Mitterlehner: Spritpreis-Verordnung schafft bessere Orientierung und mehr Wettbewerb    

erstellt am
30. 12. 10

Höhere Treibstoffpreise wegen Anhebung der Mineralölsteuer um den Jahreswechsel ausgeschlossen - Steuerschuld auf Treibstoff entsteht bei Verlassen des Lagers
Wien (bmwfj) - Mit 1. Jänner 2011 tritt die novellierte Spritpreis-Verordnung des Wirtschaftsministeriums in Kraft. Anstatt wie bisher zu Betriebsbeginn dürfen die Tankstellen die Spritpreise künftig nur mehr um zwölf Uhr mittags erhöhen. In den folgenden 24 Stunden dürfen sie sie nur senken. "Mit der novellierten Verordnung wollen wir den Wettbewerb ankurbeln und noch mehr Transparenz schaffen, um den Konsumenten ein optimales Marktverhalten garantieren zu können. Der einheitliche Umstellzeitpunkt bringt eine bessere Orientierung für Autofahrer und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Tankstellenbetreiber", sagt Wirtschaftsminiser Reinhold Mitterlehner.

Die jetzt aufgetauchten Vorwürfe, die Erhöhung der Mineralölsteuer würde schon vorher an die Konsumenten weitergegeben werden, entbehrt jeder Grundlage. Die Steuerschuld entsteht, wenn der Liefer-LKW die Grundstücksgrenze des Treibstofflagers Lobau (Schwechat) verlässt, und nicht, wenn ein Autofahrer tankt. Da der Neujahrstag ein Feiertag ist und somit für entsprechende LKW ein Fahrverbot besteht, kann es am 1.1. zu keinen Treibstoffpreis-Erhöhungen wegen der Anhebung der Mineralölsteuer kommen. Bei der letzten Anhebung hat es zudem bis zu 14 Tage gedauert, bis die Erhöhung vollständig in den Preisen enthalten war.

Die österreichischen Treibstoffpreise sind im Schnitt schon jetzt niedriger als in allen EU-Nachbarländern und der Schweiz. An diesem Preisvorteil wird sich auch nach der Mineralölsteuer-Erhöhung wenig ändern: Auf Basis aktueller Preisvergleiche wären die Benzinpreise im nächsten Jahr nur in Slowenien minimal günstiger als bei uns, die Dieselpreise zusätzlich auch noch in der Slowakei.
     
zurück