Innenministerin steht Menschenrechtsausschuss Rede und Antwort   

erstellt am
20. 01. 11

Fekter verteidigt Polizeieinsätze und Asylpraxis
Wien (pk) - Schwerpunkte der Diskussion im Menschenrechtsausschuss mit Innenministerin Maria Theresia Fekter waren am 20.01. das Verhältnis der Polizei zu den Menschenrechten, die Vollziehung der Asylgesetze und Fragen der Integrationspolitik. Dabei verteidigte die Innenministerin die ExekutivbeamtInnen und wies auf die Bemühungen hin, bei der Ausbildung besonders auf die Menschenrechte Wert zu legen. Sie räumte auch ein, dass man es zu lange verabsäumt habe, eine aktive Integrationspolitik zu betreiben, nun gehe man aber neue Wege. Im Asylbereich arbeite man eng mit NGOs zusammen.

Außerdem wurden zwei Anträge der Opposition behandelt. Das BZÖ verlangte von der Innenministerin Aufklärung über den Personenkreis österreichischer StaatsbürgerInnen, die für die DDR-Staatssicherheit tätig waren. Die Grünen urgierten verstärkte Maßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Integration von Roma. Der Antrag des BZÖ wurde abgelehnt, jener der Grünen in der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags angenommen.

Fekter: Polizei als größte Menschenrechtsorganisation
Die Abgeordneten des Menschenrechtsausschusses trugen an die Innenministerin eine Reihe von Fragen heran, die vor allem die Tätigkeit der Exekutive, ihr Verhältnis zu den Menschenrechten, den Asylbereich und Aspekte der Integration betrafen.

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (S) erkundigte sich nach den Bildungsmaßnahmen der Exekutive und thematisierte die Unabhängigkeit des Menschenrechtsbeirats. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) fragte, wie man Rassismus bei Polizeieinsätzen und einem Missbrauch des Tasers entgegentreten wolle. Abgeordneter Gerald Grosz (B) nahm die Anschläge gegen Kopten in Ägypten zum Anlass, um die Frage zu stellen, wie das Innenministerium einem Übergreifen der Gewalt von Terrororganisationen gegen Christen begegne. Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) brachte den Einsatz der Polizei gegen eine Demonstration am 29. 1. 2010 zur Sprache, deren Einkesselung durch den Menschenrechtsbeirat kritisiert worden ist. Abgeordneter Wolfgang Großruck (V) interessierte das Projekt "Polizei.Macht.Menschen.Rechte". Die Abgeordneten der FPÖ Josef Riemer und Heidemarie Unterreiner (F) thematisierten die Frage, was geschehe, wenn Zuwanderer sich nicht integrierten. Das Recht auf Heimat habe auch für die ÖsterreicherInnen zu gelten, meinte Unterreiner.

Ausschussvorsitzende Alev Korun (G) kritisierte die mangelnde Einbindung von NGOs in Menschenrechtsfragen und die Abschiebepraxis, insbesondere die Weiterführung der Abschiebungen nach Griechenland. In der Polizeiarbeit gebe es immer noch einen Widerspruch zwischen Theorie und tatsächlich geübter Praxis. Auch werde die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung blockiert, merkte sie an. Abgeordneter Ewald Sacher (S) brachte ebenfalls die Abschiebungen nach Griechenland zur Sprache. Abgeordneter Franz Glaser (V) fragte in diesem Zusammenhang außerdem nach dem Maßnahmenpaket, das die Abschiebung von Familien mit Kindern regeln solle. Abgeordnete Judith Schwentner (G) schließlich ortete einen Widerspruch zwischen den Absichtserklärungen, man wolle durch mehr internationalen Einsatz die Entstehung von Fluchtbewegungen verhindern, und der tatsächlichen Kürzung des EZA-Budgets.

Innenministerin Maria Fekter erläuterte in ihrer Beantwortung, dass seit 2003 die Ausbildung der ExekutivbeamtInnen in Menschenrechtsfragen forciert und ein Gesamtstrukturkonzept entwickelt worden sei. Das gelte sowohl für die Grundausbildung, als auch für die Fortbildungsmaßnahmen. Das Handeln der Polizei orientiere sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ihre Einsatzstrategie sei auf Deeskalation gerichtet, was international Anerkennung finde. Die neue Philosophie der Exekutive sei es, dass die Polizei die größte Menschenrechtsorganisation Österreichs ist, denn sie schütze Rede- und Versammlungsfreiheit für alle.

Es habe sich bewährt, den Menschenrechtsbeirat im Innenministerium anzusiedeln, stellte sie weiters fest. Er sei damit nahe an der Exekutive und könne Probleme rasch ansprechen und an Lösungen arbeiten. Streng genommen, entstehe dadurch zwar ein Problem der Unabhängigkeit des MR-Beirats, er sei dadurch aber ein pragmatisches Instrument, der nahe an der Praxis der Polizeiarbeit sei, was sich bewährt habe. Innenministerin Fekter meinte in diesem Zusammenhang, sie sei nicht grundsätzlich gegen eine Eingliederung des Beirats in die Volksanwaltschaft, doch sollte man sich gut überlegen, ob man die bewährte Infrastruktur, die es jetzt gebe, tatsächlich zerschlagen wolle.

Es habe in der Vergangenheit zweifellos gewisse Berührungsängste mit NGOs gegeben, bestätigte die Innenministerin, diese bestünden aber nicht mehr. Zusammen mit mehreren Organisationen wurde das Projekt "Polizei.Macht.Menschen.Rechte" initiiert und erfolgreich weiterentwickelt. Fekter verteidigte den Einsatz des Tasers als sinnvoll. Er sei dem Schusswaffengebrauch jedenfalls vorzuziehen, er dürfe auch nur für Spezialeinsätze verwendet werden und jeder Einsatz werde zudem analysiert und evaluiert.

Auf die Anschläge gegen koptische Christen in Ägypten habe man von Seiten des Innenministeriums sofort reagiert, mit Vertretern der koptischen Kirche in Österreich Kontakt aufgenommen und die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt. Beim Polizeieinsatz vom 29.1. des Vorjahres habe es sich um eine nicht genehmigte Gegendemonstration mit hoher Gewaltbereitschaft gehandelt, informierte sie. Darauf habe man von Seiten der Exekutive entsprechend reagieren müssen, es habe keine Einkesselung gegeben, doch habe man die Identität gewisser Personen feststellen müssen.

Zu Problemen im Integrationsbereich meinte die Ministerin, man habe hier zu lange verabsäumt, auch eine aktive Integrationspolitik zu betreiben. Das habe sich in den letzten Jahren geändert, man habe nun klare Regeln aufgestellt. Probleme gebe es nur mit kleinen Gruppen, welche etwa die deutsche Sprache nicht erlernen und die Bildungspflicht nicht erfüllen. Es könne auch nicht angehen, wenn an patriarchalen Strukturen festgehalten und Frauen der Zugang zu Bildung verwehrt werde. Hier müsse man die Maßnahmen, die man in den letzten Jahren ergriffen habe, konsequent weiterführen. Auch Zuwanderer müssten unsere Werte, zu denen die Menschen- und Frauenrechte gehörten, akzeptieren. Diese Werte seien nicht verhandelbar, sondern die Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Zu den Fragen des Asylbereichs sagte Fekter, dass man auch hier mit NGOs ständig zusammenarbeite und mit ihnen auch vielbeachtete Projekte gegen Menschenhandel und Schlepperunwesen auf die Beine gestellt habe. Der Asylgerichtshof leiste hervorragende Arbeit, sagte Fekter, und wandte sich in diesem Zusammenhang gegen seine geplante Auflösung. Eine Rückgabe der Asyl-Agenden an den Verwaltungsgerichtshof, der schon in der Vergangenheit überlange Verfahren produziert habe, wäre aus ihrer Sicht jedenfalls der falsche Weg.

Bei Rückführungen gehe man pragmatisch und nach der geltenden Rechtslage vor. Die Kinderrechte seien derzeit in Behandlung des Verfassungsausschusses. Auf keinen Fall dürften aber Kriminelle, die abgeschoben werden sollen, das Signal erhalten, dass ein Kind sie vor Abschiebung schützen würde, meinte Fekter. Abschiebungen nach Griechenland würden prinzipiell nicht gestoppt, man achte aber darauf, dass sie verfassungskonform vollzogen werden und überprüfe, ob die Versorgung der Abgeschobenen gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang betonte Fekter, dass sie stets massiv darauf drängen werde, dass alle Staaten der EU in Asylfragen den Dublin-Vertrag einhalten und für die entsprechende Infrastruktur sorgen. Was die Fluchtgründe betreffe, könne man wirtschaftliche Umstände nicht als Asylgrund geltend machen. Täte man es, würde man einen Pull-Faktor für Zuwanderung schaffen, der für Österreich nicht zu bewältigen wäre.

Abschließend wies Fekter Kritik an der Kürzung der EZA-Mittel zurück. Österreich zeige sich in der Katastrophenhilfe als äußerst großzügig und werde das auch weiter sein.

BZÖ will Stasi-Vergangenheit namhafter Politiker aufdecken
Abgeordneter Gerald Grosz (B) ging auf den Antrag ( 1074/A[E]) seiner Fraktion betreffend Einsicht in die Akten des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) ein. Wie eine Reihe von Beispielen illustriere, hätten, so Grosz, enge Verbindungen zwischen dem Unrechtsregime der DDR und der heimischen Politik bestanden, die es nun aufzuklären gelte. Der B-Mandatar kam in diesem Zusammenhang unter anderem auf den DDR-Besuch Bruno Kreiskys im Jahre 1978 und einen Zeitschriftenartikel Franz Vranitzkys aus dem Jahre 1989 zu sprechen, in dem dieser von der hervorragenden Zusammenarbeit mit der Deutschen Demokratischen Republik gesprochen hatte. Die Vergangenheit jener ÖsterreicherInnen, die im Geruch der Spionage für die DDR stehen bzw. standen, gelte es, so Grosz, restlos aufzuklären.

S-Mandatar Franz Kirchgatterer und V-Abgeordneter Nobert Kapeller konnten dem Antrag des BZÖ nichts abgewinnen. Sie sahen keinen sachlichen Bedarf gegeben, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Was die von Grosz angesprochenen verstorbenen Persönlichkeiten anbelange, möge man sie in Frieden ruhen lassen, schloss Kapeller.

Zustimmend zum Antrag des BZÖ äußerte sich die Freiheitliche Fraktion: Es bestehe ein Recht darauf, zu erfahren, wer in die Aktivitäten der Stasi verwickelt war, stand für F-Abgeordneten Josef Riemer fest. Eventuell existierten auch noch "Schläfer", die dadurch enttarnt werden könnten, mutmaßte er.

Tendenzielle Zustimmung zum vorliegenden Antrag kam von Seiten der Grünen. Eine restlose Aufdeckung aller Verwicklungen könnte aber, wie Schwentner einräumte, zu einem Großprojekt führen, mit dem das BZÖ vielleicht sogar "übers Ziel hinausschieße".

Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP abgelehnt.

Integration der Volksgruppe der Roma gilt es zu fördern
Der ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Entschließungsantrag des Angeordneten Wolfgang Zinggl (G) betreffend sozialer und wirtschaftlicher Integration von Roma ( 1119/A[E]) wurde in der Fassung eines S-V-G-Abänderungsantrags mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen.

Als zahlenmäßig größter Minderheit Europas müsse der Situation der Roma mehr Augenmerk geschenkt werden, stand für Zinggl außer Frage. Dass 15 % dieser Gruppe von extremer Armut betroffen sind und damit nur einen Euro täglich zur Verfügung hätten, könne schließlich nicht hingenommen werden. Österreich solle deshalb eine aktive Rolle einnehmen, wenn es um die Verbesserung der Lebenssituation der Roma in Europa gehe. Erfreut zeigte sich Zinggl darüber, dass ÖVP und SPÖ seinem Antrag – in geringfügig veränderter Form – zustimmten.

Auch V-Mandatar Franz Glaser und S-Abgeordnete Marianne Hagenhofer kamen in ihren Wortmeldungen auf die Situation der Roma zu sprechen. Dass die im ursprünglichen Antrag vorgesehene Berichtspflicht nunmehr entfalle, wäre, wie Hagenhofer ausführte, ganz im Sinne der Verwaltungsvereinfachung – ein Argument, das B-Mandatar Kurt List nicht gelten lassen wollte. Das BZÖ werde dem überarbeiteten Antrag deshalb keine Zustimmung erteilen, schloss er.

Auch F-Abgeordneter Bernhard Vock äußerte sich ablehnend gegenüber dem Antrag der Grünen. Man solle, wie er ausführte, nichts zu einem nationalen Problem machen, was keines sei.
     
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