwalt Krakow als Kabinettschef mitgenommen hat. Für Steinhauser ein unsensibler Akt, der dem Ansehen des Rechtsstaats nachhaltig geschadet hat.
     

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