NÖ beschließt neue Regelungen zur Briefwahl  

erstellt am
28. 01. 11

 Schneeberger: Strengere Bestimmungen bei Briefwahl einstimmig beschlossen
Initiative zur Änderung der Landtagswahlordnung findet Zustimmung aller Parteien des NÖ Landtags
St. Pölten (nöi) - "Ich freue mich, dass wir die strengeren Bestimmungen bei der Briefwahl einstimmig beschlossen haben. Eine geheime und persönliche Wahl ist das höchste Gut der Demokratie, daher war es uns wichtig, alle Fraktionen ins Boot holen zu können. Mit der heute beschlossenen Novelle sollen Lücken, die bei der Briefwahl aufgetaucht sind, geschlossen werden. So werden die Bestimmungen bei der Beantragung und Ausfolge von Briefwahlkarten strenger und die Nachfrist wird gestrichen. Gleichzeitig haben wir darauf geachtet, dass die Briefwahl weiterhin bürgerfreundlich ist. Mit der Änderung der NÖ Landtagswahlordnung ist uns dieser Spagat erfolgreich gelungen. Wir waren die ersten, die eine Briefwahl für Landtagswahlen ermöglicht haben und wir sind die ersten, die Lehren aus den Erfahrungen mit der Briefwahl ziehen", betont sich VP-Klubobmann LAbg. Mag. Klaus Schneeberger.

"Gerade bei der Beantragung bzw. Ausfolge gibt es nun strengere Bestimmungen. So ist eine mündliche Beantragung nur persönlich möglich, wobei die Identität des Antragstellers zu überprüfen ist. Bei schriftlichen Anträgen muss künftig die Identität durch eine Kopie einer Urkunde nachgewiesen werden. Auch bei der Ausgabe gibt es nun Änderungen: Bei Selbstabholung bei der Gemeinde sind die Unterlagen dem Antragsteller persönlich auszufolgen. Ehegatten, Eltern, Kinder oder Lebensgefährten können zwar auch die Briefwahlkarte abholen, sie müssen jedoch eine Vollmacht dafür haben. Kann die Wahlkarte nicht abgeholt werden, muss diese eingeschrieben durch einen Zustelldienst übermittelt werden. Außerdem muss die Briefwahlkarte nachweislich zugestellt werden, beispielsweise durch Rsb-Sendung. Eine Zustellung durch Bedienstete der Gemeinde ist künftig nicht mehr möglich", informiert Schneeberger.

"Außerdem wurde nun festgelegt, dass die Briefwahlstimme am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eingelangt sein muss. Ein taktisches Wählen nach Wahlschluss ist damit nicht mehr möglich. Damit den Bürgerinnen und Bürger auch dieselbe Zeit für ihre Wahlentscheidung bleibt, wurden die Fristen vorverlegt", erklärt der Klubobmann.

"Der heutige Beschluss ist ein weiterer demokratiepolitischer Meilenstein in Niederösterreich und ich freue mich, dass die Änderung der Landtagswahlordnung eine 100-prozentige Zustimmung im NÖ Landtag erhalten halt", so Schneeberger.

 

Renner: Freies, geheimes und persönliches Wahlrecht muss gesichert sein
Briefwahl gewährleistet WählerInnen bei Bedarf das Stimmrecht
St. Pölten, (spi) - "Die SPÖ Niederösterreich hat mehrfach in der Vergangenheit auf die Missstände im Zusammenhang mit der Briefwahl aufmerksam gemacht und auch die Schwachstellen dezidiert beim Namen genannt. Daher war es für uns Sozialdemokraten in den intensiven Parteigesprächen sehr wichtig, das freie, geheime und persönliche Wahlrecht auch bei der Briefwahl abzusichern", betont die Verfassungssprecherin der NÖ Sozialdemokraten, LAbg. Mag. Karin Renner, anlässlich der Änderung der NÖ Landtagswahlordnung.

"Für dokumentierte Vorgänge, wie die 'persönliche Abholung' von Briefwahlkarten durch Parteifunktionäre oder auch die Verletzung des geheimen und persönlichen Wahlrechts durch 'Assistenzleistungen' von politischen FunktionärInnen außerhalb von fliegenden Wahlkommissionen, darf in einer freien Demokratie kein Platz sein. Insofern werden die neuen, strengeren Rechtsvorschriften dafür sorgen, dass einerseits das freie, geheime und persönliche Wahlrecht nicht hinterlaufen wird, andererseits die Briefwahl den Wählerinnen und Wählern bei Bedarf ihr Stimmrecht sichert", so Renner.
     

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