Nach 40 Stunden Debatte passiert Budget 2011 das NR-Plenum  

erstellt am
23. 12. 10

Opposition bringt über 60 Anträge ein
Wien (pk) - Nach rund 40 Stunden Plenardebatte, der eine 74-stündige Diskussion im Budgetausschuss voranging, gab der Nationalrat am 22.12. mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP grünes Licht für das Budget 2011. Allein auf das Budgetbegleitgesetz entfielen 14 Stunden Diskussion im Plenum und 7 Stunden Beratungen im Ausschuss. Das Budgetbegleitgesetz muss allerdings noch vom Bundesrat bestätigt werden, der dazu am 23. Dezember eine Sitzung einberufen hat. In Bezug auf das Bundesfinanzgesetz selbst kommt der Länderkammer jedoch kein Mitwirkungsrecht zu.

Den Vorwurf des Verfassungsbruchs wegen der zu späten Vorlage des Budgets hielten die Abgeordneten der oppositionellen Parteien bis zum Schluss der Beratungen aufrecht. Eine Marathonrede des Abgeordneten Werner Kogler (G) im Budgetausschuss von mehr als 13 Stunden und ein Abstimmungsmarathon zum Budgetbegleitgesetz von über 8 Stunden aufgrund der zahlreich eingebrachten Anträge, von denen 25 auf Verlangen der Opposition im Plenum namentlich abgestimmt wurden, erzwangen Nachtschichten der ParlamentarierInnen. Die Präsidentin des Nationalrats dankte in diesem Zusammenhang auch allen MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion und der Klubs für deren Arbeit.

Die Verhandlungen waren durchgehend geprägt von der scharfen Kritik der Opposition an den Sparplänen der Regierung. FPÖ, Grüne und BZÖ warfen der Koalition insbesondere vor, am falschen Platz zu sparen und keinerlei Maßnahmen zu einer Verwaltungsreform gesetzt zu haben. Vor allem traten sie für die Rücknahme von Kürzungen im Familienbereich ein. Mit ihren Forderungen, die sie mittels zahlreicher – insgesamt weit mehr als hundert - Abänderungs- und Entschließungsanträge zum Budgetbegleitgesetz und zum Bundesfinanzgesetz vorbrachte, konnte sich die Opposition jedoch nicht durchsetzen.

Das Bundesfinanzgesetz 2011 veranschlagt für das kommende Jahr Einnahmen in der Höhe von 62,54 Mrd. € und Ausgaben in der Höhe von 70,16 Mrd. €. Das entspricht einem Defizit des Bundes von 2,6 % des BIP. Das gesamtstaatliche Defizit, berechnet nach Maastricht-Kriterien, wird vom Finanzministerium für 2011 mit 3,2% angegeben. Die Schuldenquote steigt auf 71,3% des BIP.

In einzelnen Bereichen, etwa bei der Dotierung des Familienlastenausgleichsfonds, wurden im Budgetausschuss noch Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag vorgenommen, die Budgeteckdaten ändern sich dadurch aber nur geringfügig. Im Rahmen des langen Abstimmungsvorgangs zum Budgetbegleitgesetz im Plenum passierte den Koalitionsabgeordneten eine Abstimmungspanne, indem sie irrtümlich die geplante Ausgliederung der Heeresforstverwaltung verhindert haben.

Budget 2011 mit S-V-Mehrheit angenommen
In der Abstimmung wurden die Anlagen I bis IV (Bundesvoranschlag 2011; Personalämter – Bruttodarstellung; Finanzierung, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung; Personalplan) zum Bundesvoranschlag 2011 in der Fassung des Ausschussberichts mehrheitlich angenommen.

Der B-Abänderungsantrag zum Bundesfinanzgesetz 2011 wurde abgelehnt.

Das Bundesfinanzgesetz wurde sodann in der Fassung des Ausschussberichts mit S-V-Mehrheit angenommen. Damit war das Budget für das Jahr 2011 verabschiedet.

Anträge der Opposition werden abgelehnt
Sodann wurde über die Entschließungsanträge in der Reihenfolge der Einbringung abgestimmt. Die F-Entschließungsanträge betreffend Aussetzung der Sessionen am Verfassungsgerichtshof, eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für Polizei und Bundesheer, Prüfkompetenzerweiterung des Rechnungshofs, Förderungserhöhung für Frauenhäuser, bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete, Besserstellung der Exekutive, Streichung von Diplomatenprivilegien, Sparmaßnahmen im Außenministerium und öffentliche Debatte über die österreichische EZA verfielen sämtlich der Ablehnung.

Selbiges galt für die G-Anträge betreffend EZA, Hebung der Lesekompetenz, Erhöhung der Ausgleichstaxe, Staffelung der Forschungsprämie, Vertragsschablone für Vorstandsverträge, Fortsetzung des Bundeszuschusses zum Ausbau der Kinderbetreuung, Mehrkinderzuschlag, Familienbeihilfe für Studierende, Erhöhung der Energieforschungsausgaben, Fördergelder an landwirtschaftliche Betriebe und Beibehaltung der Zugangskriterien für die Pflegestufen 1 und 2.

Auch die F-Anträge betreffend Bezahlung der Rundfunkgebühren, Erhöhung der Planstellen in der Justizwache, Abstandnahme von Budgetkürzungen in der Miliz, Zukunft des Bundesheeres, Verlängerung der Übergangsfristen zur Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts, Vorverlegung der Investitionen in Barrierefreiheit, Förderung für Kraftfahrzeuge von Behinderten, Aliquotierung der Pensionsanpassung, Finanzierung des Gesundheitswesens, Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz, Reform der Sekundarschule, Basisabgeltung für Museen und Theater, Uni-Milliarde, Einführung eines Österreich-Tickets, Direktzugsverbindung zwischen den Landeshauptstädten, Beibehaltung der 13. Familienbeihilfe, Anpassung der Familienbeihilfe für BürgerInnen aus dem EU/EWR-Raum, Bündelung der Forschungsaktivitäten, Förderobergrenze für Agrarförderungen, Erhöhung der Beitragssätze in der SV der Bauern, Milchkontingente, Halbierung der MWSt auf Energie aus erneuerbaren Ressourcen, Erhöhung des Wirtschaftsstandorts, Parameter für den Finanzausgleich, kerneuropäische Hartwährungszone, Verlängerung eines Paragraphen im Gehaltsgesetzes und die Einführung einer Subventionstransparenzdatenbank wurden jeweils abgelehnt.

Auch das BZÖ hatte mit seinen Anträgen kein Glück, diese wurden gleichfalls sämtlich abgelehnt, konkret jene betreffend Verbesserungen im Behindertenbereich, Verbesserungen im Pflegebereich, Allianz für Bildung, Neue Mittelschule, Sanierung des anatomisch-pathologische Instituts, Haus der Geschichte, Erhöhung der F&E-Mittel, UNI-Card, Familienleistungen, Valorisierung der Familienleistungen, sprachliche Frühförderung, ländliche Entwicklung, zinsfreies Kreditmodell für thermische Sanierung, Budget der Österreich Werbung, Nahverkehrsförderung, NOVA auf Elektrogeräte, kurzfristige Steuerentlastung, Umsetzung einer Verwaltungsreform und Finanzierung des Freilichtmuseums Stübing.

In einer namentlichen Abstimmung wurde der F-Antrag auf Schaffung einer Medizin-Uni in Linz mit 70 zu 107 Stimmen abgelehnt. Gleichfalls abgelehnt wurde der F-Antrag betreffend "Herkunftslandprinzip" in einer namentlichen Abstimmung mit 56 zu 124 Stimmen. Auch der F-Antrag betreffend Bau des Linzer Westrings wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt, diesmal mit 54 zu 123 Stimmen.

Angenommen wurde ein V-S-Antrag betreffend Mobilitätsförderung.

Im Anschluss an diese Sitzung fanden zwei weitere Sitzungen des Nationalrats statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen dienten.
     
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